Bitte stimmen Sie mit JA, NEIN oder ENTHALTUNG ab.Gesetz zur Förderung des Eisenbahnwesens in der Unionrepublik Heroth
§ 1 – Einrichtung eines landeseigenen Eisenbahnbetriebes
(1) Die Unionsrepublik Heroth führt die „Eisenbahngesellschaft Heroth (EGH)“ ein.
(2) Die Unternehmensform soll der einer „virtuellen Gesellschaft“ entsprechen
(3) Der Primo Ministro führt die Geschäfte der EGH. Zu seiner Entlastung kann er einen Geschäftsführer bestellen.
(4) Der Hauptsitz der Gesellschaft soll Watoran sein.
§ 2 – Betriebszweck
Aufgabe der EGH ist Aufbau und Instandsetzung eines landesweiten Eisenbahnnetzes.
§ 3 – Grundsätze des Betriebszwecks
(1) Der Betrieb der EGH soll kostengünstig, sicher und umweltschonend stattfinden.
(2) Langfristig sollen mehr als 25 Prozent des landesweiten Güterverkehres durch die EGH transportiert werden.
(3) Die Geschäftsführung der EGH wird auferlegt, für reibungslose Schnittpunkte zwischen See-, Luft-, Straßen- sowie Schienenverkehr Sorge zu tragen.
§ 4 – Preisgestaltung und finanzielle Unterstützung durch die Unionsrepublik
(1) Die Preise sollen der tatsächlichen Leistung entsprechen.
(2) Die EGH wird durch das Land durch eine Kostenbeteiligung von 25 Prozent der Gesamtkosten, höchstens aber 150.000 Bramer im Jahr, unterstützt.
§ 5 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
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Zur Abstimmung steht folgender Entwurf:
Anton von Sorbarban zum Paradies
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
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Zuletzt geändert von Rincewind am Do 19. Jul 2007, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Tripel-As
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Die Stimme von Herrn Scott kann leider nicht mehr gewertet werden. Ich beende den Wahlgang, der antrag wurde mit 2:2:0 Stimmen nicht angenommen.
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Auch hier ändere ich nachträglich, aufgrund der nciht genannenten Fristen, das Endergebnis auf 2:3:0 Stimmen.
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