Beiträge: 458
Registriert: Mo 8. Jun 2009, 14:05
Die Unionsregierung hat Aussprache und Abstimmung zum folgenden Änderungsgesetz beantragt.
Die Antragsstellerin hat das Wort, anschließend ist die Debatte eröffnet.
Gesetz zur Einführung des Mindestheiratsalters
Artikel 1
§ 1 des Buches V des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
(3) Das Mindestheiratsalter beträgt 18 Jahre.
(4) Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, und bei denen einer der Ehepartner oder beide Ehepartner das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht vollendet haben, werden im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht anerkannt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft
Die Antragsstellerin hat das Wort, anschließend ist die Debatte eröffnet.
Gesetz zur Einführung des Mindestheiratsalters
Artikel 1
§ 1 des Buches V des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
(3) Das Mindestheiratsalter beträgt 18 Jahre.
(4) Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, und bei denen einer der Ehepartner oder beide Ehepartner das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht vollendet haben, werden im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht anerkannt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft
Tatjana Bont
Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
Mitglied des Unionsparlaments
Mitglied der KDU
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Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Frau Präsidentin,
Hohes Haus,
mit der Vorlage dieses Änderungsgesetzes vollzieht die Unionsregierung zum Einen das, was bereits jetzt in Ratelon ohnehin weitestgehend Praxis ist: nämlich, das Ehen erst mit Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit geschlossen werden.
Zum Anderen stellt sie klar, dass im Ausland geschlossene Kinderehen zum Beispiel in Ratelon keinen Bestand haben, womit die Uninosregierung einen Beitrag zum internationalen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Zwangsheiraten zu leisten hofft, indem durch das Signal, das durch diese Gesetzesänderung ausgeht, eine Debatte in jenen Staaten in Gang gesetzt werden, in denen Ehen mit bzw. zwischen Minderjährigen gestattet ist.
Werte Abgeordnete des Unionsparlaments, ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.
Hohes Haus,
mit der Vorlage dieses Änderungsgesetzes vollzieht die Unionsregierung zum Einen das, was bereits jetzt in Ratelon ohnehin weitestgehend Praxis ist: nämlich, das Ehen erst mit Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit geschlossen werden.
Zum Anderen stellt sie klar, dass im Ausland geschlossene Kinderehen zum Beispiel in Ratelon keinen Bestand haben, womit die Uninosregierung einen Beitrag zum internationalen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Zwangsheiraten zu leisten hofft, indem durch das Signal, das durch diese Gesetzesänderung ausgeht, eine Debatte in jenen Staaten in Gang gesetzt werden, in denen Ehen mit bzw. zwischen Minderjährigen gestattet ist.
Werte Abgeordnete des Unionsparlaments, ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1365
Registriert: Sa 27. Jul 2013, 00:27
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die roldemische Administration regt eine Änderung dahingehend an, dass unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der Zustimmung der Eltern oder eines Gerichts, eine Eheschließung auch bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich wäre. Dementsprechend sollte auch die Anerkennung von im Ausland geschlossen werden. Wie will die Unionsregierung mit Ehen umgehen, die dem neuen Absatz 3 entsprechen, den Absätzen 1 und 2 aber zuwiderlaufen? Wenn Sie eine Neuregelung auf den Weg bringen, bitte ich doch darum, nicht einzelne Aspekte isoliert zu betrachten, sondern sich den Gesamtkontext anzuschauen...
sehr geehrte Damen und Herren,
die roldemische Administration regt eine Änderung dahingehend an, dass unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der Zustimmung der Eltern oder eines Gerichts, eine Eheschließung auch bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich wäre. Dementsprechend sollte auch die Anerkennung von im Ausland geschlossen werden. Wie will die Unionsregierung mit Ehen umgehen, die dem neuen Absatz 3 entsprechen, den Absätzen 1 und 2 aber zuwiderlaufen? Wenn Sie eine Neuregelung auf den Weg bringen, bitte ich doch darum, nicht einzelne Aspekte isoliert zu betrachten, sondern sich den Gesamtkontext anzuschauen...

