Frau Präsidentin, Hohes Haus,
die Nachfragen der Vertreterin des Unionslandes Roldem kann ich wie folgt beantworten:
Zur ersten Nachfrage: "Sie sagen also, dass die Abmeldung ein Lebenszeichen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 UBüAngG sei, allerdings kein Simon-Post? Wenn dem so ist, warum ist die Unionsregierung dieser Auffassung und wie werden beide Tatsachen auseinanderdividiert?"
Das hängt damit zusammen, dass hier zwei "Ebenen" zusammenkommen, die getrennt und doch miteinander verbunden sind. Wir haben auf der einen Seite die des UBüAngG, wonach derjenige Inaktiv ist, der 28 Tage im Simon-Bereich nicht gepostet hat, so § 5 Abs. 2 Satz 1 UBüAngG. In § 5 Abs. 2 Satz 2 UBüAngG ist nun aber geregelt, dass derjenige, der sich gegenüber dem Amt für Einwohnerangelenheiten für maximal 40 Tage abmeldet, während dieser 40 Tagen nicht als inaktiv anzusehen ist.
In der Praxis wurde das jetzt so gehandhabt, dass es ausreichend war, wenn man sich im Simoff-Bereich im Abwesehnheits-Thread abgemeldet hat. Dies wurde vom AfEA zur Kenntnis genommen und so behandelt, als ob die Abwesenheitsmeldung direkt dem AfEA gegenüber erklärt worden ist. Dieses Verfahren ist meiner Überzeugung nach sowohl praktikabel im Sinne einer bürgerfreundlichen Praxis als auch durch die Gesetzesvorschrift insofern gedeckt, als nicht zwingend vorgeschrieben ist, dass die gegenüber dem AfEA abzugebende Abwesenheitserklärung in einem speziellen Postfach des AfEA einzugehen hat, sondern das AfEA sich den im Simoff-Bereich befindlichen Abwesenheits-Thread zu eigen machen kann.
Zur 2. Nachfrage: "Hinsichtlich Ihrer Antworten zu den Fragen 5 und 6: Wie stellt sich die Unionsregierung eine bürgerfreundliche Staatsbürgerpolitik vor?"
Bevor ich zur Beantwortung der Frage komme, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die derzeit geltende Gesetzeslage eine sehr bürgerfreundliche ist: ich verweise zum einen an die lange Zeit von 28 Tagen, während denen eine Abmeldung nicht erforderlich ist. Sowie auf die Regelung, wonach derjenige für einen Zeiteraum von 40 Tagen nicht als inkaktiv zu gelten hat, der während dieser Zeitspanne nicht im Simon-Bereich postet, sich aber gegenüber dem AfEA abgemeldet hat. Wenn jemand beides kombiniert, so kann er mindestens 67 Tage inaktiv im Simon-Bereich sein ohne befürchten zu müssen, die Unionsbürgerschaft zu verlieren.
Ich verweise an dieser Stelle insbesondere an die Regelung in Astor, wonach eine Abmeldung nicht zu einem Schutz von Verlust der Staatsbürgerschaft schützt, sondern die Abmeldung einen reinen informellen Charakter hat.
Und selbst diejenigen, denen in der Demokratischen Union die Unionsbürgerschaft entzogen bekommen, fallen nicht komplett heraus, sondern wechseln automatisch in den Status eines Unionsangehörigen; eine Regelung, die gerade mit Blick auf eine bürgerfreundliche Staatsbürgerpolitik geschaffen wurde.
Angesichts dieser sehr großzügigen Regelung, wie wir sie in der Demokratischen Union haben, und angesichts der Tatsache, dass das Damoklesschwert des Entzugs der Staatsbürgerschaft die Menschen ja auch ein Stück weit motivieren soll, sich am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Leben in der Demokratischen Union zu beteiligen, statt nur alle vier Monate - ich nenne jetzt bewusst ein Extrembeispiel - einmal zu Wahl zu gehen, macht es in meinen Augen äußerst problematisch die Regelung weiter zu liberalisieren, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass Ganze völlig dergestalt auszuhebeln, dass wir am Ende lauter Karteileichen haben, die alle vier Monate in Gestalt von Karteizombies zu den Wahlurnen kommen oder im anderen Extremfall, der Wahl fernbleiben und so die Wahlbeteiligung künsrlich drücken.
Des Weiteren gebe ich zu bedenken, dass derjenige, der an einem Mitwirken hier interessiert ist, auch selbst ein wenig Motivation aufbringen muss, hier im Simoff-Bereich zu posten, zumal ja nun auch keine großartigen Abhandlungen oder Simulationen erwartet werden, sondern die Ansprüche an den Inhalt der Posts nun wirklich so niedrig sind, dass sie jeder problemlos erfüllen kann. Den Gedanken, Bürgern, die kurz vor Entziehung der Unionsbürgerschaft stehen eine Warn-PN zukommen zu lassen, ist in meinen Augen, gerade vor dem Hintergrund der äußerst großzügigen Regelungen, für zu viel der Bemutterung, zumal dies auch wieder einen größeren Bürokratieaufwand mit sich bringt, der, wieder vor der Hintergrund der großzügigen Regelung, nicht zu verantworten wäre.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)