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Bei allem Respekt: Die Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat hängt nicht von Ihrem persönlichen Geschmack ab, Frau Präsidentin. Die Unionsverfassung legt nicht fest, auf welche Weise die Unionsländer ihre Vertreter ernennen sondern nur, dass es auf demokratischem Wege geschehen muss. Und wenn ein Vertreter nach einer demokratisch legitimierten Prozedur ernannt wird, ist das demokratisch.
Bernardo G. Macaluso 
Unionskanzler a. D.
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Mir ist gerade fremd, woran Sie meinen „persönlichen Geschmack“ erkannt haben mögen.
Aber eben darin, was Sie gerade ausführen, liegt ein Missverständnis. Nicht das Prozedere muss demokratisch legitimiert sein, sondern der Vertreter muss demokratisch legitimiert sein. Mithilfe Ihrer Ausführungen könnten sich jederzeit etwa der imperianische Kaiser und seine Nachkommen als höchste Instanz des imperianischen Staats als Vertreter im Unionsrat einsetzen, weil die Verfassung, nach der er eingesetzt wurde, demokratisch legitimiert ist. Sie wollen mir doch hoffentlich nicht erklären, dass der Kaiser deswegen demokratisch legitimiert ist. Wenn Sie das Argument strapazieren wollen ist der aktuelle Kaiser vielleicht demokratisch legitimiert, aber wie schaut es mit seinem Sohn aus, wenn der einmal den Kaiserthron besteigt? Er kann sein Amt auf eine demokratische Entscheidung aus dem Jahr 2010 zurückführen. Ist er deswegen demokratisch legitimiert?
Welche Legitimation das Amt des Parlamentspräsidenten in Heroth auszuführen, muss man denn haben? Machen wir es mal im Detail. Erstens müssen Sie Mitglied des Hauses sein und das sind Sie, wenn Sie über eine gewisse Zeitspanne das Bürgerrecht in Heroth ausüben. Und zum Zweiten müssen Sie gerade zufälligerweise anhand Ihres Nachnamens an der Reihe sein, das Amt auszuführen. Daran erkenne ich mit Verlaub nichts demokratisches.
Aber eben darin, was Sie gerade ausführen, liegt ein Missverständnis. Nicht das Prozedere muss demokratisch legitimiert sein, sondern der Vertreter muss demokratisch legitimiert sein. Mithilfe Ihrer Ausführungen könnten sich jederzeit etwa der imperianische Kaiser und seine Nachkommen als höchste Instanz des imperianischen Staats als Vertreter im Unionsrat einsetzen, weil die Verfassung, nach der er eingesetzt wurde, demokratisch legitimiert ist. Sie wollen mir doch hoffentlich nicht erklären, dass der Kaiser deswegen demokratisch legitimiert ist. Wenn Sie das Argument strapazieren wollen ist der aktuelle Kaiser vielleicht demokratisch legitimiert, aber wie schaut es mit seinem Sohn aus, wenn der einmal den Kaiserthron besteigt? Er kann sein Amt auf eine demokratische Entscheidung aus dem Jahr 2010 zurückführen. Ist er deswegen demokratisch legitimiert?
Welche Legitimation das Amt des Parlamentspräsidenten in Heroth auszuführen, muss man denn haben? Machen wir es mal im Detail. Erstens müssen Sie Mitglied des Hauses sein und das sind Sie, wenn Sie über eine gewisse Zeitspanne das Bürgerrecht in Heroth ausüben. Und zum Zweiten müssen Sie gerade zufälligerweise anhand Ihres Nachnamens an der Reihe sein, das Amt auszuführen. Daran erkenne ich mit Verlaub nichts demokratisches.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
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Wenn demokratisch beschlossene Gesetze eine Person mit einer Aufgabe betrauen, ist dies eine demokratische Legitimation für diese Aufgabe, ja. Wann ein Gesetz beschlossen wurde, ist für seine Gültigkeit nicht ausschlaggebend. Es wäre ja jederzeit demokratisch änderbar.
Aus gutem Grund ist in der Unionsverfassung nicht von der Wahl von Vertretern die Rede sondern von der Legitimation. Genauso gut könnte man vor diesem Hintergrund monieren, dass von gewählten Landesvertretern bestimmte Vertreter ja nur von einer kleinen Minderheit gewählt wurden und nicht vom gesamten Volk. Das mag ja auch alles stimmen aber ist eben persönlicher Geschmack.
Aus gutem Grund ist in der Unionsverfassung nicht von der Wahl von Vertretern die Rede sondern von der Legitimation. Genauso gut könnte man vor diesem Hintergrund monieren, dass von gewählten Landesvertretern bestimmte Vertreter ja nur von einer kleinen Minderheit gewählt wurden und nicht vom gesamten Volk. Das mag ja auch alles stimmen aber ist eben persönlicher Geschmack.
