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Sylvester Calzone hat geschrieben:Aussgezeichnet!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
In diesem Fall spricht nichts dagegen in die Schlussabstimmung einzutreten.
Nach wie vor spricht die offenkundige Verfassungswidrigkeit dagegen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Annelie Gatineau hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Präsident,

die Aufhebung der Länder widerspricht der geltenden Verfassung und dem Veränderungsverbot und der Ewigkeitsgarantie des Artikel 52 Absatz 3 i.V.m. Absatz 4 hinsichtlich Artikel 16 Absatz 1 Alternative 4 und Artikel 22 Unionsverfassung. Diese von der Unionsregierung vorgelegte Verfassung wird nie legal Wirkung entfalten können. Ich bitte deswegen eindringlich darum, diesen Irrsinn endlich zu beenden und die Akteure der Unionsregierung ihre Idee eines Ermächtigungsgesetzes endlich in die politische Mottenkiste zu verbannen.
Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die Präsidentin des Uninslandes Roldem übersieht mal wieder das Wesentliche:
was Frau Gatineau mit Blick auf Artikel 52 Absätze 3 und 4 mit der von ihr so genannten "Ewigkeitsklausel" beschrieben hat, ist eine Regel, die für eine Verfassungsänderung gilt, nicht jedoch für den Fall, dass eine komplett neue Unionsverfassung die jetzt gültige Unionsverfassung ersetzen soll. Deswegen ist Artikel 52 Unionsverfassung auch mit der Überschrift "Verfassungsänderungen" versehen worden.

Was wir hier anstreben, ist jedoch keine Änderung der Unionsverfassung, sondern, wie es die Unionsregierung im Antragsthread und der Präsident des Hohen Hauses in seinen einleitenden Worten zu dieser Aussprache gesagt hat, die Inkraftsetzung einer neuen Unionsverfassung nach Artikel 66 Unionsverfassung. In Artikel 66 Absatz 1 heißt es, in Abgrenzung zur Verfassungsänderung nach Artikel 52, "Diese Verfassung, die für das gesamte Volk der Demokratischen Union gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem gesamten Volk der Demokratischen Union in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Unionsverfassung macht einen klaren Unterschied zwischen einer Änderung der derzeit gültigen Unionsverfassung, für die die Einschränkungen des Artikels 52 Absätze 3 und 4 gelten, und der Implementierung einer neuen Unionsverfassung nach Artikel 66, für die die Einschränkungen des Artikels 52 Absätze 3 und 4 nicht gelten. Das ist logisch aus dem Wortlaut des Artikels 66 Absatz 1 Unionsverfassung klar ersichtlich, wonach die jetzt gültige Unionsverfassung ihre Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem eine neue Unionsverfassung in Kraft tritt.

Ich versichere Ihnen allen, dass, wenn die verfassungsrechtlichen und wahlgesetzlichen Bestimmungen für die Implementierung einer neuen Unionsverfassung eingehalten werden - und die Unionsregierung wird alles tun, damit dies geschieht - , dann wird die neue Unionsverfassung ganz legal - weil verfassungskonform - Wirkung entfalten.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Sehr geehrter Herr Präsident,

die Ausführungen der Frau Kanzlerin sind schlichtweg nicht korrekt. Mal ganz abgesehen davon, dass viele Teile dieser vermeintlichen Neufassung der Verfassung direkt und unmittelbar aus der bisher geltenden Unionsverfassung 1:1 übernommen sind, somit gar nicht von einer Neufassung die Rede sein kann. Der materielle Wert der Änderung beschränkt sich im Grunde auf die Abschaffung eines unserer zentralen Staatsprinzipien, nämlich des Föderalismus. Die Frau Kanzlerin versteigt sich in der Argumentation in semantischen Spitzfindigkeiten, denn selbst wenn wir ihre Behauptung der Neufassung aufgreifen, was ist denn eine Neufassung der Verfassung denn anderes als eine Verfassungsänderung in extenso? Sie stellt Behauptungen auf statt Argumente zu liefern. Sie bleibt des Nachweises schuldig, Artikel 66 würde eine Öffnungsklausel sein, um sämtliche Verfassungsprinzipien über Bord werfen zu können. Würde der Argumentation der Frau Kanzlerin gefolgt werden, hieße das letztlich auch, dass sämtliche Grundrechte ersatzlos gestrichen werden könnten. Das hieße, dass neben der föderalistischen Verfasstheit unseres Staates, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit als Errungenschaften unserer Vorgänger aufgegeben werden könnten. Das wäre alles mit der Argumentation der Frau Kanzlerin möglich. Das ist keineswegs und niemals die Intention des Verfassunggebers gewesen. Und wenn wir darauf beharren, dass Demokratische Union Ratelon eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist und die Menschenwürde garantiert, dann müssen wir auch darauf beharren - und so in die Verfassungmütter und Verfassungsväter zu verstehen -, dass die Union tatsächlich eine Union, ein Bundesstaat bleibt, ein Land mit föderalistischen Prinzipien.

