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Der Gesetzgeber hat das Gesetz so gestaltet, dass ein Antragsteller, wenn er die Unionsangehörigkeit beantragen wollte, einen Antrag auf Unionsangehörigkeit stellen muss, wenn er die Unionsbürgerschaft beantragen wollte, einen Antrag auf Unionsbürgerschaft stellen muss, wobei das Verfahren für die Erlangung der Unionsbürgerschaft so gestaltet wurde, dass vor der Verleihung der Unionsbürgerschaft zunächst die Unionsangehörigkeit verliehen wurde und anschließend eine Eidesformel gesprochen werden musste.
Das öffentliche Interesse besteht darin, dass eine Kontrollfunktion sichergestellt ist. Es soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller tatsächlich das bekommt, was er beantragt hat, zumal es der Verwaltung nicht zusteht, einem Antragsteller mehr zu gewähren als dieser beantragt hat.
Aus diesem Grund, muss das ganze Verfahren - von der Antragstellung bis zur Gewährung - öffentlich durchgeführt werden.
Das öffentliche Interesse besteht darin, dass eine Kontrollfunktion sichergestellt ist. Es soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller tatsächlich das bekommt, was er beantragt hat, zumal es der Verwaltung nicht zusteht, einem Antragsteller mehr zu gewähren als dieser beantragt hat.
Aus diesem Grund, muss das ganze Verfahren - von der Antragstellung bis zur Gewährung - öffentlich durchgeführt werden.
Tatjana Bont
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1. Worin bestünde denn der Anreiz für das Amt, Anträge fehlerhaft zu beantragen?
2. Warum sollten wir ausgerechnet diesen Beamten nicht vertrauen, Anträge im Sinne des Gesetzes korrekt zu bearbeiten? Mit erscheint das weiterhin absolut willkürlich.
3. Es handelt sich beim Staatsbürgerschaftsantrag um ein Verfahren, das persönliche Daten beinhaltet und die Öffentlichkeit nicht unmittelbar betrifft. Also ist auch kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vorhanden.
2. Warum sollten wir ausgerechnet diesen Beamten nicht vertrauen, Anträge im Sinne des Gesetzes korrekt zu bearbeiten? Mit erscheint das weiterhin absolut willkürlich.
3. Es handelt sich beim Staatsbürgerschaftsantrag um ein Verfahren, das persönliche Daten beinhaltet und die Öffentlichkeit nicht unmittelbar betrifft. Also ist auch kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vorhanden.
Bernardo G. Macaluso 
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Vielen Dank für die Nachfragen, Herr Unionskanzler.
Zur ersten Frage: das Amt selbst beantragt ja nichts, sondern bearbeitet die Anträge. Ich gehe mal davon aus dass Sie das auch meinten. Ein Anreiz könnte darin liegen, dass es darum geht, sich die Arbeit zu vereinfachen. Wenn das Gesetz aber verlangt, dass für die Erlangung der Unionsbürgerschaft ein zeistufiges Verfahren durchlaufen wird, dann kann die Verwaltung von dieser Vorschrift aber nicht nach eigenem Gutdünken abweichen.
Lassen Sie mich Ihre zweite Frage wie folgt beantworten: es geht hier nicht darum, dass wir den Beamten nicht vertrauen sollten. Es geht vielmehr darum, durch die Gesetzesnovelle Klarheit und damit ein Mehr an Rechtssicherheit zu schaffen.
Zu Ihrem Einwand: Der Gesetzgeber, der dieses Gesetz erlassen hat, wollte Öffentlichkeit in Sachen Einbürgerung herstellen, unter anderem deswegen, weil damit auch die Frage der Erlangung des Wahlrechts verbunden ist. Wie Sie wissen, erlangt jemand auf Unionsebene das aktive und passive Wahlrecht 28 Tage nach Erlangung der Unionsbürgerschaft. Würde das Verfahren nicht öffentlich sein, würde dies etwaigen Manipulationen Tür und Tor öffnen.
Herr Unionskanzler, Vertrauen in die öffentliche Verwaltung ist sicherlich ein hohes Gut. Wir wissen aber, dass Menschen ihre Schwächen haben, weshalb in einer Demokratie die Institutionen immer der Kontrolle unterliegen. Im Falle des Amtes für Einwohnerangelenheiten wird die erforderliche Kontrolle durch das öffentliche Verfahren der Einbürgerung garantiert. Ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Herr Unionskanzler, mit dieser Gesetzesnovelle soll das ins Gesetz geschrieben werden, was eigentlich selbstverständlich ist und Wort des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit zwar nicht klar formuliert, aber bereits im Geiste des Gesetzes angelegt wurde: ein transparantes und damit für jeden nachvollziehbares Verfahren zu garantieren.
Zur ersten Frage: das Amt selbst beantragt ja nichts, sondern bearbeitet die Anträge. Ich gehe mal davon aus dass Sie das auch meinten. Ein Anreiz könnte darin liegen, dass es darum geht, sich die Arbeit zu vereinfachen. Wenn das Gesetz aber verlangt, dass für die Erlangung der Unionsbürgerschaft ein zeistufiges Verfahren durchlaufen wird, dann kann die Verwaltung von dieser Vorschrift aber nicht nach eigenem Gutdünken abweichen.
Lassen Sie mich Ihre zweite Frage wie folgt beantworten: es geht hier nicht darum, dass wir den Beamten nicht vertrauen sollten. Es geht vielmehr darum, durch die Gesetzesnovelle Klarheit und damit ein Mehr an Rechtssicherheit zu schaffen.