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Frau Präsidentin,
ich kann der Premierministerin des Unionslandes Roldem versichern, dass die Unionsregierung durchaus deb Gesamtkontext im Blick hat, und nicht nur einzelne Aspekte.
Der von Premierministerin Gatineau erwähnte Absatz 1 von § 1 des V. Buches des Zivilgesetzes enthält eine sogenannte Legaldefinition, wonach Ehe im Sinne des Zivilgesetzbuches der Demokratischen Union Ratelon ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung ist. Mit dieser Legaldefinition wurde klar festgelegt, was die ratelonische Rechtsordnung unter dem Begriff der Ehe versteht. Konstrukte, die dieser Legaldefinition nicht entsprechen, werden in Ratelon weder geschlossen noch anerkannt.
Der von Premierministerinv Gatineau erwähnte Absatz 2 des selben Paragraphen bestimmt, dass eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis eingegangen ist, kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen Person eingehen kann. Hier schließt die ratelonische Rechtsordnung es kategorisch aus, dass eine Person gleichzeitig mit mehr als einer Person verheiratet sein kann bzw. darf. Dieser kategorische Ausschluss bedeutet natürlich, dass im Ausland geschlossene Viel-Ehen von der ratelonischen Rechtsordnung nicht anerkannt werden und diese innerhalb der Demokratischen Union Ratelon daher auch keinen Bestand haben.
Was den Vorschlag von Premierministerin Gatineau angeht, Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben die Ehe zu ermöglichen, wenn die Erziehungsberechtigten oder ein Gericht der Eheschließung zustimmen, halte ich nicht für zielführend.
Denn das Ziel ist ein weiterer Ausbau des Kinder- und Jugendschutzes, indem Minderjährige vor einer verfrühten Ehe geschützt werden.
Denn, bei allem Respekt vor der Willensentscheidung der beteiligten Personen, wir wollen verhindern, dass Minderjährige in ein Pflichtenverhältnis gestoßen werden bzw. springen, dessen Tragweite sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht überblicken.
Die Unionsregierung will verhindern, dass durch eine Ehe im Kinder- oder Jugendalter dazu führt, dass die Entwickung der betroffenen Personen gestört oder abgebrochen wird, indem den Beteiligten eine Schul- und Berufsausbildung unmöglich germacht wird.
Personen, die aufgrund ihres geringen Alters keinen Schulabschluss, geschweige denn eine Berufsausbildung absolviert haben, oder denen es, aufgrund des geringen Alters an der geisitgen Reife fehlt, werden nicht in der Lage sein, für andere Personen, Verantwortung zu übernehmen. Und die Gefahr der Überforderung tritt mit Sicherheit ein, wenn Minderjährige in eigenert Verantwortung für Kinder sorgen müssen.
ich kann der Premierministerin des Unionslandes Roldem versichern, dass die Unionsregierung durchaus deb Gesamtkontext im Blick hat, und nicht nur einzelne Aspekte.
Der von Premierministerin Gatineau erwähnte Absatz 1 von § 1 des V. Buches des Zivilgesetzes enthält eine sogenannte Legaldefinition, wonach Ehe im Sinne des Zivilgesetzbuches der Demokratischen Union Ratelon ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung ist. Mit dieser Legaldefinition wurde klar festgelegt, was die ratelonische Rechtsordnung unter dem Begriff der Ehe versteht. Konstrukte, die dieser Legaldefinition nicht entsprechen, werden in Ratelon weder geschlossen noch anerkannt.
Der von Premierministerinv Gatineau erwähnte Absatz 2 des selben Paragraphen bestimmt, dass eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis eingegangen ist, kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen Person eingehen kann. Hier schließt die ratelonische Rechtsordnung es kategorisch aus, dass eine Person gleichzeitig mit mehr als einer Person verheiratet sein kann bzw. darf. Dieser kategorische Ausschluss bedeutet natürlich, dass im Ausland geschlossene Viel-Ehen von der ratelonischen Rechtsordnung nicht anerkannt werden und diese innerhalb der Demokratischen Union Ratelon daher auch keinen Bestand haben.
