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Ich danke für die Erteilung des Wortes.
Werte Exzellenzen,
gemäß Artikel 5, Absatz 1 der Gründungscharta, rotiert die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
Der Völkerbund hat derzeit fünf Mitglieder, von denen zwei Mitglieder ganz offensichtlich kein Interesse an einer Mitrwirkung haben.
Mitglied in alphabertischer Reihenfolge sind, wenn ich es richtig sehe, derzeit:
Empire Outremer
Heijan
Freesland
Fuchsen
Ratelon
Nach Ansicht Ratelons gibt es zwei Optionen:
Option eins: das Präsidium hat drei Mitglieder, einen Präsidenten und zwei Stellvertreter. Damit würde garantiert sein, dass wenn zwei Mitgliedsstaaten nicht aktiv mitwirken, das Präsidium zumindest mit einem aktiven Mitglied besetzt ist.
Option zwei: wir ändern die Gründungscharta dahingehend, dass der Generalsekretär und sein Stellvertreter die Sitzungen der Generalversammlung leiten oder Mitglied im Präsidium der Generalversammlung sind.
Werte Exzellenzen,
gemäß Artikel 5, Absatz 1 der Gründungscharta, rotiert die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
Der Völkerbund hat derzeit fünf Mitglieder, von denen zwei Mitglieder ganz offensichtlich kein Interesse an einer Mitrwirkung haben.
Mitglied in alphabertischer Reihenfolge sind, wenn ich es richtig sehe, derzeit:
Empire Outremer
Heijan
Freesland
Fuchsen
Ratelon
Nach Ansicht Ratelons gibt es zwei Optionen:
Option eins: das Präsidium hat drei Mitglieder, einen Präsidenten und zwei Stellvertreter. Damit würde garantiert sein, dass wenn zwei Mitgliedsstaaten nicht aktiv mitwirken, das Präsidium zumindest mit einem aktiven Mitglied besetzt ist.
Option zwei: wir ändern die Gründungscharta dahingehend, dass der Generalsekretär und sein Stellvertreter die Sitzungen der Generalversammlung leiten oder Mitglied im Präsidium der Generalversammlung sind.
Zuletzt geändert von Vitorio Clastinelli am Sa 17. Okt 2020, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Gründungscharta zu ändern wäre, angesichts der derzeit noch niedrigen Mitgliederzahl durchaus machbar. Ich sage das auch mit Blick auf die Verlegung des Sitzes der Generalversammlung nach Manuri.
Wir sollten das vielleicht so organisieren, dass zusäzlich noch eine Vertragsbibliothek am Sitz der Generalversammlung eingerichtet wird, wo die jeweils aktuellsten Verträge eingesehen werden können. Interessierte Staaten könnten sich so hier an Ort und Stelle über die aktuellen Verträge informieren.
Wir sollten das vielleicht so organisieren, dass zusäzlich noch eine Vertragsbibliothek am Sitz der Generalversammlung eingerichtet wird, wo die jeweils aktuellsten Verträge eingesehen werden können. Interessierte Staaten könnten sich so hier an Ort und Stelle über die aktuellen Verträge informieren.
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Exzellenzen,
verzeihen Sie bitte, dass ich Sie habe warten lassen.
Angesichts der Tatsache, dass sich der Völkerbund noch nicht fest etabliert hat, und um eine Handlungsunfähigkeit der Generalversammlung zu vermeiden, ist Fuchsen der Auffassung, dass es ratsam ware, den Generalsekretär mit ins Präsidium, als letzte Instanz sozusagen, aufzunehmen.
verzeihen Sie bitte, dass ich Sie habe warten lassen.
Angesichts der Tatsache, dass sich der Völkerbund noch nicht fest etabliert hat, und um eine Handlungsunfähigkeit der Generalversammlung zu vermeiden, ist Fuchsen der Auffassung, dass es ratsam ware, den Generalsekretär mit ins Präsidium, als letzte Instanz sozusagen, aufzunehmen.
Hofkanzler des Freistaates Fuchsen
Delegierter Fuchsens im Völkerbund
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Ich danke Ihnen allen für Ihre Geduld. Als Diskussionsgrundlage erlaube ich mir, Ihnen die folgende Vorlage zur Kenntnis zu bringen:
Artikel 05 - Arbeitsweise der Generalversammlung
(1) Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4
Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
(2) Soweit durch diese Charta nicht anders bestimmt, beschließt die
Generalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden die aktiven Enthaltungen nicht berücksichtigt.
(4) Die Generalversammlung berät und fasst Beschluss über Empfehlungen, Resolutionen und Konventionen.
(5) Die Mitglieder sind zu einem pfleglichen Umgangston und gesitteten Manieren untereinander verpflichtet.
(6) Antragsberechtigt sind die Delegierten und die Mitglieder des Präsidiums und des Generalsekretariats.
(7) Die Anträge werden in einem extra hierfür eingerichteten Briefkasten beim Präsidium eingereicht.
( 8 ) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(9) Des Weiteren sind der Generalsekretär und seine Stellvertreter Mitglieder des Präsidiums der Generalversammlung mit allen Rechten und Pflichten.
Artikel 05 - Arbeitsweise der Generalversammlung
(1) Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4
Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
(2) Soweit durch diese Charta nicht anders bestimmt, beschließt die
Generalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden die aktiven Enthaltungen nicht berücksichtigt.
(4) Die Generalversammlung berät und fasst Beschluss über Empfehlungen, Resolutionen und Konventionen.
(5) Die Mitglieder sind zu einem pfleglichen Umgangston und gesitteten Manieren untereinander verpflichtet.
(6) Antragsberechtigt sind die Delegierten und die Mitglieder des Präsidiums und des Generalsekretariats.
(7) Die Anträge werden in einem extra hierfür eingerichteten Briefkasten beim Präsidium eingereicht.
( 8 ) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(9) Des Weiteren sind der Generalsekretär und seine Stellvertreter Mitglieder des Präsidiums der Generalversammlung mit allen Rechten und Pflichten.
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