Mit der Annahme dieses Verfassungsentwurfs generieren Sie verfassungswidriges Verfassungsrecht. Ich bitte Sie eindringlich, es zu einer solchen Situation gar nicht erst kommen zu lassen.
 

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Ich muss der Präsidentin des Unionslandes Roldem entgegnen, dass es, abgesehen von den Ausführungen unserer Unionskanzlerin die ich vollumfänglich teile, niemals das Ziel unserer jetzigen Verfassung gewesen sein kann den Staat zu lähmen und de facto durch stures festhalten an einem Föderalismus der in der Praxis seit vielen Jahren nicht mehr funktioniert festzuhalten in seiner Handulungsfähigkeit einzuschränken.

Es kann nicht allen ernstes gewollt sein, dass wir uns dauerhaft von Unionsexekution zu Unionsexekution hangeln, statt sinnvollerweise unsere Kapazitäten zu konzentrieren. In den Phasen in denen Frau Gatineau aktiv ist, kann man tatsächlich sagen, dass Roldem ein einigermassen funktionierendes Staatswesen hat, wobei auch in den besten Phasen der Personalmangel deutlich wird. Wir können die Gesamtpolitik aber nicht an einem einzigen Unionsland ausrichten. Zumal auch Roldem in der Vergangenheit häufig unter Unionsexekution gestellt werden musste. Ich verstehe die persönlichen Befindlichkeiten von Frau Gatineau, aber daran dürfen wir uns nicht ausrichten.

Was wir jetzt brauchen ist ein modernes zukunftsgerichtetes Staatswesen. So wie es der Entwurf der Unionsregierung ermöglicht. Daher ersuche ich im Namen unseres Landes alle diesem Entwurf zuzustimmen und Ratelon fit für die Zukunft zu machen!

Vielen Dank.
 

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Sylvester Calzone
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Sehen Sie, Herr Calzone, das ist doch mal eine Basis, auf der wir weiter diskutieren können. Ich halte es gerade für nicht gänzlich verkehrt, mit den Unionsexekutionen zu arbeiten, um die Arbeiten am Föderalismus und dem Ländersystem mal anzugehen. ohne die Länder direkt abschaffen zu wollen. Ich hatte dazu vor einiger Zeit auch schon mal einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, den Sie meines Wissens auch kommentiert hatte. Wir können gern an die Systematik gehen und diskutieren, wie das effizienter gestaltet werden kann, aber das, was Sie da gerade beklagen, nämlich dauernde Unionsexekutionen, das würden Sie mit der neuen Verfassung auf Dauer festschreiben, denn was sind denn die Provinzfürsten in Ihrer Verfassung anderes als Statthalter der Unionsregierung in den Ländern, also praktisch etwas wie die Unionskommissare, nur dass diese noch beim Unionspräsidenten angesiedelt sind. Und so wie das in Ihrem Verfassungsentwurf formuliert ist, werden die Völker der Union abgesehen von Unionsparlamentswahlen völlig entmündigt, denn sie hätten nicht einmal Mitspracherecht bei der Besetzung ihres Provinzialhauptes. Für Roldem ist im Übrigen nur einmal in zig Jahren mal die Unionsexekution beantragt worden. Wenn wir über Unionsexekutionen sprechen, frage ich mich, warum eine solche nicht etwa für Imperia angesetzt wurde - die Diskussion der fehlenden Wahlen hat ja bspw. Frau Radecker aufgeworfen - oder der Freistaat Freistein nach wie vor einen Ministerpräsidenten hat, der zuletzt im Oktober 2018 legitimiert wurde. Diese eklatante Verletzung demokratischer Prinzipien, nämlich die Begrenztheit der Legitimation der Herrschaft, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Miteinander zu reden ist doch das Wichtigste, die Unionsregierung hat aber zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit - ob nun bei höherer oder niedrigerer Aktivität - mit den Landesregierungen gesprochen, um ernsthaft die Probleme anzugehen. Wenn das geschehen wäre und jetzt auch noch gemacht würde, könnte Manuri erfahren, dass sich Roldem und die Westlichen Inseln gemeinsam auf den Weg gemacht haben und die Diskussionen jetzt auch fortführen, sogar mit der Interimsregierung dort, dass wir gemeinsame Strukturen schaffen, wo es sinnvoll ist - aus einer Position der Selbstbestimmung der beiden Völker statt als Kuppel, die uns vom fernen Manuri aufgesetzt wird. Überhaupt kommt mir zu wenig heraus, dass Roldem und die Westlichen Inseln durch ihre geografische Lage eine besondere Stellung in der Union einnehmen. Das, was vielleicht in Antica als Einheitsstaat funktionieren mag - ich will da keine Lanze für Ihren Verfassungsentwurf brechen, bin aber auch nicht die Werberin der anticäischen Länder, die sollen möglichst selbst für sich sprechen - funktioniert nicht so ohne weiteres auf dem astorischen Kontinent. In der aktuellen Situation sehe ich durchaus auch Handlungsbedarf, deswegen auch mein seinerzeitiger Zehn-Punkte-Plan als Diskussionsgrundlage, aber diese Holzhammermethode wie hier vorgesehen, das bringt am Ende des Tages weniger Beteiligung, weniger Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte, dass wir gemeinsam an der Vielfalt arbeiten und - wie gesagt - ich rufe nochmals und wiederholt zum Dialog auf.
 