Was den Vorschlag von Premierministerin Gatineau angeht, Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben die Ehe zu ermöglichen, wenn die Erziehungsberechtigten oder ein Gericht der Eheschließung zustimmen, halte ich nicht für zielführend.
Denn das Ziel ist ein weiterer Ausbau des Kinder- und Jugendschutzes, indem Minderjährige vor einer verfrühten Ehe geschützt werden.
Denn, bei allem Respekt vor der Willensentscheidung der beteiligten Personen, wir wollen verhindern, dass Minderjährige in ein Pflichtenverhältnis gestoßen werden bzw. springen, dessen Tragweite sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht überblicken.
Die Unionsregierung will verhindern, dass durch eine Ehe im Kinder- oder Jugendalter dazu führt, dass die Entwickung der betroffenen Personen gestört oder abgebrochen wird, indem den Beteiligten eine Schul- und Berufsausbildung unmöglich germacht wird.
Personen, die aufgrund ihres geringen Alters keinen Schulabschluss, geschweige denn eine Berufsausbildung absolviert haben, oder denen es, aufgrund des geringen Alters an der geisitgen Reife fehlt, werden nicht in der Lage sein, für andere Personen, Verantwortung zu übernehmen. Und die Gefahr der Überforderung tritt mit Sicherheit ein, wenn Minderjährige in eigenert Verantwortung für Kinder sorgen müssen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
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Registriert: Sa 27. Jul 2013, 00:27
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Unionskanzlerin sei darauf hingewiesen, dass das Regierungsoberhaupt der Republik Roldem seit über fünf Jahren die Präsidentin der Republik ist, das Amt des Premierministers wurde seinerzeit dadurch abgeschafft. Eine entsprechende Mitteilung werde ich die Vertretung bei der Union an das Unionskanzleramt auch nochmal offiziell formulieren lassen.
Zum Inhaltlichen bin ich überzeugt, dass der Standpunkt der Kanzlerin einer Argumentation vor Gericht nicht standhalten wird, meine rechtlichen Bedenken habe ich an dieser Stelle aber zur Genüge mitgeteilt. Wenn die Unionsregierung darauf nicht auch im Gesetzestext eingehen möchte, nehme ich das zur Kenntnis.
Zur Thematik Ehe mit 16 halte ich die Argumente der Frau Kanzlerin nicht für stichhaltig. Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert. Vielleicht legt die Unionsregierung doch einen anderen Maßstab an die Reife eines Menschen, die nachvollziehbarer ist als das von der Frau Kanzlerin vorgetragene.
die Unionskanzlerin sei darauf hingewiesen, dass das Regierungsoberhaupt der Republik Roldem seit über fünf Jahren die Präsidentin der Republik ist, das Amt des Premierministers wurde seinerzeit dadurch abgeschafft. Eine entsprechende Mitteilung werde ich die Vertretung bei der Union an das Unionskanzleramt auch nochmal offiziell formulieren lassen.
Zum Inhaltlichen bin ich überzeugt, dass der Standpunkt der Kanzlerin einer Argumentation vor Gericht nicht standhalten wird, meine rechtlichen Bedenken habe ich an dieser Stelle aber zur Genüge mitgeteilt. Wenn die Unionsregierung darauf nicht auch im Gesetzestext eingehen möchte, nehme ich das zur Kenntnis.
Zur Thematik Ehe mit 16 halte ich die Argumente der Frau Kanzlerin nicht für stichhaltig. Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert. Vielleicht legt die Unionsregierung doch einen anderen Maßstab an die Reife eines Menschen, die nachvollziehbarer ist als das von der Frau Kanzlerin vorgetragene.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Frau Präsidentin,Annelie Gatineau hat geschrieben:Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Unionskanzlerin sei darauf hingewiesen, dass das Regierungsoberhaupt der Republik Roldem seit über fünf Jahren die Präsidentin der Republik ist, das Amt des Premierministers wurde seinerzeit dadurch abgeschafft. Eine entsprechende Mitteilung werde ich die Vertretung bei der Union an das Unionskanzleramt auch nochmal offiziell formulieren lassen.
