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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Gesetz zur Einführung der Monogamie

Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:

"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Aktenzeichen: UGBl 005-2020

Herausgeber: Unionspräsidialamt
Druck: Staatsdruckerei Salbor
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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