Unionskommissar
für den Freistaat Freistein
Beginn der Amtszeit des Ministerpräsidenten
Ableistung des Amtseids
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kleven,
gemäß den Bestimmungen des Artikel 20 Absatz 5 des Staatsverfassungsgesetzes beginnt Ihre Amtszeit am Tag nach der Verkündung des Wahlergebnisses. Ich darf damit feststellen, dass Sie sich ab Sonntag, den 17. September 2017 um 0:00 Uhr im Amt befinden. Ich fordere Sie gemäß Artikel 20 Absatz 6 Staatsverfassungsgesetz dazu auf, den folgenden Eid zu abzuleisten: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Freistein widmen, seine Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“ Der Eidesformel darf eine religiöse Beteuerung angehängt werden.
Sobald Sie sich als Vertreter des Freistaats Freistein im Unionsrat gemeldet haben, wird die amtierende Unionspräsidentin den Status der Unionsexekution gemäß Artikel 23 Absatz 3 Unionsverfassung beenden. Für Ihre Amtsführung wünsche ich Ihnen stets ein glückliches Händchen.
Camemberti