Zum Inhaltlichen bin ich überzeugt, dass der Standpunkt der Kanzlerin einer Argumentation vor Gericht nicht standhalten wird, meine rechtlichen Bedenken habe ich an dieser Stelle aber zur Genüge mitgeteilt. Wenn die Unionsregierung darauf nicht auch im Gesetzestext eingehen möchte, nehme ich das zur Kenntnis.
Zur Thematik Ehe mit 16 halte ich die Argumente der Frau Kanzlerin nicht für stichhaltig. Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert. Vielleicht legt die Unionsregierung doch einen anderen Maßstab an die Reife eines Menschen, die nachvollziehbarer ist als das von der Frau Kanzlerin vorgetragene.
Hohes Haus,
die Präsidentin des Unionslandes Roldem möge mir verzeihen, wenn ich sie im Zuge meiner spontanen Antwort fälschlichwerweise mit dem Titel einer Premierministerin angeredet habe. Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin Gatineau, dass Sie keine Kosten und Mühen gescheut haben, um die roldemische Bürokratie zu veranlassen, mich in einem hochoffiziellem Schreiben über meinen Fehler zu belehren und auf die richtige Anrede hinzuweisen. Offensichtlich hat man in Roldem viel Zeit.

Frau Gatineau, was Ihre rechtlichen Bedenken angeht, die Sie hier vorgetragen haben wollen, so kann ich im stenopgraphischen Bericht keine Erkennen: Sie haben angeregt, Ehen ab Vollendung des 16. Lebensjahres unter der Bedingung der Zustimmung von Erziehungsberechtigen oder Gerichten zuzulassen, und - wenn ich Sie richtig verstanden habe - unter diesen Bedingungen im Ausland geschlossene Ehen von bzw.mit Minderjährigen in Ratelon anzuerkennen, und schließlich fragten Sie nach der - in meinen Worten formuliert - Kompatibilität des zur Debatte stehenden Absatzes 3 mit den bereits geltenden Absätzen 1 und 3.
Ich kann aus dieser Stellungnahme selbst beim besten Willen keine rechtlichen Bedenken erkennen; selbst in Ihrem Aufruf nicht, die Unionsregierung möge doch bitte nicht einzelne Aspekte betrachten, sondern sich den Gesamtkontext anschauen.
Ich habe für die Unionsregierung die Ziele benannt, die wir mit dieser Gesetzesviorlage erreichen wollen: ein Mehr an Kinder- und Jugendschutz. Wie Sie vielleicht wissen, Frau Präsidentin Gatineau, hat der Gesetzgeber einen sehr breiten Ermessensspielraum, wie er mit Hilfe des Gesetzes bestimmte Ziele erreichen kann. Und wie Sie vielleicht auch wissen, ist es so, dass es ausreichend ist, eine gesetzliche Bestimmung als verfassungskonform anzusehen wenn unter anderem eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die angestrebten Ziele mit der gesetzlichen Bestimmung erreicht werden.
Frau Präsidentin Gatineau, was Sie uns mit dem letzten Teil Ihrer Rede sagen wollen, erschließt sich mir nicht. So ergibt der Satz, den ich dem stenographischen Protokoll entnehme: "Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert." einfach keinen Sinn. Man sollte sich an die Kunst der Schachtelsätze nur wagen, wenn man selber dabei nicht den Überblick über sein eigenes Konstrukt verliert, Frau Präsidentin Gatineau. Ansonsten gilt der überaus wohlgemeinte Ratschlag eines jeden Lehrer: einfache klare Sätze.
