
Notverordnung No. 13 des Unionskanzlers
Ich, Unionskanzler Franz Kalkbrenner, ordne hiermit folgendes an:
Artikel 16a der Unionsverfassung wird wie folgt neugefasst:
"(1) In den Ländern muss eine demokratische Teilhabe des Volkes des jeweiligen Landes gewahrt sein."
"(2) Die Union garantiert die in (1) genannte verfassungsmäßige Grundordnung der Länder."
MANURI, 01.07.2021
Kalkbrenner.