(1) Ein Mitglied des Unionsparlaments kann jederzeit die Stellungnahme des Unionspräsidenten und jedes Mitgliedes der Unionsregierung zu einer Anfrage verlangen.
(2) Der Unionspräsident und die Mitglieder der Unionsregierung haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
Warum auch den Unionspräsidenten, wenn er nicht Teil der Exekutive ist?