Unionspräsidialamt
Veröffentlichung des Berichts an die Unionsregierung
Hiermit wird der Bericht der scheidenden Unionsregierung gemäß Artikel 39 Absatz 1 Unionsverfassung unkommentiert veröffentlicht.
StS’in Philippa von der Luxemburg
Chefin des Unionspräsidialamts
Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
ich übergebe Ihnen hiermit den Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 47. Legislaturperiode des Unionsparlaments.
Hochachtungsvoll
Helen Bont
Unionskanzlerin
Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für die 47. Legislaturperiode des Unionsparlments
I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsbericht kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.
II. Allgemeine innenpolitische Situation
Durch den Zuzug neuer Unionsbürger konnte die innenpolitische Lage weiter stabilisiert werden. Diese Stabilisierung kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass erstmals nach langer Zeit wieder drei politische Parteien im Unionsparlament vertreten sind.
Die Tatsache, dass auf Unionsebene demnächst ein Regierungswechsel vollzogen wird, zeigt, dass trotz lang anhaltender konservativer Alleinregierung das demokratische Versprechen, wonach durch eine demokratische Entscheidung des Wahlvolks, die parlamentarische Minderheit in die Position der parlamentarischen Mehrheit kommen und Regierung stellen kann.
III. Außenpolitik und Verteidigung
III.1 Außenpolitik
In der Außenpolitik hat es keine Aktivitäten der Unionregierung gegeben.
Zum Ende der Legislaturperiode konnten dennoch der Posten des Botschafters in den Vereinigten Staaten von Astor neu besetzt und für den Freistaat Fuchsen ein Generalkonsul ernannt werden, während der Botschafter der Demokratischen Union im Königreich Albernia im Amt bestätigt wurde.
III.2 Verteidigungspolitik
In der Verteidigungspolitik wurde die Planung für eine Umstrukturierung der Streitkräfte fortgesetzt.
IV. Innenpolitik
In der Innenpolitik gelang es nicht, gesetzte Ziele umzusetzen.
IV.1 Feierlichkeiten zum 20 jährigen Bestehen der Demokratischen Union
Zum Schluss der Legislaturperiode des 47. Unionsparlaments gelang es lediglich, eine Planung für das 20 jährige Jubiläum der Demokratischen Union aufzustellen und diese dem Unionspräsidialamt und der Union-Länder-Arbeitsgruppe vorzustellen. Ob diese jedoch so realisiert werden kann, bleibt angesichts der geringen Mitwirkung der Länder in der Union-Länder-Arbeitsgruppe sowie der ausbleibenden Antwort aus Astor auf die Anfrage des US-Präsidenten als Ehrengast-Redner fraglich.
IV.2 Justiz und Inneres
Zum Ende der Legislaturperiode des 47. Unionsparlaments hat die Unionsregierung das Amt eines stellvertretenden Unionsanwalts ausgeschrieben. Die Unionsregierung reagierte damit auf die Tatsache, dass bei nur einem Unionsanwalt die Gefahr besteht in eigener Sache ermitteln zu müssen, wodurch die Objektivität der Strafermittlungen leiden kann.
Manuri, den 17.10.2018
Helen Bont
Unionskanzlerin