Gesetz über Dienstpflichten der Unionsrichter
Aktenzeichen: UGBl 2004/43-II
Inkrafttreten: 27.12.2004
Artikel 1:
Das Gesetz über das Unionsgericht wird wie folgt ergänzt:
§ 5a Dienstpflicht der Unionsrichter
(1) Die Unionsrichter sind verpflichtet, Ihr Amt gewissenhaft und kontinuierlich auszuüben und so die Funktionsfähigkeit der Unionsgerichte und angemessende Verfahrensdauern sicherzustellen.
(2) Unionsrichter dürfen keiner Nebenbeschäftigung als Richter an einem anderen öffentlichen Gericht oder als Berater oder Mitarbeiter an einer öffentlichen Stelle nachgehen. Unionsrichter dürfen niemanden vor einem öffentlichen Gericht in Ratelon vertreten. Die Verbote gelten auch für unentgeltliche Tätigkeiten.
(3) Der Unionsminister der Justiz kann Unionsrichtern für unentgeltliche Tätigkeiten auf Antrag eine jederzeit widerrufliche Ausnahmeerlaubnis von den Verboten des Absatz 2 erteilen.
Artikel 2:
Dem §3 Absatz 1 des Gesetzes über das Unionsgericht wird folgender Satz angefügt:
„Einzelrichter dürfen sich über Fragen eines Verfahrens nicht mit anderen Unionsrichtern beraten; die Weitergabe von Informationen im Vertretungsfall ist hiervon unberührt.“
Artikel 3:
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Nebentätigkeiten im Sinne des Artiklels 1, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits begonnen sind, dürfen für den Einzelfall bis einen Monat nach Inkrafttreten erlaubnisfrei weitergeführt werden; sie sind dem Unionsminister der Justiz anzuzeigen.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
1 Beitrag • Seite 1 von 1