Aber wenn ich mich mal als wohlwollende Textinterpretin bemühe, Frau Präsidentin Gatineau: eine schulische oder berufliche Ausbildung, die ein Kind oder ein Jugendlicher durchläuft, ist etwas völlig anderes als das Eingehen ehelicher Pflichten, die insbesondere die Fürsorgepflicht der Eheleute untereinander betrifft, sowie die Fürsorgepflicht der eltern gegenüber ihren Kindern. Und niemand kann mir weismachen, das ein ungelernter Hilfsarbeiter seine Familie genauso gut unterhalten, ernähren und die gleichen Lebenschancen einräumen kann, wie zum Beispiel ein gelernter Facharbeiter.
Wissen, Frau Präsidentin Gatineau, Sie können noch so viel theoretisieren; das alles hilft nur nichts, wenn das Theoretisieren an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei geht. Wir, die Unionsregierung, wie die konservative Fraktion in diesem Hohen Hause, wir wollen nicht, dass sich Menschen in Verantwortlichkeiten stürzen, deren Ausmaße sie nicht übersehen können, und die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass sie in Armut und Abhängigkeit von staatlicher oder charitativer Fürsorge geraten.
Wenn sich zwei junge Menschen wirklich lieben, dann werden sie in der Lage sein, zwei Jahre mit der Hochzeit zu warten. Sollte die Beziehung - warum auch immer - vorher in die Brüche gehen, dann haben wir sie zumindest vor den Folgen einer Scheidung bewahrt.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
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Registriert: Sa 27. Jul 2013, 00:27
In Roldem nehmen wir uns für Akkuratesse in der Tat Zeit, Frau Kanzlerin. Das ist dem Gegenüber angemessen, ich weiß, dass Sie diese Auffassung nicht teilen - gerade gegenüber Vertretern der Länder, die Sie so gern abschaffen wollen. So viel Sie auf dem internationalen Parkett unterwegs sind, so wenig haben Sie mit Diplomatie und Umgangsformen gemein.
Zum Gesetzentwurf: Sie können meine rechtlichen Bedenken meinetwegen abtun, diese sollten an der Stelle nur eine Hilfestellung sein, weil Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht erreichen, was Sie Ihre formulierte Zielstellung ist. Da das aber nicht meine Baustelle ist, habe ich darauf nicht weiter insistiert. Sie scheinen ein großer Fan des stenografischen Dienstes geworden zu sein, deswegen erlaube ich mir ebenfalls ein Zitat aus dem stenografischen Bericht: „Wenn die Unionsregierung darauf nicht auch im Gesetzestext eingehen möchte, nehme ich das zur Kenntnis.“ Oder nochmal salopp: Nicht meine Affen, nicht mein Zirkus.
Ihre Beleidigungen stecken Sie sich bitte für die Zukunft.
Zum Gesetzentwurf: Sie können meine rechtlichen Bedenken meinetwegen abtun, diese sollten an der Stelle nur eine Hilfestellung sein, weil Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht erreichen, was Sie Ihre formulierte Zielstellung ist. Da das aber nicht meine Baustelle ist, habe ich darauf nicht weiter insistiert. Sie scheinen ein großer Fan des stenografischen Dienstes geworden zu sein, deswegen erlaube ich mir ebenfalls ein Zitat aus dem stenografischen Bericht: „Wenn die Unionsregierung darauf nicht auch im Gesetzestext eingehen möchte, nehme ich das zur Kenntnis.“ Oder nochmal salopp: Nicht meine Affen, nicht mein Zirkus.
Und im Übrigen erzählen Sie erst einen von Verantwortungsübernahme, die ohne Schul- oder Berufsabschluss nicht möglich wäre, dann wundern Sie sich, dass ich Ihre Argumentation aufgreife und es ist doch nicht recht. Was denn nun? Lesen Sie mal den stenografischen Bericht in einer hellen Stunde.Helen Bont hat geschrieben:Personen, die aufgrund ihres geringen Alters keinen Schulabschluss, geschweige denn eine Berufsausbildung absolviert haben, oder denen es, aufgrund des geringen Alters an der geisitgen Reife fehlt, werden nicht in der Lage sein, für andere Personen, Verantwortung zu übernehmen. Und die Gefahr der Überforderung tritt mit Sicherheit ein, wenn Minderjährige in eigenert Verantwortung für Kinder sorgen müssen.
