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Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Länderreform nicht blockieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Das Unionsparlament hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetze mit 2/3 Mehrheit des Hauses beschlossen. Ein Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne und ein Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen.
Ich möchte Ihr Blick auf das Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen lenken.
Im 21. Unionsparlament wurde ein Gesetzesvorschlag durch die Unionsregierung eingebracht, der die Reform der Gesetzgebungskompetenzen zum Gegenstand hatte. Dieses Reformgesetz sollte ein Art. 47 einführen, der 29 Nummern hatte und die ausschließende Gesetzgebung der Union regelt.
Nachdem das Gesetz, sowohl im Parlament und in der Öffentlichkeit, herbe Kritik erfahren hat, wurde es im 21. Unionsparlament nicht mehr zur Abstimmung gebracht.
Das 22. Unionsparlament befasste sich erneut mit dieser Thematik, weil eine Reform der Länderkompetenzen dringend geboten ist.
Der neu zu fassende Artikel 47 unserer Verfassung würde nach der im Unionsparlament beschlossenen Vorlage nicht mehr die Gesetzgebungskompetenzen der Union, sondern der Länder regeln.
Die Länder wären hiernach für vier Hauptkompetenzen zuständig. So würde den Ländern die Kompetenz über:
1.Kultur
2.Schulwesen
3.Ordnungsbehörden und Landespolizei
4.Verwaltung der Länder (z.B. eigens eingerichtete Behörden zum Vollzug von Landesgesetzen).
Neben diesen vier Hauptkompetenzen bekommen die Länder aber die Möglichkeit Gesetze zu beschließen, die die Union nicht beschließt. So heißt es ausdrücklich:
„In anderen Bereiche der Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit die Union von ihrer Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.“
In diesem Satz steckt ein Anspruch der an die Länder auch formuliert werden kann. Die Länder werden hier aufgefordert aktiv tätig zu werden. Sie können auf das Unionsparlament zugehen und anregen ein Gesetz, das eigentlich der Union zufallen würde, durch die Länder beschließen zu lassen. Die Union würde auf ihre Kompetenzen verzichten.
Die Sorge der Länder ist unbegründet: Der Föderalismus in diesem Land wird weiterhin funktionieren. Wir wollen und müssen ihn beleben. Dieses Gesetz wäre ein Weg dorthin!
Jene, die im Unionsrat starr an ihre Vorstellungen sich klammern bitte ich: Überlegt euch genau, wohin wir steuern, wenn wir jetzt den Kurs nicht ändern.
Da zahlreiche Mitglieder im Unionsparlament mir gegenüber die Befürchtung geäußert haben der Unionsrat könnte dem Gesetz nicht zustimmen und ein breiter Konsens würde letztlich an 5 Personen im Unionsparlament scheitern.
Appellieren Sie gemeinsam mit mir an die Mitglieder des Unionsrates eine Chance zur Reform nicht zu blockieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Das Unionsparlament hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetze mit 2/3 Mehrheit des Hauses beschlossen. Ein Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne und ein Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen.
Ich möchte Ihr Blick auf das Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen lenken.
Im 21. Unionsparlament wurde ein Gesetzesvorschlag durch die Unionsregierung eingebracht, der die Reform der Gesetzgebungskompetenzen zum Gegenstand hatte. Dieses Reformgesetz sollte ein Art. 47 einführen, der 29 Nummern hatte und die ausschließende Gesetzgebung der Union regelt.
Nachdem das Gesetz, sowohl im Parlament und in der Öffentlichkeit, herbe Kritik erfahren hat, wurde es im 21. Unionsparlament nicht mehr zur Abstimmung gebracht.
Das 22. Unionsparlament befasste sich erneut mit dieser Thematik, weil eine Reform der Länderkompetenzen dringend geboten ist.
Der neu zu fassende Artikel 47 unserer Verfassung würde nach der im Unionsparlament beschlossenen Vorlage nicht mehr die Gesetzgebungskompetenzen der Union, sondern der Länder regeln.
Die Länder wären hiernach für vier Hauptkompetenzen zuständig. So würde den Ländern die Kompetenz über:
1.Kultur
2.Schulwesen
3.Ordnungsbehörden und Landespolizei
4.Verwaltung der Länder (z.B. eigens eingerichtete Behörden zum Vollzug von Landesgesetzen).
Neben diesen vier Hauptkompetenzen bekommen die Länder aber die Möglichkeit Gesetze zu beschließen, die die Union nicht beschließt. So heißt es ausdrücklich:
„In anderen Bereiche der Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit die Union von ihrer Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.“
In diesem Satz steckt ein Anspruch der an die Länder auch formuliert werden kann. Die Länder werden hier aufgefordert aktiv tätig zu werden. Sie können auf das Unionsparlament zugehen und anregen ein Gesetz, das eigentlich der Union zufallen würde, durch die Länder beschließen zu lassen. Die Union würde auf ihre Kompetenzen verzichten.
Die Sorge der Länder ist unbegründet: Der Föderalismus in diesem Land wird weiterhin funktionieren. Wir wollen und müssen ihn beleben. Dieses Gesetz wäre ein Weg dorthin!
Jene, die im Unionsrat starr an ihre Vorstellungen sich klammern bitte ich: Überlegt euch genau, wohin wir steuern, wenn wir jetzt den Kurs nicht ändern.
Da zahlreiche Mitglieder im Unionsparlament mir gegenüber die Befürchtung geäußert haben der Unionsrat könnte dem Gesetz nicht zustimmen und ein breiter Konsens würde letztlich an 5 Personen im Unionsparlament scheitern.
Appellieren Sie gemeinsam mit mir an die Mitglieder des Unionsrates eine Chance zur Reform nicht zu blockieren.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Die Mitglieder des Unionsrates lassen sich bestimmt nicht vom Präsidenten des Unionsparlamentes bestimmen, wie sie abzustimmen zu haben. Ich begrüße das Ziel des Gesetzes. Aber wie soll der URat z.B. in 4 Tagen (!) zu einem Entschluss kommen?
Bevor uns solche Grenzen gesetzt werden, hätte das Parlament mit gutem Beispiel voran gehen können und sich selbst derartige Härten auferlegen können.
Ich warne davor, von einem Extrem ins nächste zu fallen: Wir haben in der Vergangenheit den Ländern zuviel zugemutet. Wir sollten jetzt aber nicht die Länder zu drastisch beschneiden.
Bevor uns solche Grenzen gesetzt werden, hätte das Parlament mit gutem Beispiel voran gehen können und sich selbst derartige Härten auferlegen können.
Ich warne davor, von einem Extrem ins nächste zu fallen: Wir haben in der Vergangenheit den Ländern zuviel zugemutet. Wir sollten jetzt aber nicht die Länder zu drastisch beschneiden.
Anton von Sorbarban zum Paradies
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn ein Unionsrichter den Respekt, den er qua Amt genießt, nicht durch tagespolitische Parteinahme verspielt.
Dieser Gesetzentwurf ist das inhaltlich Unausgegorenste, was ich jemals erlebt habe. Die Union stärken? Ja; aber doch nicht ohne jeden Sinn und Verstand.
Dieser Gesetzentwurf ist das inhaltlich Unausgegorenste, was ich jemals erlebt habe. Die Union stärken? Ja; aber doch nicht ohne jeden Sinn und Verstand.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
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Fürst von Metternich
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