Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Die Unionsregierung hat Aussprache und Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf beantragt.
Das erste Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Unionszollgesetz (UZollG)
§ 1 Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die Erhebung von Abgaben (Zöllen) im Rahmen der
Ein- oder Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen oder Währungen in und aus
das Hoheitsgebiet der Demokratischen Union Ratelon.
§ 2 Unionszollamt
(1) Mit der Erhebung der Zölle wird das Unionszollamt beauftragt.
(2) Das Unionszollamt hat seinen Hauptsitz in Manuri.
(3) Das Unionszollam steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des
Unionsministeriums der Finanzen und wird von einem Direktor geleitet.
(4) Der Direktor der Unionszollamtes wird auf Vorschlag der Unionsregierung vom Unionspräsidenten ernannt.
§ 3 Weitere Aufgaben des Unionszollamtes
Neben der Erhebung von Zöllen gemäß den gesetzlichen Regeln, ist das Unionszollamt zuständig für:
a. die Durchsetzung von Handelsbeschränkungen,
b. die Überwachung des Verkehrs mit Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln,
chemischen Stoffen, Medikamenten, Waffen, Kriegswaffen und Munition,
c. die Unterbindung der Einfuhr von Waren, Dienstleistungen oder
Währungen, deren Einfuhr auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung
der Unionsregierung verboten ist,
d. die Unterbindung der Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen oder
Währungen, deren Ausfuhr auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung
der Unionsregierung verboten ist,
e. die Konfiszierung und Vernichtung von Waren, durch deren Herstellung die Patentrechte Dritter verletzt werden.
§ 4 Feststellung einer Gefahr
(1) Droht eine Gefahr für die Sicherheit der Demokratischen Union
Ratelon, ist die Unionsregierung ist ermächtigt, durch Verordnung dies
festzustellen und im Rahmen dieser Feststellung Untersuchungen,
Beschränkungen oder Verbote im Bereich des Außenhandels anzuordnen.
(2) Diese Verordnungen treten mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
§ 5 Zollsätze
(1) Die Unionsregierung legt durch Verordnung fest:
a.die Zollsätze,
b. welche Waren, Dienstleistungen oder Währungen unter ein Ein- oder Ausfuhrverbot fallen,
c. welche Waren, Dienstleistungen oder Währungen bezüglich der Ein- oder Ausfuhr einer Kontingentierung unterliegen.
(2) Die Unionsregierung legt durch Verordnung fest, welche Waren,
Dienstleistungen oder Währungen oder welche Staaten von einer
Zollpflicht befreit sind oder für welche Waren, Dienstleistungen oder
Währungen ein ermäßigter oder erhöhter Zollsatz gelten.
(3) Diese Verordnungen treten mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Das erste Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
Unionszollgesetz (UZollG)
§ 1 Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die Erhebung von Abgaben (Zöllen) im Rahmen der
Ein- oder Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen oder Währungen in und aus
das Hoheitsgebiet der Demokratischen Union Ratelon.
§ 2 Unionszollamt
(1) Mit der Erhebung der Zölle wird das Unionszollamt beauftragt.
(2) Das Unionszollamt hat seinen Hauptsitz in Manuri.
(3) Das Unionszollam steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des
Unionsministeriums der Finanzen und wird von einem Direktor geleitet.
(4) Der Direktor der Unionszollamtes wird auf Vorschlag der Unionsregierung vom Unionspräsidenten ernannt.
§ 3 Weitere Aufgaben des Unionszollamtes
Neben der Erhebung von Zöllen gemäß den gesetzlichen Regeln, ist das Unionszollamt zuständig für:
a. die Durchsetzung von Handelsbeschränkungen,
b. die Überwachung des Verkehrs mit Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln,
chemischen Stoffen, Medikamenten, Waffen, Kriegswaffen und Munition,
c. die Unterbindung der Einfuhr von Waren, Dienstleistungen oder
Währungen, deren Einfuhr auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung
der Unionsregierung verboten ist,
d. die Unterbindung der Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen oder
Währungen, deren Ausfuhr auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung
der Unionsregierung verboten ist,
e. die Konfiszierung und Vernichtung von Waren, durch deren Herstellung die Patentrechte Dritter verletzt werden.
§ 4 Feststellung einer Gefahr
(1) Droht eine Gefahr für die Sicherheit der Demokratischen Union
Ratelon, ist die Unionsregierung ist ermächtigt, durch Verordnung dies
festzustellen und im Rahmen dieser Feststellung Untersuchungen,
Beschränkungen oder Verbote im Bereich des Außenhandels anzuordnen.
(2) Diese Verordnungen treten mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
§ 5 Zollsätze
(1) Die Unionsregierung legt durch Verordnung fest:
a.die Zollsätze,
b. welche Waren, Dienstleistungen oder Währungen unter ein Ein- oder Ausfuhrverbot fallen,
c. welche Waren, Dienstleistungen oder Währungen bezüglich der Ein- oder Ausfuhr einer Kontingentierung unterliegen.
(2) Die Unionsregierung legt durch Verordnung fest, welche Waren,
Dienstleistungen oder Währungen oder welche Staaten von einer
Zollpflicht befreit sind oder für welche Waren, Dienstleistungen oder
Währungen ein ermäßigter oder erhöhter Zollsatz gelten.
(3) Diese Verordnungen treten mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
freier Welthandel ist eine wichtige Komponente für eine florierende Wirtschaft. Dennoch ist es wixhtig, dass Ratelon seinen Außenhandel reguliert und die Frage nach der Erhebung und dem Erlass von Zöllen auf Waren, Dienstleistungen und Währungen reguliert; sei es das es sich um den Import oder Export handelt.
Dass die Zollsätze, wie der Entwurf es vorsieht, durch Verordnung der Unionsregierung bestimmt oder erlassen werden sollen, ist dem Gedanken geschuldet, dass nur so schnell auf veränderte Umstände reagiert werden kann.
Dieser Gesetzenwurf stellt einen ersten Schritt dar, um den Außenhandel Ratelons die notwendigen Regulierung zu geben, die sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Interessen der Wirtschaft nach freiem Handel Rechnung tragen soll.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.
freier Welthandel ist eine wichtige Komponente für eine florierende Wirtschaft. Dennoch ist es wixhtig, dass Ratelon seinen Außenhandel reguliert und die Frage nach der Erhebung und dem Erlass von Zöllen auf Waren, Dienstleistungen und Währungen reguliert; sei es das es sich um den Import oder Export handelt.
Dass die Zollsätze, wie der Entwurf es vorsieht, durch Verordnung der Unionsregierung bestimmt oder erlassen werden sollen, ist dem Gedanken geschuldet, dass nur so schnell auf veränderte Umstände reagiert werden kann.
Dieser Gesetzenwurf stellt einen ersten Schritt dar, um den Außenhandel Ratelons die notwendigen Regulierung zu geben, die sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Interessen der Wirtschaft nach freiem Handel Rechnung tragen soll.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1261
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 22:05
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Beiträge: 1450
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Ich beende die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage zu? Ihre Abstimmungsoptionen sind "Ja" für Zustimmung, "Nein" für Ablehnung und "Enthaltung" für die aktive Enthaltung.
Die Abstimmung beginnt jetzt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage zu? Ihre Abstimmungsoptionen sind "Ja" für Zustimmung, "Nein" für Ablehnung und "Enthaltung" für die aktive Enthaltung.
Die Abstimmung beginnt jetzt.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Beiträge: 1261
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 22:05
Beiträge: 288
Registriert: Sa 11. Apr 2015, 21:16
Beiträge: 241
Registriert: Do 2. Aug 2018, 23:52
