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Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
das Unionsparlament hat dem beiliegenden Grundlagenvertrag zugestimmt.

Manuri, den 28.01.2016

Hochachtungsvoll,
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Präsidentin des Unionsparlaments

Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich beider Archipele und der Demokratischen Union

Seine Majestät, der König beider Archipele und
Ihre Exzellenz, die Unionspräsidentin der Demokratischen Union,
eingedenk der Verantwortung, die die Völker des Königreiches beider Archipele und der Demokratischen Union für den Frieden zwischen den Völkern tragen,
geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit,
verbunden in der Freundschaft ihrer Völker und
in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren,
schließen nachfolgenden Vertrag:

§ 1
Die Vertragspartner erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen und territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.

§ 2
(1) Die Vertragspartner vereinbaren die Aufnahme diplomatischer Kontakte zueinander und werden zu diesem Zweck Gesandte austauschen, die diplomatische Immunität genießen.
(2) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt.
(3) Alle entsandten diplomatischen Mitarbeiter bedürfen der offiziellen Akkreditierung durch die Regierung des Gastlandes. Für nicht als Diplomaten tätige Personen gelten die ausländerrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes, sofern diese nicht dessen Staatsbürgerschaft besitzen.
(4) Für bestimmte Aufgabenbereich können die Vertragsparteien Attachés entsenden.
(5) Zum Zweck der nachrichtendienstlichen und anderweitigen sicherheitspolitischen Kooperation werden die Vertragspartner nachrichtendienstliche Residenten in ihre Gesandtschaften entsenden. Die Identität des Residenten wird auf Wunsch des entsendenden Vertragspartners gegenüber der Öffentlichkeit vertraulich behandelt.
(6) Gebäude und Gelände dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von den Behörden des Gastlandes betreten und durchsucht werden; das Post- und Fernmeldegeheimnis wird von den Behörden des Gastlandes gewährleistet.
(7) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners zu enthalten.

§ 3
Beide Vertragspartners streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Förderung des freien Handels und des kulturellen Ausches an. Darüber hinaus erklären Sie ihre Bereitschaft, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus zusammenzuarbeiten.

§ 4
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten.

§ 5
Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.

§ 6
Dieser Grundlagenvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist vor Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen.

N.N., den ...

Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, etc. etc.

Der Premierminister und Minister des Äußeren der Regierung Seiner Archipelischen Majestät

Der Kanzler en titre Seiner Archipelischen Majestät

Die Präsidentin der Demokratischen Union
 

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Tatjana Bont

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Beitrag von Tatjana Bont »

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Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
ich darf Ihnen mitteilen, dass das Unionsparlament Herrn Hans Truschke zum Unionswahlleiter gewählt hat. Zugleich ersuche ich Sie, Herrn Herrn Alessandro Mintoni aus dem Amt des Unionswahlleiters zu entlassen und Herrn Hans Truschke die Ernennungsurkunde zu überreichen und zu vereidigen.

Manuri, den 30.01.2017

Hochachtungsvoll,
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Präsidentin des Unionsparlaments

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Tatjana Bont

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Beitrag von Tatjana Bont »

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Manuri, den 22.02.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
bezugnehmend auf mein Schreiben vom 08.02.2017 an ihr Postfach erlaube mir Sie daran zu erinnern, dass Ende Februar/Anfang März das Unionsparlament neu gewählt werden muss.

Hochachtungsvoll,
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Präsidentin des Unionsparlaments

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Tatjana Bont

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Beitrag von Tatjana Bont »

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Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
das Unionsparlament hat dem beiliegenden Grundlagenvertrag mit dem Freistaat Fuchsen zugestimmt.
Ich bitte um baldmögliche Ausfertigung und Verkündung im Unionsgesetzblatt.