Zuletzt geändert von Bernardo Macaluso am Di 22. Aug 2017, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
Bernardo G. Macaluso 
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Diesen Satz allein halte ich nicht für schlüssig. Demokratische Legitimation erhalten Bürger durch Wahlen und Gesetze durch Abstimmungen. Die Geschäftsordnung ist, wenn auch kein Gesetz, unstreitlich demokratisch abgestimmt, der Amtsinhaber ist aber nicht gewählt. Das Parlament ist ein Organ, dass durch die Verfassung u.a. zur Gesetzgebung, zur Wahl des Landespräsidenten und zur Wahl des Parlamentspräsidenten legitimiert ist. Insofern bedarf es keiner Volkswahl, aber es bedarf irgendeiner Art von Wahl einer legitimierten Wählergesamtheit statt einer Festsetzung in einer Geschäftsordnung.Bernardo Macaluso hat geschrieben:Wenn demokratisch beschlossene Gesetze eine Person mit einer Aufgabe betrauen, ist dies eine demokratische Legitimation für diese Aufgabe, ja.
Sicherlich ist die Entscheidung gerichtlich überprüfbar, aber ich bitte Sie doch eindringlich davon Abstand zu nehmen, mir zu unterstellen, ich würde nach Geschmack, nach Gusto und damit willkürlich handeln.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
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Da ich mich sowieso gerade im Prozess meiner Wahl zum Primo Ministro befinde, verzichte ich in diesem Fall auf rechtliche Schritte. Ich halte es dennoch für sehr bedenklich, wie hier versucht wird, kritischen Landesvertretern ihr Mitbestimmungsrecht auf Unionsebene zu verwehren. Dem Unionsminister wird diese Posse hier eine Stellungnahme jedenfalls nicht ersparen.
Bernardo G. Macaluso 
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Herr Dr. Macaluso, ich bitte doch sehr zur Sachlichkeit zurück zu kehren und den gerade dauernd mitschwingenden Vorwurf des politischen Kalküls und der Willkür meines Handelns zu unterlassen. Die Unionsregierung kann ihre Rechtsauffassung zu diesem Vorgang haben, das ist ihr selbstverständlich unbenommen. Inwieweit das Ihnen weiterhilft, mögen Sie einschätzen. Sie sind jedenfalls kein hinreichend legitimierter Vertreter Ihres Landes im Unionsrat und ich bitte Sie darum, auch diese Behauptung bis zu Ihrer womöglich erfolgreichen Wahl als Landespräsident nicht zu wiederholen. Danach begrüße ich Sie gern als Mitglied des Unionsrats. Vielen Dank.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
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Nochmal: Es gibt keine Rechtsnorm, die festlegt, wann die Legitimation hinreichend ist. Es gibt nur eine Vorschrift in der Unionsverfassung, die im weitesten Sinne eine demokratische Legitimation fordert. Und es gibt das auf demokratischm Wege zustande gekommene harbothensische Landesrecht, laut dem ich in Vertretung eines amtierenden Landespräsidenten Heroth im Unionsrat vertrete. Sie können mich so oft bitten wie Sie wollen, meine Auffassung dahingehend nicht öffentlich zu äußern. Das ändert nichts an den Tatsachen.Annelie Gatineau hat geschrieben:Sie sind jedenfalls kein hinreichend legitimierter Vertreter Ihres Landes im Unionsrat und ich bitte Sie darum, auch diese Behauptung bis zu Ihrer womöglich erfolgreichen Wahl als Landespräsident nicht zu wiederholen.
Bernardo G. Macaluso 
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Fakt scheint für Sie zu sein, was Ihnen gerade passt. Fakt ist jedoch, das sagen Sie dann tatsächlich richtig, dass die Unionsverfassung hat eine Regelung aufweist, die nicht hinreichend normiert ist. Es bedarf, und das ist das täglich Brot eines Juristen wie Sie, also einer Auslegung. Diese hat die Unionsratsverwaltung vorgenommen und die Rechtsauffassung der Verwaltung teile ich und habe ich Ihnen mitgeteilt. Sie haben eine abweichende Rechtsauffassung und das ebenfalls mitgeteilt. Das dürfen Sie auch gern tun. Was ich als ausführende Präsidentin des Hauses Ihnen jetzt getan haben soll, dass Sie mir Willkür und allem Anschein nach auch vorsätzlichen Rechtsbruch vorwerfen, ist mir schleierhaft. Das bitte ich Sie zu unterlassen, das allein. Ihre Rechtsauffassung können Sie haben und auch zum Besten geben, das stört mich nicht. Die persönliche Attacke ist nur fehl am Platze.

Dr. Annelie GatineauPresident of the Republic of Roldem
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Mein Vorwurf ist, dass die Unionsrepublik Heroth ganz offensichtlich das Minimalerfordernis der Unionsverfassung für die Ernennung eines Vertreters erfüllt hat und Sie weitergehende Erfordernisse hineininterpretieren, für die der Wortlaut der Unionsverfassung keine Grundlage bietet, womit Sie ihre Befugnisse überschreiten. Aber sei es drum, die zwei Tage warte ich auch noch, wenn Sie dann besser schlafen können.
Bernardo G. Macaluso 
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