"Eine Partei muss im Unionsarchiv eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen"
Das wäre genau und sogar simon-correct.
Weil das Unionsarchiv nicht dazu da ist, mit Texten, die nicht in den Bereich Gesetze, Verodnungen oder Verträge der DU fallen, übefrachtet zu werden.Original von Hajo Poppinga
Warum schreiben wir nicht einfach:
"Eine Partei muss im Unionsarchiv eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen"
Das wäre genau und sogar simon-correct.Jeder wüßte, wo es hinmuß.
Von einer Überfrachtung kann keine Rede sein. Vielmehr von einem Thread in dem der zuständige Fachminister die relevanten Daten zusammenträgt, also die Satzung einer Partei, sowie seine Ansprechpartner.Original von Helmut Hennrich
Weil das Unionsarchiv nicht dazu da ist, mit Texten, die nicht in den Bereich Gesetze, Verodnungen oder Verträge der DU fallen, übefrachtet zu werden.
Es ist nicht Aufgabe des zuständigen Fachministers, den Parteien hinterherzulaufen und dauernd deren aktuelle Satzung, Parteiprogramm und Vorstand abzufragen. Zudem - ich habe es bereits gesagt - gehören solche Informationen nicht das Unionsarchiv, weil dort nur solche Texte veröffentlicht werden, die unmittelbar die DU betreffen, also Gesetze, Verordnungen und Verträge. Was soll den irgendwann noch alles da rein? Vielleicht die Rezepte von Großtante Gerda oder die Speisekarten sämtlicher Gastronomiebetriebe der DU?Original Hajo Poppinga
Von einer Überfrachtung kann keine Rede sein. Vielmehr von einem Thread in dem der zuständige Fachminister die relevanten Daten zusammenträgt, also die Satzung einer Partei, sowie seine Ansprechpartner.
Das ließe sich hervorragend im bestehenden Forum unterbringen und die Bürger hätten einen zentralen Anlaufpunkt, an dem sie wichtige Informationen abfragen können. Vergessen wir auch nicht, daß diese Informationen aufgrund eines Gesetzes abgegeben werden müssen, ein sachlicher Zusammenhang bestünde also durchaus.
Die Frau Unionsministerin der Justiz bringt alle Argumente treffend auf den Punkt, weswegen ich folgenden Gegenantrag einreiche:Original von Amber Marie Ford
Ich persönlich finde die Idee einer Aufnahme von Parteisatzungen und Grundsatzprogrammen in das Unionsarchiv eigentlich gar nicht so schlecht. Es ist auch in anderen Ländern, wie z. B. der sagenumwobenen Bundesrepublik Deutschland, üblich, dass als solche anerkannte Parteien ihre Satzungen und Grundsatzprogramme hinterlegen müssen, in dieser BRD z. B. beim Bundeswahlleiter, von welchem die Wahlberechtigten sie dann beziehen können.
Das Unionsarchiv ist bereits übersichtlich in Abteilungen für Gesetze, Verordnungen und Internationale Übereinkünfte gegliedert. Ich hielte es für denkbar, dem eine vierte Kategorie "Parteidokumente" hinzuzufügen, in welcher für jede bestehende Partei ein Thread angelegt wird, in welchem jeweils ihre aktuelle Satzung und Grundsatzprogramm eingesehen werden können.
Die Parteien würden verpflichtet, Änderungen dem Unionsminister des Inneren anzuzeigen, der die Eintragungen dann entsprechend aktualisiert. Unterlässt eine Partei es, Änderungen anzuzeigen könnte dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndert werden, zudem sollte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung z. B. über den Parteiausschluss, das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft diejenige Satzung als geltend angewendet werden, welche als aktuelle Fassung im Unionsarchiv hinterlegt ist.
Dem Unionsminister des Inneren entsteht dadurch kaum Arbeit, das Unionsarchiv wird nicht übersichtlicher, dafür können die Satzungen und Grundsatzprogramme aller Parteien übersichtlich an einer Stelle eingesehen werden.
Verstehe ich im Übrigen den Antrag des Herrn Untrial recht, wenn ich annehme, daß die Parteien zukünftig Unterforen in Ratelon erhalten sollen?Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
§1 - Änderungen
§3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:"Eine Partei muss im Unionsarchiv eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.