Ihre Beleidigungen stecken Sie sich bitte für die Zukunft.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Frau Präsidentin Gatineau,
bei Bedenken handelt es sich um Überlegungen, die aufgrund von Zweifel, Einwänden oder Vorbehalten entstehen. Der Vorschlag, das Mindestheiratsalter unter bestimmten Voraussetzungen auf 16 Jahre abzusenken, ist kein Bedenken. Auch der Vorschlag, im Ausland unter bestimmten Voruassetzungen geschlossene Ehen zwischen oder mit Minderjährigen anzuerkennen, ist kein Bedenken. Beides sind Vorschläge, stellen aber keine Bedenken dar.
Ich habe Ihnen erläutert, warum die Unionsregierung Ihre Vorschläge nicht für zielführend hält. Sie sind mit diesen von mir vorgetragenen Argumenten nicht einverstanden, was Ihr gutes Recht ist.
Und genau so bin ich immer bereit, mich mit Bedenken auseinanderzusetzen. Aber dafür müssen Sie auch Bedenken vortragen.
Frau Präsidentin Gatineau, mich wundert so langsam gar nichts mehr. Ich habe Sie höflich gebeten, mir die folgenden zwei Sätze zu erläutern, weil ich deren Sinngehalt nicht verstehe:
"Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert."
Wenn man den ersten Satz auf den eigentlichen Aussagegehalt reduziert, lautet er: "Für gewöhnlich sind junge Erwachsene ... an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat." Und anschließend folgt der Satz "Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert."
Seien Sie mir nicht böse, Frau Präsidentin Gatineau, aber ich fürchte, dass ich nicht die Einzige bin, die Ihnen in Ihre grammatikalischen Sphähren nicht folgen kann.
Noch mal: die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass ein Ausbildungsverhältnis, sei es ein schulisches oder eines zum Zwecke der Berufsausbildung, nicht gleichzusetzen ist mit dem Eingehen eines Eheverhältnisses. Während die Kinder bzw. Jugendlichen innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses in einem Verhältnis bewegen, in dem man ihnen gegenüber - seit es von seiten der Schule, der Schulbehörde, des Ausbildungsbetriebs oder der Universität - eine Fürsorgepflicht hat, werden Kinder und Jugendliche, wenn sie eine Ehe eingehen, in ein Pflichtenverhältnis hineingestoßen, in dem sie selbst Fürsorgepflichten übernehmen müssen. Mit diesem Pflichten sind Kinder und Jugendliche überfordert, weil sie selbst noch von ihren Eltern abhängig sind, selbst also noch gar keine Verantwortung für andere übernehmen können, und sich selbst noch in einem Entwicklungsstadium.
Die Unionsregierung ist fest entschlossen, den Kinder- und Jugendschutz daher um diesen Aspekt auszubauen, und appelliert daher an Unionsparlament und Unionsrat, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.
bei Bedenken handelt es sich um Überlegungen, die aufgrund von Zweifel, Einwänden oder Vorbehalten entstehen. Der Vorschlag, das Mindestheiratsalter unter bestimmten Voraussetzungen auf 16 Jahre abzusenken, ist kein Bedenken. Auch der Vorschlag, im Ausland unter bestimmten Voruassetzungen geschlossene Ehen zwischen oder mit Minderjährigen anzuerkennen, ist kein Bedenken. Beides sind Vorschläge, stellen aber keine Bedenken dar.
Ich habe Ihnen erläutert, warum die Unionsregierung Ihre Vorschläge nicht für zielführend hält. Sie sind mit diesen von mir vorgetragenen Argumenten nicht einverstanden, was Ihr gutes Recht ist.
Und genau so bin ich immer bereit, mich mit Bedenken auseinanderzusetzen. Aber dafür müssen Sie auch Bedenken vortragen.
