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Einverstanden.
Ich schlage eine Summe von 1.000.000,00 Astor-Dollar vor. Das wären 517.241,38 Avere. Ich hab leider momentan den Wechselkurs des Bramers nicht zur Hand. Das ist zwar eine recht geringe Summer, aber ich denke hier geht es mehr um den symbolischen Akt. Konkrete Kampfhandlungen zwischen unseren Staaten, und damit viele potentielle Opfer, gab es ja ohnehin nicht.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Sehr schön. Mit der Summe bin ich einverstanden, das wären also (*so* unterstellt, der Kurs 1 Bramer = 1 € und 1 Astor-Dollar = 0,75 € sind *so*) , wenn ich es richtig überschlage etwa 750.000 Bramer.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Mit den besprochenen Änderungen sähe der Vertrag dann so aus.

GRUNDLAGENVERTRAG

Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union Ratelon und das Medianische Imperium,
eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens,
in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Antica zu leisten,
in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Antica in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind,
in der Erkenntnis, daß sich der umfassende Frieden und Wohlstand nur durch eine aktive und respektierende Politik festigen lässt,
geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in Antica feste und dauerhafte Strukturen der Zusammenarbeit zu etablieren und damit eine hochwertige kontinentale Kooperation zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:


Artikel 1 - Anerkennung und Gebietsfragen
(1) Beide Parteien erkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte an, und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen den jeweils anderen als eigenständig in seinen inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
(2) Beide Parteien erkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der jeweils anderen Partei zum Ziel haben oder bewirken, noch werden beide Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.
(3) Beide Parteien nehmen Abstand davon, einander durch militärische Mittel zu bedrohen, in gegenseitige militärische Auseinandersetzungen einzutreten oder sich auf welche Weise auch immer an solchen kriegerischen Akten zu beteiligen, welche sich gegen die jeweils andere Partei richten, von wem auch immer sie ausgehen mögen.

Artikel 2 - Schlichtung von Streitigkeiten
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
(2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch bilaterale Konsultationen beider Parteien untereinander gelöst werden können, können beide Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige dritte Partei als vermittelnde Instanz hinzuziehen.

Artikel 3 - Austausch von Botschaftern
(1) Beide Parteien einigen sich zum Zwecke der besseren Verständigung darauf, erneut Botschafter auszutauschen. Jede der beiden Parteien gewährt der jeweils anderen die Einrichtung einer ständigen Botschaft am Sitz der jeweils anderen Regierung. Das Botschaftsgelände, ob genutzt oder nicht, ist exterritoriales Gebiet und untersteht der Polizeigewalt und den Gesetzen derjenigen Partei, der es zugesprochen wurde.
(2) Botschafter genießen diplomatische Immunität. Sie sind gemäß den Bestimmungen des Gastlandes zu akkreditieren. Im Falle gravierender Streitigkeiten zwischen beiden Parteien kann jede Partei den Botschafter der jeweils anderen unter Angabe von Gründen ausweisen.

Artikel 4 - Kooperation im Sicherheitsbereich
(1) Beide Parteien bekunden ihren Willen, ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit insbesondere im Bereich Anticas auszuweiten, um aktuellen wie möglichen Bedrohungslagen entgegenzukommen. Die konkreten Formen dieser Zusammenarbeit sind Gegenstand gesonderter Übereinkunft.

Artikel 5 - Historische Übereinkommen
(1) Die Parteien erklären die Streitigkeiten und militärischen Auseinandersetzungen im Zuge des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 für endgültig beendet und schließen einen dauerhaften und bedingungslosen Frieden.
(2) Die Parteien richten einen Entschädigungsfond in einer Höhe von 1.000.000,00 Astor-Dollar ein, der zu gleichen Teilen von ihnen bestückt wird. Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus diesem Fond haben alle, die im Zuge der unionistisch-novarischen Kriegshandlungen gegeneinander, gleich auf welcher Seite, einen nachweisbaren Schaden erlitten haben. Nicht abgerufene Mittel sollen für kulturelle Aktivitäten zum Völkerverständnis verwendet werden.
(3) Beide Nationen bedauern die Verstimmungen zwischen den Völkern der Demokratischen Union und des Medianischen Imperiums, und wie sie während des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 entstanden sind.
(4) Das Medianische Imperium nimmt als Rechtsnachfolger des Regno di Gran Novara von allen Äußerungen des Regno endgültig Abstand, die für den unionistischen Landesteil Heroth einen novarischen Anspruch konstruierten.

