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Kaiser
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Die Unionsregierung beantragte Beratung und Beschlussfassung über diese Vorlage. Ich erteile zunächst einem Mitglied der Unionsregierung das Wort zur Antragsbegründung, anschließend ist die Beratung für mindestens 96 Stunden eröffnet.

Gesetz über die Verbesserung des verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechtsschutzes (Grundrechtsverbesserungsgesetz/GRVerbG)

§ 1

Artikel 2 Unionsverfassung wird wie folgt ergänzt:

„(6) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(7) Kinder und Jugendliche üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.“

§ 2

Artikel 6 Absatz 4 Unionsverfassung wird wie folgt ergänzt:

Zwischen dem Wort „von“ und dem Wort „Forschung“ wird eingefügt: „Kunst,“.

§ 3

Artikel 8 Unionsverfassung wird wie folgt ergänzt:

(1) In Absatz 2 Satz 1 werden zwischen das Wort „friedliche“ und das Wort „Versammlungen“ die Worte „und unbewaffnete“ eingefügt.

(2) In Absatz 3 wird hinter das Wort „gefährdet“ die folgenden Worte eingefügt: „oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet“.

§ 4

Es wird die folgenden Artikel in die Unionsverfassung eingeführt:

„Artikel 4a Recht auf Hilfe in Not

Jeder Mensch, der in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind, sowie auf Hilfe zur Selbsthilfe.

Artikel 4b Ehe, Familie und Erziehung

(1) Das Recht auf Ehe als Bund zwischen einem Mann und einer Frau wird gewährleistet.

(2) Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft.

(3) Die Eltern haben das natürliche Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Über dieses Recht und die daraus resultierenden Pflichten wacht die staatliche Gemeinschaft. In dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(5) Unehelichen Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt..

Artikel 4c Schule

(1) Das Schul- und Bildungssystem steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Das Recht auf Gründung privater Schulen und privater Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gewährleistet.

(3) Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Schulunterricht wird Kindern und Jugendlichen gewährleistet.

Artikel 15a Wirtschaftsfreiheit

(1) Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.

(2) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Wahl seines Berufes, den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.

Artikel 15b Sozialstaatsziele

(1) Die staatliche Gemeinschaft setzt sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:

a. jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;

b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;

c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;

d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Be­din­gungen bestreiten können;

e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;

f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;

g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden.

(2) Die staatliche Gemeinschaft setzt sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaft­lichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

(3) Die staatliche Gemeinschaft strebt die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

(4) Aus den Sozialstaatszielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Lei­s­tungen abgeleitet werden.

§ 5

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
 

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Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments

Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
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Beitrag von Helen Bont »

Herr Präsident,

meine sehr geehrten Kollegen,

Hohes Haus,

nach reiflichen Beratungen ist die Unikonsregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die in der Unionsverfassung garantierten Menschen- und Bürgerrechte der Ergänzung bedürfen.

Dies betrifft eine Reihe von Rechten. Darüber hinaus ist die Unionsregierung der Überzeugung, dass, als verfassungsrechtliche Untermauerung der Sozialgesetzgebung, Sozialstaatsziele in die Unionsverfassung sowie ein Anspruch auf Hilfe in Not in die Verfassung aufgenommen werden müssen.

Was die Menschen- und Grundrechte angeht, so swollen insbesondere Kinder und Jugendliche durch einen Schutz vor Gewalt, sowie Ehe, Familie und das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder unter dem besonderen Schutz der Verfassung gestellt werden.

Als Ergänzung zu den Sozialstaatszielen soll die Wirtschaftsfreiheit in die Verfassung aufgenommen werden. Denn uns allen dürfte klar sein: sozialstaatliches Handeln muss finanziert werden, und die finanziellen Mittel können nur in und durch eine freie Wirtschaft, die in soziale Strukturen ein gebunden ist, erwirtschaftet werden. Das aber setzt voraus, dass die Menschen weitgehend selbst bestimmen können, auf welche Art und Weise sie ihren Wohlstand erarbeiten wollen.

Ein weiterer Punkt, der neu aufgenommen werden soll, ist das Schulwesen, das zum Einen unter der Aufsicht der staatlichen Gemeinschaft stehen soll, jedoch die Möglichkeit eröffnen soll, dass freie Träger Schulen betreiben können.

Eine Ergänzung soll nach den Vorstellungen der Unionsregierung Artikel 6 Absatz7 4 Unionsverfassung erfahren, inhdem die Kunstfreiheit explizit aufgenommen werden soll.

In Artikel 8 soll scheinbar eine Einengung des Demonstrationsrechts vorgenommen werden. Wenn man jedoch die vorgeschlagenen Änderungen näher betrachtet, wird man feststellen, dass hier lediglich Selbstverständlichkeiten aufgenommen werden, nämlich das Demonstranten unter anderem ohne Waffen demonstrieren sollen, und der Gedanke der Völkerverständigung eines besonderen Schutzes bedarfr.

