Frau Präsidentin, Hohes Haus,
die Anfrage der Vertreterin des Unionslandes Roldem kann ich wie folgt beantworten:
Zur ersten Frage: "Warum musste hinsichtlich der Wahlberechtigung zur Wahl des Unionspräsidenten die Fachaufsicht per Dienstanweisung einschreiten?"
Das Einschreiten war notwendig geworden, um eine Fehlentscheidung zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern zu korrigieren.
Zur zweiten Frage: "Welche rechtliche Qualität hat ein Dokument mit der Bezeichnung „Dienstanweisung“ und wer darf diese unter welchen Voraussetzungen wem erteilen?"
Eine Dienstanweisung ist eine Anordnung einer oberen Behörde an eine ihr untergeordnete Behörde etwas zu tun oder zu unterlassen.
Zur dritten Frage: "Welches oberste Unionsbehörde (Unionsministerium) hat welche fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hinsichtlich des Unionswahlleiters und wie begründet die Unionsregierung diese Rechtsauffassung?"
Es ist das Unionsinnenministerium, welches die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das Unoinswahlamt innehat. Dies begründet sich zum einen darauf, dass der Wahlleiter auf Vorschlag des Unionsinnenministers vom Unionsparlament gewählt wird, zum anderen darauf, dass das Unionswahlamt Teil der Unionsexektuve ist und somit der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht der Unionsregierung unterliegt.
Zur vierten Frage: "Insofern nicht das Unionskanzleramt fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hat, warum wurden diese von jenem wahrgenommen? Wie schätzt die Unionsregierung die Rechtskonformität des Handelns der Unionskanzlerin hinsichtlich des in Art. 44 Abs. 2 UVerf festgelegten Ressortprinzips und wie begründet sie ihre Auffassung? Inwieweit hätte die Dienstanweisung durch das Unionsministerium des Innern und der Justiz durch einen geeigneten Vertreter (so dann auch in der Unterschrift mit „i.V.“ o.Ä. zu kennzeichnen) erfolgen können oder müssen?"
Artikel 44 Abs. 2 Unionsverfassung besagt zunächst nichts anderes, als das die Ministerien nach dem Ressortprinzip gegliedert werden müssen. Zwar leitet jeder Minister nach Artikel 45 Absatz 1 Satz 2 Unionsverfassung jeder Minister sein Ministerium in eigener Verantwortung, doch ist es der Unoinskanzler, der gemäß Artikel 45 Absatz 1 Satz 1 Unionsverfassung die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Diese Verantwortlichkeit des Unionskanzlers für die Politik der Unionsregierung kommt insbesondere auch darin zum Ausdruck, dass nur dem Unionskanzler nach Artikel 43 Unionsverfassung nur dem Unionskanzler, nicht aber einem Unionsminister, das Misstrauen ausgesprochen werden kann.
Diese Sonderstellung gibt dem Unionskanzler, als Chef der Exektive, die Kompetenz, in Vertretung der Unionsministerien, Anweisungen direkt Unionsbehörden zu erteilen, die einem Unionsministerium unterstellt sind. Dies insbesondere dann, wenn nach Auffassung des Unionskanzleramtes schnelles Handeln erforderlich ist. Ob und inwieweit schnelles Handeln erforderlich ist, liegt in der Entscheidungsprärogative des Unionskanzleramtes.
Zur fünften Frage: "Welche gegenseitigen Vertretungsregelungen der Unionsminister bestehen derzeit?"
Derzeit keine. Es ist das Unionskanzleramt, welches die einzelnen Unionsminister im Falle von deren Abwesenheit vertritt.
Zur sechsten Frage: "Welche Verantwortung hat das Amt für Einwohnerangelegenheiten? Welche Behörde prüft grundsätzlich und welche Behörde letztinstanzlich die Wahlberechtigung?"
Die Verantwortlichkeiten des Amtes für Einwohnerangelenheiten ergeben sich im Einzelnen aus dem Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit, im Allgemeinen aus Artikel 16 Absatz 3 Unionsverfassung.
Zur siebten Frage: "Welche fach-, rechts- und dienstrechtlichen Kompetenzen hat das Unionsparlament hinsichtlich des Unionswahlleiters und durch welche Amtsperson werden diese wahrgenommen?"
Die Kompetenzen des Unionsparlaments gegenüber dem Unionswahlleiter beschränken sich auf dessen Wahl und Abwahl gemäß § 6 Absätze 1 und 2 Wahlgesetz.
Zuletzt geändert von Helen Bont am Fr 29. Mai 2015, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)