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Werte Koilleginnen und Kollegen,
das Unionsparlament hat das folgende Gesetz verabschiedet. Wir haben nun 14 Tage Zeit, um eventuell Widerspruch einzulegen. Da die Abstimmung minestens fünf Tage dauert, werde ich diese Debatte nach spätestens fünf Tagen beenden und die Abstimmung einleiten, damit wir die Fristen auch wirklich einhalten.
Ich eröffne die Debatte.

Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen

Artikel 1
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt geändert:

§ 1
Der §4a Zugang zu öffentlichen Ämtern erhält die Nummerierung 4b.

Artikel 2
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt ergänzt:

"§ 4a
Anträge auf Erteilung der Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft
müssen im öffentlichen Bereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten
gestellt werden und dürfen nur im Rahmen des gestellten Antrags
Berücksichtigung durch das Amt finden. Über den öffentlich gestellten
Antrag hinaus gehende Gewährungen sind nichtig."

Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
 

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Johannes Kleven
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Ich habe meine Meinung zu diesem Thema bereits kundgetan. Da es nur einem Glücksfall zu verdanken ist, dass das Gesetz so überhaupt durch das Unionsparlament gelangen konnte, halte ich es für unangemessen, es hier ohne Widerspruch passieren zu lassen. Verehrte Kollegen, wir kriegen hier ein besseres Gesetz hin.

Hier das Gesetz in der aktuellen Form: https://sites.google.com/site/unionsarc ... gehrigkeit Ich gebe zu bedenken, dass auch die Unionsangehörigkeit eigentlich mangelhaft definiert ist. Da sollte ebenfalls nachgebessert werden. Außerdem bereitet die Unionsregierung ja offenbar die Einführung eines neuen Registers vor, das den Prozess noch einmal komplett verändern könnte.
 

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Herr Kollege Scott, im Gesetz wird die Unionsangehörigkeit überhaupt nicht definiert. ;)
Das ist aber meines Erachtens nicht der springende Punkt.
Was den - je nach Blickwinkel - Glücks- oder Unglücksfall angeht, dass das Gesetz im Unionsparlament verabschiedet wurde kann ich nur feststellen: wenn es den Gegnern des Gesetzes im Unionsparlament wirklich wichtig gewesen wäre, das Gesetz zu verhindern, dann hätten sie sich an der Abstimmung beteiligen sollen. Es kann aber nicht angehen, dass der Unionsrat zum Reparaturbetrieb für die Abgeordneten herhalten muss, die durch ihre Nicht-Teilnahme an der Abstimmung das Gesetz erst ermöglicht haben.

Und wenn ich mir anschaue, wie viele Gesetzesinitiativen die derzeit amtierende Unionsregierung auf den Weg gebracht hat, dann ist mir der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Sprich: ich ziehe die jetzt konkret vorliegende Gesetzvorlage einer möglicherweise irgendwann mal am Sanktnimmerleinstag vorgelegten Gesetzesvorlage vor.

Zumal ich ja bereits erklärt habe, dass der Freistaat Freistein sowohl die vom Gesetz beabsichtigte Klarstellung unterstützt als auch die Argumentation der Antragstellerin im Unionsparlament unterstützt. Der Freistaat Freistein sieht daher keinen Grund, gegen diese Gesetzesvorlage Einspruch einzulegen.
 

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Johannes Kleven
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Johannes Kleven hat geschrieben:Herr Kollege Scott, im Gesetz wird die Unionsangehörigkeit überhaupt nicht definiert. ;)
Die §§ 3 und 5 behandeln die Unionsangehörigkeit. Jedoch nicht in ausreichender Tiefe und meines Erachtens auch nicht in sinnvoller Weise. Aufgrund der mangelhaften Datenhaltung des AfEA wäre hier z. B. eine Stichtagsregelung sinnvoll, bis wieder eine konsistente Datenwirtschaft hergestellt werden konnte. Die Unionsangehörigkeit soll mit irgendwelchen nicht näher definierten Rechten verbunden sein, gleichzeitig gibt es aber keine Regel, nach der für eine Behörde feststellbar ist, ob eine Person Unionsangehöriger ist.
ich ziehe die jetzt konkret vorliegende Gesetzvorlage einer möglicherweise irgendwann mal am Sanktnimmerleinstag vorgelegten Gesetzesvorlage vor.
Lieber eine schnelle mangelhafte als eine länger dauernde, gut vorbereitete Initiative? Das ist doch hoffentlich nicht Ihr Ernst, Herr Kollege.
 

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Montgomery Scott hat geschrieben:Lieber eine schnelle mangelhafte als eine länger dauernde, gut vorbereitete Initiative? Das ist doch hoffentlich nicht Ihr Ernst, Herr Kollege.
Herr Kollege,
ist ein Problem offenkundig, so wird es erst einmal beseitigt und anschließend geht man in die Tiefen. Erst das Leck stopfen, dann das Rohr tauschen ;)
 

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Dr. jur
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Montgomery Scott hat geschrieben:Die §§ 3 und 5 behandeln die Unionsangehörigkeit. Jedoch nicht in ausreichender Tiefe und meines Erachtens auch nicht in sinnvoller Weise. Aufgrund der mangelhaften Datenhaltung des AfEA wäre hier z. B. eine Stichtagsregelung sinnvoll, bis wieder eine konsistente Datenwirtschaft hergestellt werden konnte. Die Unionsangehörigkeit soll mit irgendwelchen nicht näher definierten Rechten verbunden sein, gleichzeitig gibt es aber keine Regel, nach der für eine Behörde feststellbar ist, ob eine Person Unionsangehöriger ist.

Lieber eine schnelle mangelhafte als eine länger dauernde, gut vorbereitete Initiative? Das ist doch hoffentlich nicht Ihr Ernst, Herr Kollege.
ich halte die von Unionsparlament verabschiedete Lösung keineswegs für mangelhaft, bin aber besseren Lösungen gegenüber aufgeschlossen. Bis jetzt habe ich von den Kritikern noch nichts Besseres gesehen.
 

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Johannes Kleven
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Spoiler hat geschrieben:Als Vertreter der RWI darf ich doch nun hier sein?
 

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Diese Stille...
Spoiler hat geschrieben:Bitte im Büro als Vertreter der WI melden
 

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Heinz Lüneburg hat geschrieben:Diese Stille...
Spoiler hat geschrieben:Bitte im Büro als Vertreter der WI melden
Spoiler hat geschrieben:Watt??Welches Büro??Denk dran ich bin NEU und kokettier hier nicht ;-).
 

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Jetzt dürfen Sie auch reden :)
Spoiler hat geschrieben:Ich war auch mal neu ;) manchmal einfach suchen
 

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