Frau van Rotstein beantragte eine Aussprache, da wir zur Zeit noch ohne Geschäftsordnung handeln, erteile ich ihr das Wort.Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót
§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót tagt permanent.
(2) Mitglieder des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót sind alle nach der Verfassung wahlberechtigten Bürger Heroths.
(3) Zu Beginn eines jeden Monats wird die Anwesenheit durch das Präsidium überprüft .
§ 2 - Vorsitz
(1) Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót. Zu diesem Amt kann jeder Bürger kandidieren, welcher seinen erst Wohnsitz in Heroth hat.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.
(3) Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landesparlaments unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(4) Der Präsident des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót wird mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen des Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót gewählt. Vereinigt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen des Parlamentes auf sich, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang teilnehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt, Tod. Spätestens jedoch nach 16 Wochen.
(6) Die Amtszeit kann auch durch Abwahl enden. Dazu ist eine einfache Mehrheit zuständig.
§ 3 - Rederecht
(1) In Diskussionen und Aussprachen im Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót genießen alle Mitglieder das Rederecht.
(2) In Abstimmungen ist kein Rederecht vorhanden.
(3) Der Präsident des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót ist berechtigt, dem Unionspräsidenten, dem Unionskanzler sowie anderen Ehrengästen das Rederecht zu verleihen.
(4) Der Präsident ist berechtigt, Redebeiträge, welche nach dieser Geschäftsordnung unzulässig sind, zu editieren. Dazu gehören in erster Line beleidigende und ehrverletzende Äußerungen sowie Meinungskundgebungen bei Abstimmungen.
(5) Wer trotz Unterlassungsaufforderung ohne Rederecht wiederholt im Consiglio redet wird mit einer Geldstrafe von 100 Bramer Bußgeld für jeden weiteren Beitrag bestraft.
§ 4 - Abstimmungen
(1) Der Abgeordnetenhaus Heroth - Consiglio di Herót entscheidet, sofern dies durch die Verfassung oder ein Gesetz nicht anderweitig vorgesehen ist, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen das sie eindeutig mit Ja-Si oder Nein-No beantwortet werden kann.
(3) Sie werden vom Präsidenten des Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót eröffnet und geschlossen und dauern mindestens 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.
§ 5 - Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesanträge dürfen von jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót in das Parlament eingebracht werden.
(2) Eine Aussprache ist zu eröffnen, in welcher der Antragsteller, dass Wort zur Begründung erhält.
(3) Eine Aussprache dauert mindestens 72 Stunden, auf Aufforderung wird diese verlängert. Eine Abstimmung findet im Anschluss an die Debatte statt.
§ 6 - Kontrolle der Landesbezirksregierung - Governo di Herót
(1) In Anfragen kann Landespräsidenten Auskunft verlangt werden.
(2) Anfragen müssen vom Befragten innerhalb von fünf Tagen beantwortet werden.
(3) Anfrage müssen in dem dafür vorgesehenen Protokoll (Thread) gestellt werden.
(4) Antworten erfolgen in einer dafür, von der Präsidentin eröffneten, gesonderten Debatte.
§ 7 - Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen vom Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis der Landesbezirksrat Heroth - Consiglio di Herót eine neue Geschäftsordnung beschließt.
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Frau von Matahri beantrage folgenden Entwurf (mein Gott hört sich das Schizophren an *ggg*)
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Im Prinzip habe ich nichts gegen die GO, nur sollte diese bei der Gelegenheit angepasst werden, d.h. Consiglio muss raus und dafür Abgeordnetenhaus rein und wir hatten uns darauf geeinigt Überschriften in Gesetzestexten zweisprachig zu führen. 
Mehr habe ich nicht zu meckern. :O
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Jasmin van Rotstein
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Öhm, wo steht denn bitte schön in der GO Consiglio?
Aber in dem Zusammenhang würde ich gerne nochmal die Namensdebatte in den Raumstellen.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Also wenn Sie das nicht mehr erkennen sollten Sie Dr. Waldler aufsuchen.
Warum behandeln wir das leidige Namensthema nicht gesondert?
Jasmin van Rotstein
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Weil ich dann wieder die GO ändern müsste und weil ich finde es eigentlich gut zum Thema passt. Weiterhin können Sie mir so nicht wieder weglaufen und es schläft nicht ein. 
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
Hm, also mal ehrlich, mir gehen diesen ständigen Namensänderungen des Abgeordnetenhauses auf den Keks. Ich habe die bisherigen Gesetze und Hp´s bereits an den bisherigen Sprachgebrauch angepasst und es macht eine heiden Arbeit das wieder alles zu ändern nur weil irgendwem mal wieder der Name nicht passt. Sollte sich eine Mehrheit für eine Namensänderung finden, werde ich mich dem nicht verschliesen, aber bitte dann auch eine endgültige. Mit Consiglio könnte ich leben, das hat mir in der Vergangenheit schon gut gefallen und wir müssten aus der GO nur das Bezirksrat streichen, den Bezirk sind wir ja seit langem nicht mehr sondern Republik. Soweit ich mich entsinnen kann, hatten wir aber über eine neue GO gesprochen und ein Enwurf war das erste in meiner Amtszeit. Haben wir darüber wirklich nicht abgestimmt? Also ich schau da noch mal. 
Jasmin van Rotstein
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Also ich habe in meiner Amtszeit noch keie Verfassung zur Wahl gestellt. Aber ich werde mich selbstverständlich sofort auf den Weg machen.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:40
Sofern, keine weiteren Anmerkungen kommen werde ich in der GO nur noch den Namen des Abgeordnetenhauses ändern, sofern ich es denn finde.
Anschließend werde ich übermorgen zur Abstimmung übergehen.
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Registriert: Mo 26. Mär 2007, 17:36
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