FREISTAAT FREISTEIN
СЛОБОДНА ДРЖАВА ФРАЈШТАЈН
Lüderitz, den 12. März 2025
Erste Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung
Die Zivile Generalverwaltung für Freistein gibt hiermit die ersten prioritären Maßnahmen zur Stabilisierung, Wiederherstellung und Entwicklung des Freistaats bekannt. Unser Ziel ist es, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen, die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zu festigen sowie Sicherheit und Stabilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
In einem ersten Schritt wird der Fokus auf den Verwaltungsaufbau und die politische Stabilisierung gelegt. Ab heute erfolgt eine umfassende Reorganisation der staatlichen Behörden, um klare Zuständigkeiten und schnelle Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Ein Bestandteil dieses Schrittes ist die Einführung einer einheitlichen Rechtsordnung.
Im Einklang mit der Verantwortung der Besatzungsbehörden für die Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Stabilität im Freistaat Freistein ergehen hiermit folgende Anordnungen an die Zivilbevölkerung von Freistein:
- Die Verfassung des Freistaats Freistein wird vorübergehend ausgesetzt. Alle Bestimmungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die nicht mit den aktuellen Anordnungen der Besatzungsbehörden übereinstimmen, verlieren ihre Gültigkeit. Alle bisherigen politischen Institutionen und Strukturen des Freistaats Freistein werden bis auf Weiteres nicht anerkannt. Die Besatzungsbehörden übernehmen die Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Recht.
- Die Zivilbevölkerung ist dringend aufgefordert, mit den Besatzungsbehörden uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Alle Anweisungen der Behörden sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen oder jegliche Form des Widerstands gegen die autorisierten Organe werden mit den entsprechenden rechtlichen Maßnahmen geahndet.
- Aufgrund der anhaltend angespannten Sicherheitslage bleibt die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr bestehen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können zu Inhaftierungen führen. Versammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum sind untersagt, es sei denn, sie erfolgen unter direkter Aufsicht der Behörden.
- Alle öffentlichen und privaten Medien sowie Kommunikationskanäle unterliegen der Kontrolle durch die Besatzungsbehörden. Die Verbreitung von nicht autorisierten Informationen oder Aufrufen zu Unruhen wird als schwerwiegendes Vergehen behandelt und entsprechend geahndet.
- Der freie Personenverkehr innerhalb der Grenzen von Freistein wird überwacht. Reisen sind vorab bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das unbefugte Verlassen von Siedlungsgebieten ohne Genehmigung der zuständigen Stellen ist untersagt.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich an den Ressourcenverteilungsplan der Besatzungsbehörden zu halten. Vorräte und Lebensmittel sind ordnungsgemäß zu melden und gemäß den Vorgaben der Behörden zu verteilen. Jegliche Form von illegaler Vorratshaltung oder Marktmanipulation wird nicht toleriert und mit entsprechenden Strafen verfolgt.
- Alle Bürger sind aufgefordert, aktiv am Wiederaufbau und an der Wiederherstellung der Infrastruktur von Freistein mitzuwirken. Zivile Arbeitskräfte werden gemäß den Anweisungen der Behörden zugewiesen.
Nevena Stanišić
Zivile Generalverwalterin für Freistein
