Gesetz zur Klärung der Berichtspflicht von Unionsministern
Aktenzeichen: UGBl 2006/22
§ 1. Änderung
Art. 39 Abs. 1 Punkt 1 der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
„Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.“
§ 2. Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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