*schreitet an das Rednerpult*
Sehr geehrte Abgeordnete,
vor Ihnen liegt ein Entwurf der Unionsregierung um das Parteiengesetz zu ändern.
Als erstes möchte ich einmal auf den zu ändernden Absatz hinweisen, wie er bis jetzt ist:
(2) Eine Partei muss über eine erreichbare Website verfügen, welche mindestens die aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines Ansprechpartners beinhaltet.
Wie man erkennen kann, wurde in dem Entwurf das Homepage gestrichen und durch "im Forum der Demokratischen Union" ersetzt. Die sonstigen Bedingungen, wie etwa die Satzung und Vorsitzender bzw. Ansprechpartner blieben gleich.
Ich möchte diese Änderung kurz begründen: Es ist wichtig, das jede Partei eine Satzung und Ansprechpartner öffentlich macht, auch wegen juristischer Fragen.
Was die Unionsregierung jedoch für nicht notwendig erachtet, das dieses auf einer Website erfolgen muss.
Jede Partei sollte die Möglichkeit habe selbst zu entscheiden, ob sie zwecks Präsentation eine Website erstellt. Es sollte aber kein Muss sein, vor allem, weil man nicht vorraussetzen kann, das jede Partei über das Know-How verfügt eine derartige zu erstellen und dauerhaft zu pflegen. Und das sollte kein Hindernisgrund für die Gründung oder Weiterbestehen einer Partei sein.
Ich hoffe, ich habe damit ihre Fragen soweit beantwortet.
Vielen Dank.