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Beitrag von Helmut Hennrich »

Frau Präsidentin, Hohes Haus,
gestatten Sie mir an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Ehe: der derzeitige § 1 des V. Buches des Zivilgesetzbuches besagt: "Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung." Diese gesetzliche Norm ist nicht nur Ausdruck der in der Demokratischen Union herrschenden Toleranz gegenüber Minderheiten, sie ist darüber hinaus Ausdruck der Verwirklichung der in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte, insbesondere der Garantie der Menschenwürde, Artikel 1, in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 2 und des Rechts auf Selbstverwirklichung, so verankert in Artikel 4.
An diesen Errungenschaften des modernen Verfassungsstaates lassen wir, die übergroße Mehrheit des Hohen Hauses nicht rütteln, Herr Poppinga, einen Rückfall in die Barbarei der Intoleranz wird es nicht geben, so sehr Sie Ihre Forderung auch in religiösen Phrasen verpacken, und sich selber als Opfer einer antireligiösen Einstellung auch aufspielen mögen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Sean William Connor
Wenn Sie ordentlich lesen würden, dann wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass im Lexikon die Ehe als sozial anerkannte und durch die Rechtsregeln gefestigte Lebensgemeinschaft bezeichnet wird. Der Eintrag im Lexikon definiert die Ehe nicht als eine ausschließliche Gemeinschaft zwischen einer Frau und Mann, sondern da steht auch etwas von Ehegatten und Ehepaaren.
Werter Herr Kollege, nachdem ich desletztens von Ihrem Fräulein Justizministerin den Rat bekam, meine Fähigkeiten hinsichtlich des Textverständnisses zu verbessern, leistete ich diesem Folge. Vielleicht sollten auch Sie an dem Ihrigen arbeiten, denn Sie haben den Eintrag im Lexikon schlicht nicht verstanden - und das ist schon unangenehm, wenn Sie ihn denn als Beweis ins Felde führen.

Gerne gehen ich den entsprechenden Abschnitt mit Ihnen noch einmal durch.

Als Ehe (ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt.

Vielleicht lesen Sie das ganze mal bis zu dem entscheidenden Komma, denn dort ist der eigentliche Hauptsatz beendet. Als Ehe bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-)Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau,

Jetzt folgt der Nebensatz, der sich auf den Mann und die Frau zurückbezieht. Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt.

Sicherlich ist nun auch Ihnen bewußt, daß ihr Lexikon die Ehe ebenfalls als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert, die Ehegatten oder auch Ehepaar genannt werden.
Original von Sean William Connor
Die Demokratische Union ist eine tolerante und freie Nation. Darauf können wir stolz sein. Wir haben in diesem Staat die Freiheit eines jeden Menschen als Richtschnur.[/i]
Herr Unionskanzler, wir alle freuen uns über die Freiheit, die Menschenrechte und die Toleranz, die in diesem Land herrscht. Das ist keine Frage. Dennoch dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren, daß Freiheit keinesfalls Beliebigkeit bedeutet. Freiheit bedeutet nicht, daß Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen herrschen darf.

Freiheit bedeutet auch und vor allem, daß Werte in der Gesellschaft fest verankert sind, Werte denen wir unsere Freiheit verdanken und in denen wir halt finden. Ohne diese Werte kann es keine Freiheit und mithin auch keine Toleranz geben.

Die Toleranz gegenüber Homosexuellen hat im Übrigen auch rein gar nichts mit der Eheschließung zu tun. Niemandem soll staatlich in Abrede gestellt werden, zu lieben wen er möchte oder sein Leben mit der Person seiner Wahl zu verbringen.

Doch die Ehe ist eine besondere Wertschätzung des Staates für eine Gemeinschaft von Menschen! Hier werden Werte der Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht - und der Großteil der Gemeinschaft ist schweigenderweise mit mir der Ansicht, daß Mann und Frau zusammen eine Ehe ausmachen.
Vielleicht lesen Sie auch noch ganz kurz die Bedeutung des Imperativs und die Bedeutung der Heiligkeit im NT nach. Und wenn Sie gerade bei Ihrer Weiterbildung sind schauen Sie auch noch kurz beim Thema Toleranz und Hl. Schrift vorbei.
Nachdem ich Sie bereits weiter oben Ihr Textverständnis bereichern konnte, möchten Sie nun vielleicht mein Bibelverständnis bereichern?

Ich würde mich freuen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Wie ich sehe, läßt der Herr Unionskanzler uns dann doch lieber nicht an seiner Weisheit teilhaben. Schade.
 

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Beitrag von Sean William Connor »

Original von Hajo Poppinga
Wie ich sehe, läßt der Herr Unionskanzler uns dann doch lieber nicht an seiner Weisheit teilhaben. Schade.
Wenn Sie darauf unbedingt bestehen in der Auslegung der Bibel durch mich unterrichtet zu werden - bitte. Die Bergpredigt des Mt. Evangeliums oder genauer die Seeligpreisungen sind nicht im Imperativ geschrieben, wie es z.B. die 10 Gebote sind, sondern im Indikativ. Es sind keine Gebote, wie sie im AT zu finden sind. Vielmehr sind es Ausdrücke der Hoffnung und Beschreibungen der Realität. Hoffnung, weil Seligkeit jeden zugeschrieben wird.

