Unionsgesetz zur Bekämpfung des Glücksspiels (UGsBG)
Aktenzeichen: nicht bekannt
Inkrafttreten: 02.06.2009
§ 1 Legaldefinition
Glücksspiele oder Lotterien sind Spiele, die den Einsatz von Geld erfordern und mit einem Gewinn locken, der nur durch eine geringe Wahrscheinlichkeit gewonnen werden kann. Ein Glücksspiel oder eine Lotterie liegt insbesondere dann vor, wenn die Beteiligten zur Unterhaltung oder aus Gewinnstreben gegen einen nicht ganz unerheblichen Einsatz ein ungewisses Ereignis, dessen Eintritt zumindest nicht wesentlich von der Geschicklichkeit der Spieler sondern vom Zufall abhängt, über den Gewinn oder Verlust eines geldwerten Gewinns entscheiden lassen.
§ 2 Erlaubnis zum Gewerbe
(1) Einer Erlaubnis der Unionsregierung (Unionsministerium des Innern) bedarf wer unionsweit gewerblich Glücksspiele betreiben möchte. Dieser Erlaubnis bedarf nicht wer gemeinnützige Spiele anbietet, die entweder von der Demokratischen Union selbst betrieben werden oder die nachweislich keinen Profit erzielen wollen.
(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu versagen, wenn
1. Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen oder des Antragstellers ergeben.
2. Keine nachvollziehbare Gewinnverteilung vorliegt oder vor Beginn der Ausspielung ein nachvollziehbarer Spielplan fehlt.
3. Wenn erlaubnisverhindernde Tatsachen bekannt sind oder Hinweise auf Geldwäsche oder ähnliches vorliegen.
§ 3 Warnhinweispflicht
Es ist auf die Gefahr der Spielsucht hinzuweisen, außerdem sind Hilfsangebote vorab zu benennen.
§ 4 Altersbeschränkung
Die Teilnahme an Glücksspiel sowie die Veranstaltung hiervon darf nicht von Personen unter 18 Jahren erfolgen.
§ 5 Suchtprävention und Hilfeleistungen
10% der Einnahmen sind an einen Verein zur Bekämpfung der Spielsucht abzuführen. Dies muss halbjährlich ohne Aufforderung dem Ministerium des Innern nachgewiesen werden.
§ 6 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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