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Geschätzte Frau Gatineau,

Gerade die Unionsexekutionen zeigen doch, dass das jetzige Personal intensive System nicht funktioniert. Und die ausstehenden Wahlen die Sie beklagen, was, und da gebe ich Ihnen Recht, zu einer fragwürdigen Legitimation der jeweiligen Regierungen und damit auch des Unionsrates führt sind keineswegs wünschenswert. Die Tatsache, dass dies die Einwohner jedoch nicht zu kümmern scheint zeigt aber wiederum deutlich wie wenig Interesse im Allgemeinen doch an der Politik auf Länderebene besteht.

Meine Meinung zu Ihrem 10-Punkteplan hat sich derweil nicht geändert. Es mag gute Ansätze geben, aber ich sehe diese Reform als den richtigen Weg an.

Die KDU und Unionskanzlerin Bont waren und sind stets zu Gesprächen bereit, dies bedingt aber auch einen Gesprächspartner. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Reform die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes geschaffen wird. Es mag darin zumindest in der Theorie einschneidende Änderungen geben, aber dieser Schritt muss gegangen werden.
 

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Sylvester Calzone
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Frau Präsidentin,
die Unionskanzlerin hat den Nagel auf den Kopf getroffen: die Unionsverfassung macht einen klaren Unterschied zwischen einer Verfassungsänderung und einer neuen Verfassung.
Wenn das Unionsparlament dem Antrag zustimmt, wird es eine Volksanstimmung geben, an dessen Ergebnis alle gebunden sein werden, egal ob das Ergebnis gefällt oder nicht.
Was die roldemische Präsidentin hier versucht, ist nichts anderes, als ihre Meinung anderen aufzwingen zu wollen.
 