Zum Begriff der Heiligkeit: Im AT und durch die Hohen Priester wurde der Begriff als Abgrenzung benutzt. Als Mauer zwischen den vermeintlich Guten und vermeintlich Bösen. Jesus hat diese Mauern bewußt aufgebrochen und ist zu jeden gegangen. Er hat keinen nach seiner Anschauung oder Lebensweise berurteilt, sondern ihn in seinem Mensch-Sein so angenommen wie er war. Das ist nicht die Gleichgültigkeit, die beim simplen Wort "Toleranz" mitschwingt, sondern vielmehr ein tiefes Verständnis. Und schließlich gilt die frohe Botschaft, die besagt, dass Gott die Menschen nicht richtet, sondern alle gleichermaßen liebt und in sein Reich aufnimmt. Jesus ist nicht zu jenen gegangen, die fromm im Tempel ihren Gottesdienst verrichteten, sondern zu denen, die gesellschaftlich geachtet wurden. Denken Sie an den Zöllner, mit dem er gegessen hat.

Ich habe das jetzt grob angerissen - bin aber gerne bereit Ihnen noch einige Bibelstunden zu erteilen, wenn Sie glauben es nötig zu haben.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Sean William Connor
Wenn Sie darauf unbedingt bestehen in der Auslegung der Bibel durch mich unterrichtet zu werden - bitte.
Nun, ich bin stets am Diskurs und auch an Ihrer Sichtweise der Bibel interessiert. Es wäre ja durchaus möglich, daß Sie überzeugende Argumente anbringen - diese Eventualität würde ich ungern verpassen.
Die Bergpredigt des Mt. Evangeliums oder genauer die Seeligpreisungen sind nicht im Imperativ geschrieben, wie es z.B. die 10 Gebote sind, sondern im Indikativ. Es sind keine Gebote, wie sie im AT zu finden sind. Vielmehr sind es Ausdrücke der Hoffnung und Beschreibungen der Realität. Hoffnung, weil Seligkeit jeden zugeschrieben wird.
Tatsächlich ist die Bergpredigt einer der zentralten, wenn nicht gar der zentralste, Bestandteil des christlichen Glaubens. Die Seligpreisungen sollten allerdings nicht getrennt von der Bergpredigt betrachtet werden, die in der Tat keinen imperativen Charakter - die Bergpredigt ist vielmehr eine Utopie und eben nicht Ausdruck der Realität. Jesu hohe Ansprüche an die Menschen und seine zum Teil starken Verurteilungen (etwa: "Wenn dich deine rechte Hand zum Abfall verführt, so hau sie ab und wirf sie von dir. Es ist besser für dich, daß eins deiner Glieder verderbe und nicht der ganze Leib in die Hölle fahre") lassen aber gerade deutlich werden, wie sehr von uns eben nicht Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit gefordert ist, sondern strengste Pflichterfüllung. Denn diese beinahe, zum Teil sogar bestimmt, unerreichbaren Maßstäbe sollen dafür sorgen, daß wir nie aufhören nach dem Guten zu streben.

Es ist also hier, viel mehr als im AT, auf die Eigenverantwortlichkeit des Menschen gesetzt, für sein eigenes Heil zu sorgen. Es gibt keine klaren Bestimmungen, sondern vielmehr unerreichbare Vorstellungen, denen wir durch strengste Pflichterfüllung nahe kommen können. Hier erweist sich dann, wer wirklich nach Jesu Vorstellungen strebt, oder nur stupide Regeln einhält.

Völlig richtig, daß jedermann selig werden und Eingang in das Himmelreich finden kann. Aber das geht nur mit wahrer Reue und rechtem Glauben.
 

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Beitrag von Sean William Connor »

*simoff*

Die Diskussion ist durchaus interessant allerdings glaube ich, dass wir massiv abweichen. Deine Interpretation der Bergpredigkt ist m.A. nach so nicht zutreffend. Es wäre zynisch zu glauben, das in der Bibel Regeln formuliert werden, die nicht einzuhalten sind. Solche unerreichbaren Regeln (Utopie) hat Kant z.T. in seiner Kritik der reinen Vernunft festgelegt.

Ich empfehle zur Lektüre:
Carl Friedrich von WEIZÄCKER, Die Seligpreisungen, München 1985

Hier werden meine Thesen nochmals untermauert ;)

*simon*
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Na, wenigstens ist es mal eine interessante Debatte. ;) Es ist nach meiner Auffassung übrigens recht logisch, die Bergpredigt als Utopie zu sehen - denn nur durch diese offenkundige Unerfüllbarkeit wird klar, wie übermenschlich sie ist. Durch das Scheitern des Mensches an den hohen Ansprüchen wird dann klar, daß es letztendlich immer nur auf die Gnade Gottes ankommt.

Aus dieser Erkenntnis folgt dann übrigens auch die Anspruch an die absolute Pflichterfüllung - um Gott die nötige Ehre zu erweisen.

Ich suche bei Interesse gerne mal die entsprechende Literatur heraus.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

So sehr interessant diese theologischen Ausführungen auch sind, so wäre es mir doch nicht unrecht, wenn man zumindest ein wenig näher an der konkreten Gesetzesvorlage diskutieren könnte.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Natürlich. Wäre die Unionsregierung bereit, zumindest begrifflich zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen zu differenzieren?
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Ich beende die Debatte und schreite zur Abstimmung.
 

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