Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
Aktenzeichen: UGBl 2015/14
Ratiiziert am 12. Oktober 2015
§ 1
Das Diplomatiegesetz wird wir folgt ergänzt:
§2a Konsulate
(1) Zur Unterstützung der Arbeit der Botschaften kann die Unionsregierung im Ausland Konsulate, Generalkonsulate, Honorarkonsulate oder Konsularagenturen einrichten.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören:
1. die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Gastgeberland;
2.die Ausgabe von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten an im Ausland lebende Staatsbürger der Demokratischen Union;
3. die Erteilung von Visa und Urkunden;
4. die Beglaubigung von Urkunden;
5. die Gewährleistung von Rechtsschutz oder die Hilfe aus Notlagen an Staatsbürger der Demokratischen Union, einschließlich die Gefangenenbetreuung;
6. die Übermittlung gerichtlicher und anderer nicht-gerichtlicher Urkunden;
7. die Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union;
8. die Beurkundung von Willenserklärungen, Testamenten, Erbverträgen, eidesstaatlichen Versicherungen einschließlich Entgegennahme von Auflassungen und Annahme des Nachlasses verstorbener Staatsbürger der Demokratischen Union, wenn die Erben unbekannt oder abwesend sind;
9. die Legalisation ausländischer Urkunden und Dokumente;
10. die Erfüllung der Aufgaben freiwilliger Gerichtsbarkeit;
11. die Aufnahme von Niederschriften und Vermerken über Tatsachen und Vorgänge einschließlich die Entgegennahme von Verklarungen (Seeprotesten);
(3) Jede Botschaft der Demokratischen Union führt eine Konsularabteilung.
§ 2b
(1) Konsulate, sofern sie keine botschaftsinterne Konsularabteilung sind, General- und Honorarkonsulate sind von einer Botschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung unabhängig agierende Behörden.
(2) Konsularagenturen unterstehen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Botschaft der Demokratischen Union im jeweiligen Gastland.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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