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Der folgende Grundlagenvertrag wurde von der Regierung zur Aussprache gestellt:

GRUNDLAGENVERTRAG

Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union Ratelon und das Medianische Imperium,
eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens,
in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Antica zu leisten,
in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Antica in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind,
in der Erkenntnis, daß sich der umfassende Frieden und Wohlstand nur durch eine aktive und respektierende Politik festigen lässt,
geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in Antica feste und dauerhafte Strukturen der Zusammenarbeit zu etablieren und damit eine hochwertige kontinentale Kooperation zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:


Artikel 1 - Anerkennung und Gebietsfragen
(1) Beide Parteien erkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte an, und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen den jeweils anderen als eigenständig in seinen inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
(2) Beide Parteien erkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der jeweils anderen Partei zum Ziel haben oder bewirken, noch werden beide Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.
(3) Beide Parteien nehmen Abstand davon, einander durch militärische Mittel zu bedrohen, in gegenseitige militärische Auseinandersetzungen einzutreten oder sich auf welche Weise auch immer an solchen kriegerischen Akten zu beteiligen, welche sich gegen die jeweils andere Partei richten, von wem auch immer sie ausgehen mögen.

Artikel 2 - Schlichtung von Streitigkeiten
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
(2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch bilaterale Konsultationen beider Parteien untereinander gelöst werden können, können beide Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige dritte Partei als vermittelnde Instanz hinzuziehen.

Artikel 3 - Austausch von Botschaftern
(1) Beide Parteien einigen sich zum Zwecke der besseren Verständigung darauf, erneut Botschafter auszutauschen. Jede der beiden Parteien gewährt der jeweils anderen die Einrichtung einer ständigen Botschaft am Sitz der jeweils anderen Regierung. Das Botschaftsgelände, ob genutzt oder nicht, ist exterritoriales Gebiet und untersteht der Polizeigewalt und den Gesetzen derjenigen Partei, der es zugesprochen wurde.
(2) Botschafter genießen diplomatische Immunität. Sie sind gemäß den Bestimmungen des Gastlandes zu akkreditieren. Im Falle gravierender Streitigkeiten zwischen beiden Parteien kann jede Partei den Botschafter der jeweils anderen unter Angabe von Gründen ausweisen.

Artikel 4 - Kooperation im Sicherheitsbereich
(1) Beide Parteien bekunden ihren Willen, ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit insbesondere im Bereich Anticas auszuweiten, um aktuellen wie möglichen Bedrohungslagen entgegenzukommen. Die konkreten Formen dieser Zusammenarbeit sind Gegenstand gesonderter Übereinkunft.
(2) Die vertragsschliessenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern, sofern die Tat, für die sie strafrechtlich verfolgt werden, auch im jeweiligen Gastland gesetzlich strafbar ist.

Artikel 5 - Historische Übereinkommen
(1) Die Parteien erklären die Streitigkeiten und militärischen Auseinandersetzungen im Zuge des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 für endgültig beendet und schließen einen dauerhaften und bedingungslosen Frieden.
(2) Die Parteien richten einen Entschädigungsfond in einer Höhe von 1.000.000,00 Astor-Dollar ein, der zu gleichen Teilen von ihnen bestückt wird. Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus diesem Fond haben alle, die im Zuge der unionistisch-novarischen Kriegshandlungen gegeneinander, gleich auf welcher Seite, einen nachweisbaren Schaden erlitten haben. Nicht abgerufene Mittel sollen für kulturelle Aktivitäten zum Völkerverständnis verwendet werden.
(3) Beide Nationen bedauern die Verstimmungen zwischen den Völkern der Demokratischen Union und des Medianischen Imperiums, und wie sie während des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 entstanden sind.
(4) Das Medianische Imperium nimmt als Rechtsnachfolger des Regno di Gran Novara von allen Äußerungen des Regno endgültig Abstand, die für den unionistischen Landesteil Heroth einen novarischen Anspruch konstruierten.

Artikel 6 - Ratifikation, Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist der jeweils anderer Partei in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.

Die Aussprache dauert 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, Frau Helen Bont.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Herr Präsident, geschätzte Kollegen,
es ist mir eine besondere Freude, Ihnen heute den Grundlagenvertrag mit dem Medianischen Imperium vorlegen zu dürfen.
Dieser Grundlagenvertrag markiert einen Wendepunkt in den bilateralen Beziehungen: aus ehemaligen Kriegsgegnern werden Freunde und Partner.
Mit Artikel 5 dieses Vertrags beenden wir endgültig die kriegerische Vergangenheit und schlagen ein neues Kapitel auf, in dem von einem friedlichen und freundschaftlichen Miteinander erzählt werden soll. Es ist ein Kapitel, das aber vor allen von den Völkern beider Staaten geschrieben werden soll. Alle Bürger beider Vertragsparteien sind aufgerufen, die Chancen zu nutzen, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen bieten; sie sind es, die aufgerufen sind, diesen Vertrag gemeinsam mit den Regierungen, mit Leben zu füllen und gute Nachbarschaft Wirklichkeit werden zu lassen.
Herr Präsident, geschätzte Kollegen, mit diesem Vertrag, der einen, wenn auch bislang stabilen, Waffenstillstand durch eine dauerhafte Friedensregelung ablöst, leisten beide Vertragsparteien einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Stabilität auf Antica.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Sylvester Calzone »

Geschätzte Kollegen,

Auch ich erachte diesen Vertrag als für beide Seiten nützlich und werde ihm daher gerne zustimmen.
 

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Sylvester Calzone
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Vizekanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Präsident des Unionsparlaments a.D.
Unionsminister der Finanzen a.D.
Fraktionsvorsitzender der KDU a.D.
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Haudegen

Beitrag von Hans Truschke »

Ich schließe die Aussprache.
 

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