Manuri, den 17.03.2017

Hochachtungsvoll,
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Präsidentin des Unionsparlaments

Grundlagenvertrag zwischen dem Freistaat Fuchsen
und der
Demokratischen Union

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
(1) Der Freistaat Fuchsen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.
(2) Sie erklären, das Niveau der bilateralen Beziehungen als "freundschaftlich" einzustufen und auf jede Drohung oder Anwendung von Gewalt in ihren Beziehungen zueinander zu verzichten.

Artikel 2
Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel 3
(1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
(2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
(3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.

Artikel 4
(1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
(2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.

Artikel 5
Die Unterzeichnerstaaten erklären, ihre Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
01. des Grenzverkehrs,
02. von Bildung, Forschung und Technologie,
03. der Kriminalitätsbekämpfung,
04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
zusammenarbeiten zu wollen und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
 

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Tatjana Bont

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Beitrag von Helen Bont »

Helen Bont hat geschrieben: Bild

Manuri, den 24.04.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Unionsparlament mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die Abgeordnete Helen Bont zur Unionskanzlerin der Demokratischen Union gewählt hat.
Ich ersuche Sie daher gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 Absatz 3 Unionsverfassung die Ernennungsurkunde auszustellen und Frau Bont zu vereidigen.

Hochachtungsvoll,

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Präsidentin des Unionsparlaments
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Helen Bont »

Helen Bont hat geschrieben: Bild

Manuri, den 27.06.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
das Unionsparlament hat heute den Grundlagenvertrag mit der Republik Bergen einstimmig verabschiedet.

Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, die diesen Vertrag nun auszufertigen und im Unionsgesetzblatt zu verkünden.

Hochachtungsvoll,

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Präsidentin des Unionsparlaments

Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen
und der
Demokratischen Union

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
Die Republik Bergen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.

Artikel 2
Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel 3
(1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
(2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
(3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.

Artikel 4
(1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
(2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.

Artikel 5
Die Unterzeichnerstaaten erklären, eine Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
01. des Grenzverkehrs,
02. von Bildung, Forschung und Technologie,
03. der Kriminalitätsbekämpfung,
04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
anzustreben und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Helen Bont »

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Manuri, den 04.07.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Unionsparlament am 25. Februar 2017 einstimmig Herrn Pellegrino Camemberti zum nebenamtlichen Unionsrichter gewählt hat.
Ich ersuche Sie daher, ihn zu vereidigen und zu ernennen.

Hochachtungsvoll,

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Präsidentin des Unionsparlaments

[/quote]
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Sehr geehrte Frau Bont,

ich werde die Ernennung von Herrn Pellegrini zum nebenamtlichen Unionsrichter vornehmen. Bitte schlagen Sie dem Parlament einen neuen Wahlleiter für Wahl zum Unionspräsidenten vor. Wir haben hier Handlungsbedarf.

gez.

Julian Herzberger
 

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Unionsratspräsident
&

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Beitrag von Helen Bont »

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Manuri, den 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
das Unionsparlament hat soeben Frau Jennifer Volpart zur Unionswahlleiterin gewählt. Ich ersuche Sie daher Herrn Hans Truschke aus dem Amt des Unionswahlleiters zu entlassen und Frau Jennifer Volpart zur Unionswahlleiterin zu ernennen.

Hochachtungsvoll,

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Präsidentin des Unionsparlaments
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Helen Bont »

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Manuri, den 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,
das Unionsparlament hat mit 5 Nein-Stimmen zu null Ja-Stimmen und null Enthaltungen es abgelehnt, der Unionskanzlerin Helen Bont das Vertrauen auszusprechen.
Da es einen interfraktionellen Konsens dahingehend gibt, dass das Unionsparlament so bald wie möglich in einer vorgezogenen Wahl neu gewählt werden soll, sowie angesichts der Tatsache, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten sieben Tage eine Kanzlerwahl nicht stattfinden wird, ersuche ich Sie, die Wahlen zum 46. Unionsparlament bereits jetzt auszuschreiben, so dass diese bereits in der zweiten Hälfte des Monats August 2017 stattfinden können.

Hochachtungsvoll,

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Präsidentin des Unionsparlaments
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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