Die Unionsregierung ist der Auffassung, dass die votgeschlagenen Änderungen den Schutz der Menschen- und Grundrechte sinnvoll ergänzt und mit der Verankerung von Sozialstaatszielen den Bedürfnissen einen modernen Sozialstaates Rechnung trägt. Diese Sozialstaatsziele sind eine sinnvolle Ergänzung zu den in den letzten Legislaturperioden vorgenommenen Verbesserungen der Rechtssicherheit durch die Reformen des Zivilgesetzbuches.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Frau Unionskanzlerin,

Wie gedenkt die Unionsregierung diese Rechte zu garantieren, wenn aktuell bereits nachweislich und willentlich durch diese Regierung und ihre Behörden die Artikel 1, 3, 6, 8 und 15 der Unionsverfassung nicht eingehalten werden?
 

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Sahra Devillier

Unionskanzlerin a.D.

Präsidentin des Unionsparlaments a.D.
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Beitrag von Helen Bont »

Frau Kollegin Devillier, die verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte werden gewährleistet, und das wissen 'Sie auch.
 

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Frau Unionskanzlerin,

Die von Ihnen verhängte Verbotsverfügung belegt zweifelsfrei das Gegenteil.

Die Bevölkerung hat der Vertrauen in diese Regierung zurecht verloren. Nun liegt es an Ihnen es wiederherzustellen und diese grob verfassungswidrige Verfügung aufzuheben. So lange dies nicht geschieht, wird man Ihrem Wort nicht trauen. Es ist dann völlig unerheblich wie viele Rechte Sie in die Verfassung schreiben, bedarf es doch nur eines Federstreichs von Ihnen um sie jeden willkürlich zu entreissen.
 

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Sahra Devillier

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Beitrag von Helen Bont »

Frau Kollegin Devillier,

da sehen Sie, wie sehr Sie sich irren können.

Was Ihre letzte Bemerkung angeht: mir ist keine Umfrage bekannt, wonach die Unionsregierung das Vertreauen der Menschen im Lande verloren hätte. Das mag vielleicht Ihre Wunschvorstellung sein, diese hat mit der Realität jedoch nichts zu tun.

Ich sage nur: die KDU hat bei der Wahl 61,54% der Stimmen geholt, während Ihrer Partei 26,37% der Wähler ihre Stimme gegeben haben. Das ist aus dem Stand ein gutes Ergebnis; ohne Zweifel. Aber genauso ist es ohne Zweifel, dass die überwiegende Mehrheit der Wähler die FPR nicht in der Regierungsverantwortung sehen wollte, sondern der KDU das Vertrauenh aussprach und ein klares Mandat zur Regierungsbildung erteilte.

Beim Durchlesen des Textes ist mir ein kleiner Flüchtigkeitsfehler aufgefallen, den ich das Präsidiumk zu korrigieren bitte:

In Artikel 4b Absatz 5 muss das erste "Uneheliche" statt "Unehelichen" heißen. Vielen Dank.
 

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Frau Unionskanzlerin,

Schauen Sie aus dem Fenster und Sie werden sehen wie es um die Stimmung in der Bevölkerung steht.

Sie haben hier ein schönes Gesetz vorgelegt, doch Ihre bisherigen Taten legen nahe, dass es bestenfalls ein Lippenbekenntnis wird. Sie haben bereits bestehende Grundrechte gegenüber der Church of Unitology ausgehebelt ohne, dass sich die Kirche oder NARCONON eines Vergehens schuldig gemacht hätten. In vollem Bewusstsein. Sie haben Unregelmässigkeiten bei Wahlen zumindest toleriert. Und dies nicht zum ersten Mal.
 

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Sahra Devillier

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Beitrag von Helen Bont »

Frau Kollegin Devillier,

ich schaue auf das Wählervotum. Und so ungern ich mich wiederhole: die KDU hat bei der Wahl 61,54% der Stimmen geholt, während Ihrer Partei 26,37% der Wähler ihre Stimme gegeben haben. Es ist ganz offensichtlich, dass die übergroße Mehrheit der Wähler der KDU die Regierungsverantwortung übertragen und die FPR in die Opposition geschickt hat.

So ist das in einer parlamentarischen Demokratie: parlamentarische Mehrheiten und Regierungsverantwortung werden auf Zeit vom demokratischen Souverän vergeben, und nach Ablauf dieser Zeit stellen sich alle politischen Parteien erneut dem Wählervotum.

Es liegt am demokratischen Souverän, welcher politischen Kraft im demokratischen parlamentarischen System die Mehrheit und damit der Auftrag zur Regierungsbildung zukommt. Und wenn der demokratische Souverän bei der Wahl zum nächsten Unionsparlament die KDU aus der Regierungsverantwortung abberuft, weil wir Konservativen dann keine Mehrheit mehr im Unionsparlament haben, dann werden meine Parteifreunde und ich dieses Ergebnis akzeptieren und weder durch Demonstrationen noch durch lautes Geschrei, Beleidigungen oder wüste Beschimpfungen in Zweifel ziehen.

Was die von Ihnen angesprochene Sekte angeht, so wird die Unionsregierung im Laufe der nächsten Wochen - so genau kann ich das noch nicht sagen - einen ausführlichen Bericht vorlegen, der die Gründe des Verbots und sämtliche Beweise zu den Gründen offenlegen wird. Und wir werden zudem den Beweis erbringen dass das Verbot dieser Sekte in keinster Weise die Religionsfreiheit tangiert.
 

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