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Da Sie noch kein Mitglied der Imperialversammlung sind, können Sie auch noch keine Anträge stellen. Da ich mich ungern allein und selbst wählen möchte, würde ich gern noch auf Sie warten. Der Kaiser kann im Übrigen schon die Wahl des Imperialkanzlers vorbereiten.Maximilian zu Lindstein hat geschrieben:Ok verstehe. Beantragt habe ich bereits die wahl eines Sekretärs bzw des Kanzlers.
RA Pellegrino Camemberti (vita)
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Die Wahl findet nicht durch der Imperialversammlung statt, sondern durch das Volk, insofern müsste der Kaiser die Wahl einleiten.
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Die Verfassungsurkunde sieht lediglich vor, dass derjenige Imperialbürger zu sein hat.Maximilian zu Lindstein hat geschrieben:Der Kanzler muss Mitglied der IV sein nehme ich an?
RA Pellegrino Camemberti (vita)
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Imperialbürger sind Sie, 1. Imperianer sind, also Ihren hauptsächlichen Wohnsitz in Imperia haben; 2. dies mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage der Fall ist; und 3. Sie Staatsbürger [Unionsbürger] der Demokratischen Union sind. Der Kaiser muss für Ihre Imperialbürgerschaft also nichts weiter tun. Sie müssen nur weiterhin in Imperia wohnen bleiben, da Sie bereits Imperianer sind (Erfordernis 1) und Staatsbürger [Unionsbürger] der Demokratischen Union (3), bedarf es nur noch des Erfordernisses der Wohnsitzes in Imperia seit mindestens 14 Tagen (2).
Johannes Georg Graf von Falkenstein hat geschrieben:Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.
RA Pellegrino Camemberti (vita)
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