Antworten
Erleuchteter
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Verordnung über die Eheschließung von Unionsbürgern und Unionsangehörigen mit Wohnsitz außerhalb der Union
AuslandEheV


Aktenzeichen: UGBl 2012/03
Ratifiziert am 4. März 2012

§ 1
(1) Diese Verordnung regelt die Bestimmungen des § 2 Absatz 3 Satz 4 des Zivilgesetzbuchs Fünftes Buch Ehe- und Familienrecht näher.
(2) Die Beglaubigung der Ehe erfolgt durch denjenigen Unionsbotschafter, welcher in dem Land des hauptsächlichen Wohnsitzes eines der Eheleute zugewiesen ist; oder einen durch ihn beliehenen Beamten. Hilfweise obliegt die Beglaubigung der Ehe dem geografisch nächstgelegen entsandten Unionsbotschafter, höchst hilfweise einem vom Unionsminister des Auswärtigen sonstigen benannten Beamten, höchst hilfsweise dem Unionsminister des Auswärtigen, höchst hilfsweise dem Unionskanzler, höchst hilfsweise dem Unionspräsidenten.

§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Verkündung in Kraft.[/p]
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

Zurück zu „Verordnungen“