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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Gesetz zur Änderung der Eheschließungsmodalitäten

Aktenzeichen: nicht bekannt
Inkrafttreten: 19.03.2009


§1
Bis zur endgültigen Entscheidung des Obersten Unionsgerichts in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz (ObUG 01/09) können auch zwei gleichgeschlechtliche geschäftsfähige natürliche Personen eine Ehe gem. §1 Buch V ZGB schließen.

§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

§3
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung des Urteilsspruchs in Sachen ObUG 01/09 außer Kraft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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