Stuart Templeton hat geschrieben:Ich erhebe hiermit Widerspruch!
Unionsministerium des Innern
Unionsministerium des Innern
Manuri
Herrn
Stuart Templeton
Manuri, den 15.01.2021
Ihr Widerspruch gegen ihre Ausbürgerung
Sehr geehrter Herr Templeton,
Sie haben fristgerecht Widerspruch gegen Ihre Ausbürgerung eingelegt. Um zu entscheiden, ob der betreffende Verwaltungsakt eventuell fehlerhaft ist, ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Widerspruch innerhalb der nächsten 168 Stunden begründen.
Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG wird demjenigen die Unionsbürgerschaft entzogen, wer 28 Tage lang inaktiv ist. Dies gilt nicht, wenn sich der Betroffene für maximal 40 Tage abwesend gemeldet hat.
Von Amts wegen wurde festgestellt, dass Sie zuletzt am 24.10.2020 aktiv waren. Damit waren Sie ab dem 25.10.2020 inaktiv. Ihre Ausbürgerung erfolgte am 15.01.2021, also nach 82 Tagen Ihrer Inaktivität.Somit wurde die Frist, nach deren Ablauf die Ausbürgerung zu erfolgen hat um 54 Tage zu Ihren Gunsten ausgedehnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Helen Bont
Unionskanzlerin
in Vertretung des
Unionsministers des Innern
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)