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Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Unionsparlament hat die vorliegende Novelle beschlossen.
Ich eröffne die Debatte hierüber.
Gesetz zur Einführung der Monogamie
Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
das Unionsparlament hat die vorliegende Novelle beschlossen.
Ich eröffne die Debatte hierüber.
Gesetz zur Einführung der Monogamie
Artikel 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum
Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis
eingegangen ist, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen
Person eingehen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die vorliegende Gesetzesnovelle stellt eine wichtige Korrektur des des Zivilrechts der Demokratischen Union dar. Wichtig deshalb, weil durch diese Gesetzesnovelle das Eherecht Anschluss findet an die selbstverständlichen Wertevorstellungen der westlichen christlich-abendländischen Kultur. Sie ist aber auch wichtig, weil endlich Schluss gemacht wird mit einer falsch verstandenen Liberalität, die lediglich eine Kaschierung von innerer Wertelosigkeit darstellt.
Mit der Umsetzung dieser Gesetzesnovelle wird aber auch eine wichtige Schutzfunktion wahrgenommen: indem nämlich in Zukunft junge Frauen davor geschützt werden, dazu überredet zu werden, in eine Mehr-Ehe einzutreten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz bekommt die Ehe den Wert zugesprochen, den sie verdient: eine besonders geschützte Institution zu sein, die unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft steht, und die daurch gekennzeichnet ist, dass Mann und Frau in Liebe und Achtung voreinander eine Verbindung eingehen. Sie ist damit das Gegenteil einer beliebigen Verbindung zweier oder mehrerer Menschen, die lediglich der Lustbefriedigung dient, und in der die jeweiligen Partner beliebig austauschbar sind.
Der Freistaat Freistein wird diese Gesetzesnovelle daher unterstützen.
die vorliegende Gesetzesnovelle stellt eine wichtige Korrektur des des Zivilrechts der Demokratischen Union dar. Wichtig deshalb, weil durch diese Gesetzesnovelle das Eherecht Anschluss findet an die selbstverständlichen Wertevorstellungen der westlichen christlich-abendländischen Kultur. Sie ist aber auch wichtig, weil endlich Schluss gemacht wird mit einer falsch verstandenen Liberalität, die lediglich eine Kaschierung von innerer Wertelosigkeit darstellt.
Mit der Umsetzung dieser Gesetzesnovelle wird aber auch eine wichtige Schutzfunktion wahrgenommen: indem nämlich in Zukunft junge Frauen davor geschützt werden, dazu überredet zu werden, in eine Mehr-Ehe einzutreten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz bekommt die Ehe den Wert zugesprochen, den sie verdient: eine besonders geschützte Institution zu sein, die unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft steht, und die daurch gekennzeichnet ist, dass Mann und Frau in Liebe und Achtung voreinander eine Verbindung eingehen. Sie ist damit das Gegenteil einer beliebigen Verbindung zweier oder mehrerer Menschen, die lediglich der Lustbefriedigung dient, und in der die jeweiligen Partner beliebig austauschbar sind.
Der Freistaat Freistein wird diese Gesetzesnovelle daher unterstützen.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung.
Soll der Unionsrat Widerspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen?
Bitte stimmen Sie mit "Ja" für Widerspruch,
"Nein" für keinen Widerspruch oder
mit "Enthaltung", um sich der Stimme aktiv zu enthalten.
wir kommen zur Abstimmung.
Soll der Unionsrat Widerspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen?
Bitte stimmen Sie mit "Ja" für Widerspruch,
"Nein" für keinen Widerspruch oder
mit "Enthaltung", um sich der Stimme aktiv zu enthalten.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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