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Sylvester Calzone hat geschrieben:Die KDU und Unionskanzlerin Bont waren und sind stets zu Gesprächen bereit, dies bedingt aber auch einen Gesprächspartner. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Reform die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes geschaffen wird. Es mag darin zumindest in der Theorie einschneidende Änderungen geben, aber dieser Schritt muss gegangen werden.
Das ist schlichtweg nicht korrekt, es gab vor zwei Jahren mal für andere Themen eine sogenannte Union-Länder-Arbeitsgruppe, die sich als Rohrkrepierer erwiesen hat, weil die Unionsregierung namentlich Frau Bont ohne wirklichen Plan an die Geschichte gegangen ist. Ansonsten gab es keine ernsthaften Ansätze.
Franz Sperling hat geschrieben:Frau Präsidentin,
die Unionskanzlerin hat den Nagel auf den Kopf getroffen: die Unionsverfassung macht einen klaren Unterschied zwischen einer Verfassungsänderung und einer neuen Verfassung.
Wenn das Unionsparlament dem Antrag zustimmt, wird es eine Volksanstimmung geben, an dessen Ergebnis alle gebunden sein werden, egal ob das Ergebnis gefällt oder nicht.
Was die roldemische Präsidentin hier versucht, ist nichts anderes, als ihre Meinung anderen aufzwingen zu wollen.
Herr Sperling, ich vertrete hier eine juristische Auffassung zum Thema, auf die Sie in keinster Weise eingehen. Sie stellen lediglich substanzlose Behauptungen auf. Aber machen wir es mal konkret, Sie fänden es in dem Zuge auch rechtlich vertretbar Grund- und Menschenrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als unsere Staatsprinzipien aufzuheben? Das ist die notwendige Konsequenz aus der von der Frau Kanzlerin vorgetragenen Position.
 

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Annelie Gatineau hat geschrieben:Das ist schlichtweg nicht korrekt, es gab vor zwei Jahren mal für andere Themen eine sogenannte Union-Länder-Arbeitsgruppe, die sich als Rohrkrepierer erwiesen hat, weil die Unionsregierung namentlich Frau Bont ohne wirklichen Plan an die Geschichte gegangen ist. Ansonsten gab es keine ernsthaften Ansätze.

Herr Sperling, ich vertrete hier eine juristische Auffassung zum Thema, auf die Sie in keinster Weise eingehen. Sie stellen lediglich substanzlose Behauptungen auf. Aber machen wir es mal konkret, Sie fänden es in dem Zuge auch rechtlich vertretbar Grund- und Menschenrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als unsere Staatsprinzipien aufzuheben? Das ist die notwendige Konsequenz aus der von der Frau Kanzlerin vorgetragenen Position.
Sie, Frau Gatineau, vertreten eine Rechtsauffassung, die durch den Wortlaut in keinster Weise gedeckt ist. Ich habe mich auf die Ausführungen von Frau Unionskanzlerin Bont bezogen. Es ist nun wirklich nicht norwendig, dass ich die Worte der Unionskanzlerin noch einmal wiederhole.
Sie, Frau Gatineau, verwischen bewusst die Grenze zwischen Verfassungsänderung und Einführung einer neuen Verfassung.
Ihre rethorische Frage, ob ich einer Abschaffung der Menschenrechte zustimmen würde, zeigt doch, wie sehr Ihnen Ihre Argumente ausgegangen sind. Denn natürlich hat niemand vor, die Menschenrechte abzuschaffen. Sie skandalasieren die Debatte mit dem einzigen Ziel: die Unionskanzlerin, ihre Regierung und die KDU in ein schlechtes Licht zu rücken und unlautere Motive zu unterstellen.
Unionskanzlerin Bont und Kollege Calzone haben es klar formuliert: durch die Bündelung der uns noch verbliebenen Personalressourcen auf die Unionsbene soll und wird Ratelon die Möglichkeit des Überlebens gegeben. Die Regierungschefin, das gesamte Unionskabinett sowie die Regierungsfraktion sind davon überzeugt, dass es zu dem hier und heute zur Debatte stehenden Weg keine vernünftige Alternative gibt. Wir lassen uns auf diesem Weg der Zukunftssicherung auch nicht durch Pseudoargumente beirren.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Annelie Gatineau hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Präsident,

