Als Zusammentritt des Unionsparlaments gilt die abgeschlossene Vereidigung der Abgeordneten. Abweichend von der ersten Regel gilt wohl jedoch die Faustregel: Das Unionsparlament tritt spätestens 10 Tage nach der Wahl zusammen. Für unsere Wahl wäre der Stichtag der 16.07.2007.Original von Bodo von Kurzschluss
Was in 3 Tagen so weit wäre.
Die Regelung, welche besagt in 14 Tagen sei ein Unionskanzler durch das Unionsparlament zu wählen ist problematisch, weil sie mit dem normalen (auch verfassungsrechtlich festgeschriebenen Wahlverfahren) kollidiert. Das Wort "erfolgen" heißt nach meiner lesart: "abgeschlossen" das dürfte irreführend sein.
Richtig wäre wohl die annahme: Die Wahl des Unionskanzlers muss spätestens 14 Tage nach dem Zusammentritt des Unionsparlaments beginnen. Der Zweck der Norm, die Kontrolle der ausführenden Staatsgewalt durch das Unionsparlament, dürfte auch so erfüllt sein.

