
Ds.17/04
Überarbeitung GOUR §3 Der Unionsratspräsident
Alt: (5) Als Wahlleiter fungiert der bisherige Unionsratspräsident, in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter, oder in Abwesenheit beider Personen das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer.
Neu: (5) Als Wahlleiter fungiert der bisherige Unionsratspräsident, in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter, oder in Abwesenheit beider Personen das Mitglied, welches am längsten Mitglied des Unionsrates ist.
gez.
Julian Herzberger
Unionsratpräsident