die Ausführungen der Frau Kanzlerin sind schlichtweg nicht korrekt. Mal ganz abgesehen davon, dass viele Teile dieser vermeintlichen Neufassung der Verfassung direkt und unmittelbar aus der bisher geltenden Unionsverfassung 1:1 übernommen sind, somit gar nicht von einer Neufassung die Rede sein kann. Der materielle Wert der Änderung beschränkt sich im Grunde auf die Abschaffung eines unserer zentralen Staatsprinzipien, nämlich des Föderalismus. Die Frau Kanzlerin versteigt sich in der Argumentation in semantischen Spitzfindigkeiten, denn selbst wenn wir ihre Behauptung der Neufassung aufgreifen, was ist denn eine Neufassung der Verfassung denn anderes als eine Verfassungsänderung in extenso? Sie stellt Behauptungen auf statt Argumente zu liefern. Sie bleibt des Nachweises schuldig, Artikel 66 würde eine Öffnungsklausel sein, um sämtliche Verfassungsprinzipien über Bord werfen zu können. Würde der Argumentation der Frau Kanzlerin gefolgt werden, hieße das letztlich auch, dass sämtliche Grundrechte ersatzlos gestrichen werden könnten. Das hieße, dass neben der föderalistischen Verfasstheit unseres Staates, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit als Errungenschaften unserer Vorgänger aufgegeben werden könnten. Das wäre alles mit der Argumentation der Frau Kanzlerin möglich. Das ist keineswegs und niemals die Intention des Verfassunggebers gewesen. Und wenn wir darauf beharren, dass Demokratische Union Ratelon eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist und die Menschenwürde garantiert, dann müssen wir auch darauf beharren - und so in die Verfassungmütter und Verfassungsväter zu verstehen -, dass die Union tatsächlich eine Union, ein Bundesstaat bleibt, ein Land mit föderalistischen Prinzipien.

Mit der Annahme dieses Verfassungsentwurfs generieren Sie verfassungswidriges Verfassungsrecht. Ich bitte Sie eindringlich, es zu einer solchen Situation gar nicht erst kommen zu lassen.
Frau Präsidentin Gatineau,
ich kann Ihnen nciht zustimmen. Sie werfen mir semantische Spitzfindigkeiten vor, dabei unterscheidet die Unionsverfassung, wie der Kollege Sperling zutreffend erläutert hat, zwischen einer Verfassungsänderung, geregelt in Artikel 52 Unionsverfassung und der Implementierung einer neuen Verfassung, geregelt in Artikel 66 Unionsverfassung. Die Einschränkungen, wie sie in den Abs#tzen 3 und von Artikel 52 formuliert wurden, betreffen nur den Fall einer Verfassungsänderung. Dagegen sieht die Unionsverfassung diese Einschränkungen für den Fall einer Implementierung einer neuen Verfassung nach Artikel 66 nicht vor. Sonst hätten die Verfassungsväter und -mütter eine solche Bestimmung explizit in die Unionsverfassung aufgenommen.
Das macht auch Sinn. Denn bei einer Verfassungsänderung handelt es sich um eine Änderung innerhalb eines bestehenden politischen Systems. Wenn sich aber die Lebensrealität geändert hat, und eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Überzeugung ist, dass auf die geänderte Lebensrealität mit einem neuen politischen System - man auch sagen: mit einer neuen staatlichen Verfassungsordnung - reagiert werden muss, dann ist es illegitim, mit Einschränkungen hinsichtlich des zu ändernden Staatsgefüges vorzuschreiben, die hindern, eben jene Veränderungen vorzunehmen, die das Überleben des Staates sichern sollen. - Genau das ist die Intention der Verfassungsväter und -mütter gewesen, genau deswegen haben sie zwischen Verfassungsänderung und Implementierung einer neuen Verfassung unterschieden.

Was wir vorgelegt haben, ist eine neue Verfassung. Aus diesem Grunde beantragte die Unionsregierung eine Abstimmung über die Einleitung einer Volksabnstimmung gemäß den Regeln des Artikels 66 Unionsverfassung in Verbindung mit § 24a Wahlgesetz. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn - wie ich hoffe - sich eine ausreichende Mehrheit der Bevölkerung für die neue Uninosverfassung aussprechen sollte, ist das gut. Wenn eine solche Mehrheit nciht zustande kommen sollte, dann müssen diejenigen, die die neue Unionsverfassung abgelehnt haben, substantielle, taugliche Vorschläge anbringen, mit denen wir dann unseren Staat retten können. Denn eines ist klar: mit irgendwelchen theoretischen Floskeln aus dem Wolkenkuckucksheim, werden wir Ratelon nicht über Wasser halten können.

Im Übrigen haben ich und meine Regierung, und ich bin mir sicher auch die Mitglieder des Hohen Hauses, das berechtigte Vertrauen in die überwiegende Mehrheit der ratelonischen Bevölkerung, um mit Gewissheit sagen zu können, dass eine Abschaffung der Demokratie, des Rechtsstaates oder der Grund- und Menschenrechte zugunsten eines autoritären oder diktatorischen Systems, ausgeschlossen ist.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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