Artikel 6 - Ratifikation, Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist der jeweils anderer Partei in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Ich habe den Entwurf nun dem Kabinett zugeleitet. Was das Unionsparlament angeht, so werden wir wohl bis nach der Konstituierung des 42. Unionsparlament warten müssen, da es offensichtlich so ist, das nach dem Ausscheiden von zwei Abgeordneten derzeit leider nicht beschlussfähig ist.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Kein Problem, dann nehmen wir uns die Zeit.

Nun muss ich das Gespräch leider noch auf ein unangenehmeres Thema lenken. Wie sie vielleicht schon wissen, plant die Föderale Republik Andro derzeit die Errichtung mindestens einer Militärbasis im dreibürgisch besetzten Königreich Salem. Sie können sich sicher vorstellen, wie wir zu einer militärischen Expansion Andros grundsätzlich stehen, und speziell in diesem Fall, unweit unserer Hoheitsgewässer.

Das Imperium misst dem Vorgang zwar kein größeres militärisches Gewicht zu, politisch sieht es natürlich anders aus. Wir betrachten diese Vorgänge als weitere offene Provokation Andros, und den gezielten Versuch politische und militärische Unruhe in den Osten Anticas zu tragen.

Derzeit tasten wir mögliche politische Optionen ab, und anbetracht dessen würde ich natürlich ihren großen Erfahrungsschatz anzapfen, insbesondere im Bereich ihrer Sanktionspolitik. Hält die Demokratische Union die Sanktionen gemäß des Gesetzes weiterhin aufrecht? Welche Auswirkungen und Erfolg hatten die einzelnen Schritte?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Nun, die Sanktionen wurden ja aufgrund der destruktiven Polpolitik Andros erlassen. Inwieweit diese bislang verhängten Sanktionen Einfluss auf die androische Polpolitik hatten, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Tatsache aber, dass Andro zumindest nicht mehr offen gegen das Hochkommissariat und die Polkonvention hetzt, werten wir - also die Unionsregierung - zumindest als ein kleines Hoffnungszeichen. Sobald Andro zu einer nachweislich und nachhaltig zu einer konstruktiven Polpolitik zurückgekehrt ist, ist die Unionsregierung bereit, die verhängten Sanktionen - bislang wurden zudem noch nicht alle Stufen in Kraft gesetzt - aufzuheben.
 

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Vielen Dank, wir werden ihre Erfahrungen in unsere Einschätzung einfließen lassen.

Das soll es meinerseits auch gewesen sein. Ich will die ersten Bemühungen zwischen unseren Staaten auch nicht überstrapazieren. Es wird sicher noch einige Zeit und Arbeit in die Beziehungen zu investieren sein, aber alles zu seiner Zeit.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Aus meinem Kabinett kommt gerade der Vorschlag, dem Artikel 4 einen weiteren Absatz hinzuzufügen:

"Die vertragsschliessenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern, sofern die Tat, für die sie strafrechtlich verfolgt werden, auch im jeweiligen Gastland gesetzlich strafbar ist."
 

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Auch wenn ich derartige Regelungen lieber in einem gesamtanticäischen Kontext gesehen hätte, stimmen wir dem Änderungswunsch zu.

Aktuell bekam ich gerade die Meldung über den Plan zur Gründung eines Nordseerates. Auch wenn eine offizielle Einladung noch aussteht, erscheinen unsere Staaten wohl auch auf der Liste der einzuladenen Staaten. Das Konsulat hat die Pläne im Vorfeld geprüft und bewertet, und ist zu folgendem Schluss gekommen. Nur zu ihrer Information.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Vielen Dank. Abgesehen von der Aufnahme in diesen Grundlagenvertrag, kann eine solche Bestimmung ja noch immer in einem internationalen Vertrag untergebracht werden.

Danke für den Hinweis. Was den Nordseerat angeht, so hat die Unionsregierung noch keine Einladung oder Informationen über Sinn und Zweck eines solchen Projekts erhalten. Dass bei einem Projekt "Nordseerat" - was immer sich darunter vorstellen mag - die SDR als direkter Anrainer nicht involviert sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.
 

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