Aber zu Ihren Behauptungen:Original von Armin Schwertfeger
Also kann jeder dem Kontrahierungszwang unterfallende Unternehmer seine Preise machen, wie er will? Jeder Monopolist ist nach Ihrer Lesart des Gesetzes, werte Frau Unionskanzlerin, also völlig frei, auch im Bereich der Daseinsvorsorge Preise zu verlangen und Vertragsbedingungen zu diktieren, die sich möglicherweise gerade hilfsbedürftige Bevölkerungsschichten garnicht oder nur sehr schwer leisten können? Eine ganz tolle Lesart, wirklich Frau Unionskanzlerin, die zwar so nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht aber für die Auslegung des Gesetzes vor Gericht vielleicht interessant sein könnte.
Jede weitere Diskussion über dieses stümperhafte und hochproblematische Gesetzesmachwerk hat sich aber sowieso erledigt. Unter Ausnutzung der Monopolistenstellung der KDU wurde das Gesetz ja bereits vom Unionsparlament abgesegnet und ich sehe weit und breit niemanden, der diesen Unfug noch stoppen wöllte oder könnte.
Bereits jetzt kann jedes Unternehmen seine Preise gestalten wie es für richtig hält. Zumindest sind mir keine gesetzlichen Restriktionen bekannt.
Zweitens, Herr Schwertfeger, habe ich den Eindruck, dass Sie offensichtlich nicht wissen, wie Preise kalkuliert werden. Versicherungen kalkulieren diese zum Beispiel anhand von Risikoeinschätzungen, und nicht nach irgendwelchen willkürlichen Eingebungen. Und auch Unternehmen, die der Daseinsvorsorge dienen, kalkulieren ihre Preise auf rationale Weise, und Pi mal Daumen.
Darüber hinaus bieten Versicherungen in der Regel mehrere Tarife für eine Versicherungsart an, die nach Preis und Leistung gestaffelt sind. Ihre Polemik entbehrt daher jede Grundlage, und ist darüber hinaus auch völlig lebensfremd.
