ich rufe hiermit auf den Antrag des Kaiserreichs Imperia „Stellungnahme zum Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament der Unionsregierung“ in Drucksache 15/37. Hierzu liegt die Unterrichtung der Unionsregierung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung in Drucksache 15/35 vor.
- Ds. 15/37
25. Juni 2015
- A N T R A G
des Kaiserreichs Imperia
Stellungnahme zum Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament
Das Kaiserreich Imperia beantragt die Beratung einer Stellungnahme zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament der Unionsregierung in Drucksache 15/35, dem Unionsrat vorgelegt durch die Unionsregierung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung.
- Lukasfeuerborn
Imperialkanzlerin
- Ds. 15/35
23. Juni 2015
- U N T E R R I C H T U N G
der Unionsregierung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung
Gesetzesinitiative
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
„Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten besetzt ist.“
- Dr. h.c. Bont
Unionskanzlerin


Dr. Annelie Gatineau