in der heutigen ersten Sitzung treten die neuen Abgeordneten erstmals zusammen und bilden das 42. Unionsparlament in der Geschichte der Demokratischen Union. Die gewählten Abgeordneten fordere ich hiermit auf Grundlage des § 18 Absatz 1 Wahlgesetz in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 1 Satz 2 Unionsverfassung auf, die Annahme ihrer Wahl durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides binnen sieben Tagen, also bis zum 31. Mai 2015 um 24:00 Uhr zu bekunden.
Das Mandat gilt als abgelehnt, gibt der Gewählte seinen Verzicht bekannt oder legt er den Eid nicht fristgemäß ab.
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Es ist dem gewählten Bewerber anheim gestellt, diesen um eine religiöse Beteuerung zu erweitern.
Sodann schreiten wir voran. Ich fordere die Ablegung des genannten Eides durch,
gewählt über die Liste der Konservativ-Demokratischen Union:
- Dr. h.c. Bont, Helen,
- Calzone, Sylvester,
- Kleven, Johannes,
- Lüneburg, Heinz,
- Trautmann, Rovan;
- Buddenberg, Dionysius,
- Truschke, Hans.
sehr geehrte Herren,
ich bitte Sie nun nach vorn.

Dr. Annelie Gatineau