7 und 10 befürworte ich, den Rest jedoch nicht
Herr Lüneburg, wie könenn sie Nr. 7 denn befürworten, wenn sie gegen eine Länderfusion sind?
Und dann noch einige Anmerkungen meinerseits:
1. Generell ist eine solche Regelung von Vorteil. Man müsste ein Amt weniger besetzen.
Ich halte jedoch die Aufwertung des Unionskanzlers für gefährlich, dies würde dann ähnlich wie in Astor aussehen, wo der Präsident (meiner Meinung nach) viel zu viele Vollmachten besitzt.
2. Meinetwegen gerne, ich denke nur, dass Unionsregierungen hier dann vermehrt Staatssekretäre anstellen...
3. Zustimmung.
4.:
Unionsparlament und Unionsrat beraten gemeinsam die Gegenstände der gemeinsamen Gesetzgebung, Wahlen und Anträge. Beschluss- und Wahlsachen, die nur einer Kammer zufallen, werden nur von dieser beraten.
Soweit zustimmung meinerseits.
Die Leitung der gemeinsamen Sitzungen obliegt in der Regel dem Präsidenten des Unionsrats.
ergiebt in Kombination mit 1.:
Die staatsnotariellen und amtsaufsichtlichen Aufgaben des Amts übernimmt der Präsident des Unionsrats.
eine starke Vormachtstellung des Unionsratspräsidenten. Außerdem wäre der Unionsparlamentspräsident überflüssig. X(
Die Wahlen die nur das UP durchzuführen hat können ja vom Alterspräsidenten gewählt werden...Und daher hat dieser Punkt schon durch meine Funktion als UP-Präsident keine Zustimmung meinerseits.
5. Nur wenn meine Anmerkung bei 6. berücksichtigt würde.
6. Warum sollten Roldem und die WI nicht auch fusionieren. Nur weil Roldem sehr aktiv ist? Die WI sind es nicht, man könnte die WI ja Roldem einverleiben.
7. Hier würde ich vorschlagen (nach meinem Modell): Antica: 3 Astor(Roldem): 2
8. Nach meinem Vorschlag immer durch einen Beaftragten des jeweils anderen Landes.
9. Zustimmung.
10. keine Zustimmung. In diesem Vorschlag sollte es insbesondere nicht möglich sein gleichzeitig das Amt des Unionsratspräsidenten und des Unionskanzlers zu besetzen.