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Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Werte Kolleginnen und Kollegen,
das Unionsparlament hat mit verfassungsändernder Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache.
Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
§ 1
Artikel 48 Unionsverfassung erhält folgenden Wortlaut:
"(1) Die Unionsregierung vertritt die Demokratische Union völkerrechtlich nach Außen.
(2) Die Errichtung von Botschaften, Konsulaten und sonstiger Vertretungen im Ausland ist der Unionsregierung vorbehalten."
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
das Unionsparlament hat mit verfassungsändernder Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache.
Gesetz zur Neufassung des Artikels 48 Uniosverfassung
§ 1
Artikel 48 Unionsverfassung erhält folgenden Wortlaut:
"(1) Die Unionsregierung vertritt die Demokratische Union völkerrechtlich nach Außen.
(2) Die Errichtung von Botschaften, Konsulaten und sonstiger Vertretungen im Ausland ist der Unionsregierung vorbehalten."
§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
in der Vergangenheit ist es öfers dazu gekommen, dass ein Unionsland sich anmaßte, im Ausland Vertretungen zu eröffnen und an internationalen Konferenz teilzunehmen. Zu Recht sah die Unionsregierung darin eine Verletzung einer ihrer ureigensten Kompetenzen, die ihr die Unionsverfassung einräumt, nämlich die Außenpolitik und die Vertretung der gesamten Union einschließlich ihrer Gliedstaaten, den Unionsländern, im Ausland.
Die vorliegende Verfassungsnovelle bekräftigt daher eigentlich nur das, was bislang fast einhelliger Konsens war und ist, dass nämlich die Union für die Außenpolitik zuständig ist.
Das vorliegende Gesetz findet daher die Zustimmung des Freistaates Freistein.
in der Vergangenheit ist es öfers dazu gekommen, dass ein Unionsland sich anmaßte, im Ausland Vertretungen zu eröffnen und an internationalen Konferenz teilzunehmen. Zu Recht sah die Unionsregierung darin eine Verletzung einer ihrer ureigensten Kompetenzen, die ihr die Unionsverfassung einräumt, nämlich die Außenpolitik und die Vertretung der gesamten Union einschließlich ihrer Gliedstaaten, den Unionsländern, im Ausland.
Die vorliegende Verfassungsnovelle bekräftigt daher eigentlich nur das, was bislang fast einhelliger Konsens war und ist, dass nämlich die Union für die Außenpolitik zuständig ist.
Das vorliegende Gesetz findet daher die Zustimmung des Freistaates Freistein.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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Herr Präsident,
Diese Vorlage stellt ein für alle mal kalt was eigentlich schlimmer gegolten hat: die Organe der Union sind die einzig legitimen Vertreter der Demokratischen Union gegenüber dem Ausland. Im Grunde ist es beschämend, dass wir hierfür eigens eine Verfassungsergänzung benötigen, aber die Vergangenheit hat die Notwendigkeit dafür leider gezeigt. Daher stimme ich dieser Vorlage im Namen des Unionslandes Salbor-Katista zu.
Diese Vorlage stellt ein für alle mal kalt was eigentlich schlimmer gegolten hat: die Organe der Union sind die einzig legitimen Vertreter der Demokratischen Union gegenüber dem Ausland. Im Grunde ist es beschämend, dass wir hierfür eigens eine Verfassungsergänzung benötigen, aber die Vergangenheit hat die Notwendigkeit dafür leider gezeigt. Daher stimme ich dieser Vorlage im Namen des Unionslandes Salbor-Katista zu.
Unionsparlamentarierin
Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
Unionsministerin der Verteidigung a.D.
Unionspräsidentin a.D.
Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
Unionsministerin der Verteidigung a.D.
Unionspräsidentin a.D.
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Herr Unionsratspräsident,
Von meiner Seite her nicht. Ich schlage vor in die Schlussabstimmung einzutreten.
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Unionsparlamentarierin
Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
Unionsministerin der Verteidigung a.D.
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Registriert: Do 6. Feb 2014, 21:44
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich beende die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Mit der zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorlage soll die Unionsverfassung geändert werden. Gemäß Artikel 52 Absatz 2 Unionsverfassung bedarf eine solche Änderung neben der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments auch die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Unionsrates.
Wer der Änderung des Unionsverfassung, wie durch die Gesetzesvorlage vorgeschlagen, zustimmen will der stimmt mit "Ja". Wer der Verfassungsänderung seine Zustimmung verweigern will, der stimmt mit "Nein". Wer sich aktiv der Stimme enthalten will, der stimmt mit "Enthaltung".
Die Abstimmung beginnt jetzt.
ich beende die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Mit der zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorlage soll die Unionsverfassung geändert werden. Gemäß Artikel 52 Absatz 2 Unionsverfassung bedarf eine solche Änderung neben der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments auch die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Unionsrates.
Wer der Änderung des Unionsverfassung, wie durch die Gesetzesvorlage vorgeschlagen, zustimmen will der stimmt mit "Ja". Wer der Verfassungsänderung seine Zustimmung verweigern will, der stimmt mit "Nein". Wer sich aktiv der Stimme enthalten will, der stimmt mit "Enthaltung".
Die Abstimmung beginnt jetzt.
Johannes Kleven
KDU-Generalsekretär
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