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Beiträge: 1230
Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
werte Kolleginnen und Kollegen,
das Unionsparlament hat das folgende Gesetze beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache.

Dienstpflichtgesetz (Dpg)


§ 1 Grundlegendes
Dieses Gesetz regelt die allgemeine Dienstpflicht in der Demokratischen Union.

§2 Die Dienstpflicht
(1) Die allgemeine Dienstpflicht gilt für männliche und weibliche Staatsbürger, die das 19. Lebensjahr erreicht haben bis zum 36. Lebensjahr. Ausgenommen davon sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für den Dienst geeignet sind. Sie wird nach erreichen des 19. Lebensjahres durchgeführt und dauert 12 Monate. Sie kann auf Antrag der den Dienst leistenden Person verlängert werden.
(2) Die Dienstpflicht kann bei von der zuständigen Behörde eingetragenen Trägern karitativer wie sozialer Natur (Sozialdienst), sowie bei den Unionsstreitkräften (Wehrdienst) geleistet werden. Die Behörde hat die Möglichkeit, einen Einsatzort für eine Person abzulehnen, wenn sie charakterlich, gesundheitlich oder aufgrund einer Vorstrafe dazu nicht geeignet ist, oder beim gewünschten Träger kein Bedarf vorhanden ist.

§3 Die Behörde
(1) Die für die Dienstpflicht zuständige Behörde trägt den Namen "Unionsamt für die Dienstpflicht" (UfD), kurz "Dienstpflichtsamt".
(2) Das Dienstpflichtsamt ist dem Unionsministerium für Inneres unterstellt, hat sich jedoch mit dem UdV abzustimmen
(3) Das Dienstpflichtsamt hat seinen Hauptsitz in Manuri, sowie Amtsräume in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.
(4) Das Dienstpflichtsamt sorgt für die Einhaltung der in diesem Gesetz genannten Vorschriften. Es prüft, ob der Pflichtige die vom Träger genannten Anforderungen erfüllt (Eignungsüberprüfung). Sollte der Pflichtige seinen Dienst bei den Unionsstreitkräften durchführen wollen, kommt diese Aufgabe den dortigen Stellen zu (Musterung).

§4 Besoldung
Ein Pflichtiger erhält, wenn er Sozialdienst leistet, eine Aufwandsentschädigung in höhe von mindestens 400 Bild .Die genaue Höhe wird vom Träger festgelegt. Wehrdienstleistende werden nach Soldtabelle der Unionsstreitkräfte bezahlt

§5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
 

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Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
Unionsangehörige
Beiträge: 288
Registriert: Sa 11. Apr 2015, 21:16
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Unionsangehörige
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Salbor-Katista wird diese Reform mittragen.
 

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Unionsparlamentarierin
Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
Unionsministerin der Verteidigung a.D.
Unionspräsidentin a.D.
Beiträge: 1230
Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Der Freistaat Freistein wird sich dieser Reform nicht in den Weg stellen.
 

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Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
Beiträge: 1230
Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung.
Soll der Unionsrat Widerspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen?
Bitte stimmen Sie mit "Ja" für Widerspruch,
"Nein" für keinen Widerspruch oder
mit "Enthaltung", um sich der Stimme aktiv zu enthalten.
 

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Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
Beiträge: 1230
Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Nein
 

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Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
Beiträge: 1230
Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Ich stelle fest: der Unionsrat hat beschlossen keinen Einspruch zu erheben.
 

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Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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