Frau Präsidentin Gatineau, mich wundert so langsam gar nichts mehr. Ich habe Sie höflich gebeten, mir die folgenden zwei Sätze zu erläutern, weil ich deren Sinngehalt nicht verstehe:
"Für gewöhnlich sind junge Erwachsene selbst unter dem Blick der erzkonservativen Brille auf unser Bildungssystem, wie sie uns hier präsentiert werden, vielleicht in ihrem 19. oder nach Abschluss ihres 19. Lebensjahres an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat. Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert."
Wenn man den ersten Satz auf den eigentlichen Aussagegehalt reduziert, lautet er: "Für gewöhnlich sind junge Erwachsene ... an der Stelle etwa ein High School Diploma, das Abitur oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet hat." Und anschließend folgt der Satz "Abiturienten sind in dem Alter nicht einmal für einen Beruf qualifiziert."
Seien Sie mir nicht böse, Frau Präsidentin Gatineau, aber ich fürchte, dass ich nicht die Einzige bin, die Ihnen in Ihre grammatikalischen Sphähren nicht folgen kann.
Noch mal: die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass ein Ausbildungsverhältnis, sei es ein schulisches oder eines zum Zwecke der Berufsausbildung, nicht gleichzusetzen ist mit dem Eingehen eines Eheverhältnisses. Während die Kinder bzw. Jugendlichen innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses in einem Verhältnis bewegen, in dem man ihnen gegenüber - seit es von seiten der Schule, der Schulbehörde, des Ausbildungsbetriebs oder der Universität - eine Fürsorgepflicht hat, werden Kinder und Jugendliche, wenn sie eine Ehe eingehen, in ein Pflichtenverhältnis hineingestoßen, in dem sie selbst Fürsorgepflichten übernehmen müssen. Mit diesem Pflichten sind Kinder und Jugendliche überfordert, weil sie selbst noch von ihren Eltern abhängig sind, selbst also noch gar keine Verantwortung für andere übernehmen können, und sich selbst noch in einem Entwicklungsstadium.
Die Unionsregierung ist fest entschlossen, den Kinder- und Jugendschutz daher um diesen Aspekt auszubauen, und appelliert daher an Unionsparlament und Unionsrat, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
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Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Annelie Gatineau hat geschrieben:Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Unionskanzlerin sei darauf hingewiesen, dass das Regierungsoberhaupt der Republik Roldem seit über fünf Jahren die Präsidentin der Republik ist, das Amt des Premierministers wurde seinerzeit dadurch abgeschafft. Eine entsprechende Mitteilung werde ich die Vertretung bei der Union an das Unionskanzleramt auch nochmal offiziell formulieren lassen.
Frau Gatineau, Ihre Ausführungen über die korrekte Ansprache des roldemischen Regierungsoberhauptes und die roldemische Akkuratesse mögen ja interessant sein, gehören aber nicht zur Sache.Annelie Gatineau hat geschrieben:In Roldem nehmen wir uns für Akkuratesse in der Tat Zeit, Frau Kanzlerin. Das ist dem Gegenüber angemessen, ich weiß, dass Sie diese Auffassung nicht teilen - gerade gegenüber Vertretern der Länder, die Sie so gern abschaffen wollen. So viel Sie auf dem internationalen Parkett unterwegs sind, so wenig haben Sie mit Diplomatie und Umgangsformen gemein.
Bitte bleiben Sie beim Thema.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
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Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Beiträge: 1153
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:54
Frau Unionskanzlerin,Helen Bont hat geschrieben:Frau Präsidentin,
Hohes Haus,
die Präsidentin des Unionslandes Roldem möge mir verzeihen, wenn ich sie im Zuge meiner spontanen Antwort fälschlichwerweise mit dem Titel einer Premierministerin angeredet habe. Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin Gatineau, dass Sie keine Kosten und Mühen gescheut haben, um die roldemische Bürokratie zu veranlassen, mich in einem hochoffiziellem Schreiben über meinen Fehler zu belehren und auf die richtige Anrede hinzuweisen. Offensichtlich hat man in Roldem viel Zeit.
bitte bleiben Sie beim Thema.
Michael Heen
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.
Präsident des Unionsparlaments
Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.