Stimmen Sie mit JA, NEIN oder ENTHALTUNG.Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót
§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót tagt permanent.
(2) Mitglieder des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót sind alle nach der Verfassung wahlberechtigten Bürger Heroths.
(3) Zu Beginn eines jeden Monats wird die Anwesenheit durch das Präsidium überprüft .
§ 2 - Vorsitz
(1) Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót. Zu diesem Amt kann jeder Bürger kandidieren, welcher seinen erst Wohnsitz in Heroth hat.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.
(3) Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landesparlaments unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(4) Der Präsident des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót wird mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót gewählt. Vereinigt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen des Parlamentes auf sich, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang teilnehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt, Tod. Spätestens jedoch nach 16 Wochen.
(6) Die Amtszeit kann auch durch Abwahl enden. Dazu ist eine einfache Mehrheit zuständig.
§ 3 - Rederecht
(1) In Diskussionen und Aussprachen im Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót genießen alle Mitglieder das Rederecht.
(2) In Abstimmungen ist kein Rederecht vorhanden.
(3) Der Präsident des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót ist berechtigt, dem Unionspräsidenten, dem Unionskanzler sowie anderen Ehrengästen das Rederecht zu verleihen.
(4) Der Präsident ist berechtigt, Redebeiträge, welche nach dieser Geschäftsordnung unzulässig sind, zu editieren. Dazu gehören in erster Line beleidigende und ehrverletzende Äußerungen sowie Meinungskundgebungen bei Abstimmungen.
(5) Wer trotz Unterlassungsaufforderung ohne Rederecht wiederholt im Consiglio redet wird mit einer Geldstrafe von 100 Bramer Bußgeld für jeden weiteren Beitrag bestraft.
§ 4 - Abstimmungen
(1) Der Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót entscheidet, sofern dies durch die Verfassung oder ein Gesetz nicht anderweitig vorgesehen ist, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen das sie eindeutig mit Ja-Si oder Nein-No beantwortet werden kann.
(3) Sie werden vom Präsidenten des Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót eröffnet und geschlossen und dauern mindestens 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.
§ 5 - Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesanträge dürfen von jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót in das Parlament eingebracht werden.
(2) Eine Aussprache ist zu eröffnen, in welcher der Antragsteller, dass Wort zur Begründung erhält.
(3) Eine Aussprache dauert mindestens 72 Stunden, auf Aufforderung wird diese verlängert. Eine Abstimmung findet im Anschluss an die Debatte statt.
§ 6 - Kontrolle der Landesbezirksregierung - Governo di Herót
(1) In Anfragen kann Landespräsidenten Auskunft verlangt werden.
(2) Anfragen müssen vom Befragten innerhalb von fünf Tagen beantwortet werden.
(3) Anfrage müssen in dem dafür vorgesehenen Protokoll (Thread) gestellt werden.
(4) Antworten erfolgen in einer dafür, von der Präsidentin eröffneten, gesonderten Debatte.
§ 7 - Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen vom Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis der Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót eine neue Geschäftsordnung beschließt.
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Bitte stimmen Sie über folgenden Entwurf ab:
Anton von Sorbarban zum Paradies
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
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Die GO wurde mit 1:0:2 Stimmen angenommen.
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Die GO wurde angenommen, das ist richtig. Allerdings möchte ich folgendes amtliches Endergebnis mitteilen: 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, keine Nein-Stimme. Ich bitte das Präsidium, das zu berichtigen.
Hochachtungsvoll
von Sorbarban zum Paradies
Hochachtungsvoll
von Sorbarban zum Paradies
Anton von Sorbarban zum Paradies
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
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Die Stimme von Herrn Scott darf eignetlich nicht gewertet werden, da wir von der sonst üblichen 5 Tagesregelung ausgehen und die Stimme des Herrn Abgeordneten Scott doch um einiges später kam.
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Naja mir solls egal sein. Dann ändere ich das Ergebnis nachträglich: 2:0:2 lautet das korrekte Endergebnis.
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