Organisationsstatut des Unionsministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Unionsministerium des Auswärtigen
Aktenzeichen: nicht bekannt
Inkrafttreten: 16.12.2007
I. Grundsätzliches
Die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben:
Die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit denen es zusammen den Geschäftsbereich des Ministers bildet.
Die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
II. Innere Struktur
An der Spitze des Unionsministerium für auswärtige Angelegenheiten steht der Unionsminister des Äußeren. Er führt im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Unionskanzlers sowie der verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bestimmungen die Amtsgeschäfte, bestimmt die Richtlinien der Außenpolitik, vertritt das Unionsministerium nach innen und außen und hält Kontakt zu den exekutiven und legislativen Organen der Unionsebene und der Länder.
Das Unionsministerium des Äußeren gliedert sich in insgesamt sechs Abteilungen:
01.) die Zentralabteilung (Ministerium): sie ist die zentrale Koordinierungsstelle und ist zudem für Personalfragen und Kommunikation zuständig;
02.) die Abteilung I: zuständig für den diplomatischen Dienst;
03.) Abteilung II: zuständig für die Sicherheit;
04.) Abteilung III: zuständig für Koordination und Staatsbesuche;
05.) Abteilung IV: zuständig für die föderalen, bilateralen und internationalen Beziehungen;
06.) Abteilung V: zuständig für die Finanz und Haushaltsplanung (Lohn,- und Buchhaltung);
Die Abteilung I wird von einem Generalbotschafter geleitet. Er fungiert gleichzeitig als Stellvertreter des Unionsministers des Äußeren und koordiniert die Arbeit der Abteilungen I, III und IV. Der Generalbotschafter ersetzt freie Botschaftsstellen in den Ländern, mit denen die Demokratische Union diplomatische Beziehungen führt, und es keinen akkreditierten Botschafter gibt. Er kontrolliert die Arbeiten der bestehenden Botschafter, fungiert als Ansprechpartner für die bestehenden und künftigen Botschafter. Der Generalbotschafter schreibt in Absprache mit dem Minister für auswärtige Angelegenheiten freie Botschafterposten aus, ist für den Erhalt der Botschaftsgebäude zuständig, und legt wöchentliche Berichte dem Minister für auswärtige Angelegenheiten vor.
Die Abteilungen II und V werden von einem Staatssekretär geleitet.
III. Inkrafttreten
Dieses Organisationsstatut tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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