Zu Ihrem Einwand: Der Gesetzgeber, der dieses Gesetz erlassen hat, wollte Öffentlichkeit in Sachen Einbürgerung herstellen, unter anderem deswegen, weil damit auch die Frage der Erlangung des Wahlrechts verbunden ist. Wie Sie wissen, erlangt jemand auf Unionsebene das aktive und passive Wahlrecht 28 Tage nach Erlangung der Unionsbürgerschaft. Würde das Verfahren nicht öffentlich sein, würde dies etwaigen Manipulationen Tür und Tor öffnen.
Herr Unionskanzler, Vertrauen in die öffentliche Verwaltung ist sicherlich ein hohes Gut. Wir wissen aber, dass Menschen ihre Schwächen haben, weshalb in einer Demokratie die Institutionen immer der Kontrolle unterliegen. Im Falle des Amtes für Einwohnerangelenheiten wird die erforderliche Kontrolle durch das öffentliche Verfahren der Einbürgerung garantiert. Ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Herr Unionskanzler, mit dieser Gesetzesnovelle soll das ins Gesetz geschrieben werden, was eigentlich selbstverständlich ist und Wort des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit zwar nicht klar formuliert, aber bereits im Geiste des Gesetzes angelegt wurde: ein transparantes und damit für jeden nachvollziehbares Verfahren zu garantieren.
Tatjana Bont
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Es bedarf aber eben gerade keines neuen Gesetzes, um zu bewirken, dass eine Behörde ein bestehendes Gesetz berücksichtigt.
Und nicht Jeder muss diese Gesetzeskonformität zu jeder Zeit nachprüfen können sondern nur die Kontrollorgane, sofern auch ein Verdacht besteht.
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Bernardo G. Macaluso 
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Herr Unionskanzler, in dieser Frage besteht dann ein Meinungsdissens zwischen Regierung und Opposition.
Das von mir angeführte Beispiel zeigt jedoch, dass ich glaube behaupten zu dürfen, dass wir die besseren Argumente haben. Denn die Kontrollorgane selbst können keine Nachprüfungen anstellen, wenn zwischen Antragsteller und Behördenleitung eine verdeckte Kommunikation stattfindet.
Des Weiteren - und ich habe das bereits dargelegt - hat der Gesetzgeber diese Transparenz gewollt. Die von der KDU-Fraktion eingebrachte Gesetzesnovelle dient lediglich dazu, ein Mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Das von mir angeführte Beispiel zeigt jedoch, dass ich glaube behaupten zu dürfen, dass wir die besseren Argumente haben. Denn die Kontrollorgane selbst können keine Nachprüfungen anstellen, wenn zwischen Antragsteller und Behördenleitung eine verdeckte Kommunikation stattfindet.
Des Weiteren - und ich habe das bereits dargelegt - hat der Gesetzgeber diese Transparenz gewollt. Die von der KDU-Fraktion eingebrachte Gesetzesnovelle dient lediglich dazu, ein Mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Tatjana Bont
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Nochmal: Es besteht nicht die geringste Rechtsunsicherheit. Der Antragsprozess ist bereits heute klar definiert und dass das AfEA in der Vergangenheit gelegentlich im persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller Unklarheiten beseitigt hat, ist doch wohl nichts, was den Verantwortlichen noch zum Vorwurf gemacht werden sollte. Gesetzlich unterbinden sollten wir es schon gar nicht. Und natürlich kann jederzeit eine Nachprüfung stattfinden. Schließlich kann die oder der Zuständige einfach befragt werden und im Zweifelsfall liegt auch ein Schriftverkehr vor.
Bernardo G. Macaluso 
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Herr Unionskanzler, keiner verlangt von Ihnen, einer Meinung mit mir oder der Opposition zu sein. Es täte der Debattenkultur in diesem Hause jedoch keinen Abbruch, wenn Sie meinen Vortrag nicht mit dem Pauschalurteil wegzuwischen versuchen würden, ich würde keine Argumente vorbringen. Das ist in höchstem Maße unredlich und zerstört die Basis der konstruktiven parlamentarischen Zusammenarbeit.
Ich habe Ihnen die Argumente genannt, die uns, die KDU-Fraktion, zu der Überzeugung haben kommen lassen, diese Gesetzesnovelle einzubringen, Sie haben Ihre Argumente vorgebracht, mit denen Sie begründet haben, warum Sie, und mit Ihnen sehr wahrscheinlich die gesamten Regierungsfraktionen, dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen können oder wollen.
Es liegt nun an Ihnen und Ihren Kollegen in den Regierungsfraktionen zu entscheiden, ob Sie der Gesetzesnovelle zustimmen wollen oder nicht.
Ich habe Ihnen die Argumente genannt, die uns, die KDU-Fraktion, zu der Überzeugung haben kommen lassen, diese Gesetzesnovelle einzubringen, Sie haben Ihre Argumente vorgebracht, mit denen Sie begründet haben, warum Sie, und mit Ihnen sehr wahrscheinlich die gesamten Regierungsfraktionen, dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen können oder wollen.
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Tatjana Bont
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Ich habe ihnen Gegenargumente genannt und Sie haben entgegnet, dass wir uns "argumentatorisch im Kreis" drehen. Da erkenne ich kein Argument mehr auf ihrer Seite.
Zum Verfahren haben Sie aber zweifellos recht.
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Bernardo G. Macaluso 
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