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Zur Abstimmung steht folgender Antrag der Ministerpräsidentin:
Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein

§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Landtag des Freistaates Freistein tagt permanent.
(2) Abgeordnete des Landtages des Freistaates Freistein sind die nach der Staatsverfassung wahlberechtigten Bürger des Freistaates.

§ 2 - Vorsitz
(1) Der Ministerpräsident des Freistaates Freistein ist zugleich der Präsident des Landtages.
(2) Der Landtagspräsident leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.

§ 3 - Rederecht
(1) In Aussprachen im Landtag des Freistaates Freistein genießen alle Abgeordneten Rederecht.
(2) In Abstimmungen besteht kein Rederecht.
(3) Der Landtagspräsident ist befugt, dem Unionspräsidenten, dem Unionskanzler sowie anderen Ehrengästen das Rederecht zu erteilen.
(4) Der Landtagspräsident ist befugt, Redebeiträge, welche nach dieser Geschäftsordnung unzulässig sind, zu editieren. Dazu gehören namentlich beleidigende und ehrverletzende Äußerungen sowie über die Stimmabgabe hinausgehende Meinungsäußerungen bei Abstimmungen.

§ 4 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Ein Abgeordneter des Landtages, welcher in einem Redebeitrag vom Thema der Debatte aubweicht, ist vom Landtagspräsidenten darauf hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich fortan an den Gegenstand der Aussprache zu halten. Kommt der Abgeordnete der Aufforderung nicht nach, so kann der Landtagspräsident seine betreffenden Beiträge ganz oder teilweise editieren, um themenfremde Äußerungen zu entfernen.
(2) Ein Abgeordneter, welcher in einer Aussprache eine beleidigende oder ehrverletztende Äußerung tätigt, ist durch den Landtagspräsidenten zu rügen. Im Wiedreholungsfalle kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängt und der Abgeordnete von der weiteren Debatte ausgeschlossen werden.
(3) Ein Nichtmitglied des Landtages, oder ein nach Absatz 2 von einer Debatte ausgeschlossenes Mitglied des Landtages, welches ohne Erteilung des Rederechtes durch den Landtagspräsidenten das Wort ergreift, ist durch diesen zur Ordnung zu rufen. Im Wiedreholungsfalle kann der Landtagspräsident ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängen.

§ 5 - Abstimmungen
(1) Der Landtag des Freistaates Freistein entscheidet, sofern dies durch die Verfassung oder ein Gesetz nicht anderweitig vorgesehen ist, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen das sie eindeutig mit Jai oder Nein beantwortet werden kann. Aktive Enthaltungen sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Sie werden vom Präsidenten des Landtages des Freistaates Freistein eröffnet und geschlossen und dauern mindestens 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Editierte Stimmabgaben sind als ungültige Stimmen zu werten.

§ 6 - Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesanträge können von jedem Abgeordneten des Landtages eingebracht werden, indem dieses einen Thread zur Aussprache eröffnet.
(2) Eine Aussprache dauert 72 Stunden, auf Aufforderung wird diese verlängert. Eine Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

§ 7 - Kontrolle der Landesbezirksregierung
(1) In Anfragen kann von der Staatregierung oder einzelnen Mitgliedern derselben Auskunft über die Führung ihrer Geschäfte verlangt werden.
(2) Anfragen sind vom Befragten innerhalb von fünf Tagen zu beantworten.

§ 8 - Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen vom Landtag angenommen wurde.
Stimmen Sie diesem Antrag zu?

Bitte stimmen Sie mit:

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung

Die Abstimmung dauert fünf Tage, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde!
 

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Amber Marie Ford
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Beitrag von Helmut Hennrich »

[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

[x] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
 

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Beitrag von joukersendler »

[x] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
 

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Beitrag von Darratu Ruzicka »

Edit: Wusste nicht, dass ich noch nicht darf. :D
 

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Beitrag von joukersendler »

Original von Darratu Ruzicka
[x] Ja
[o] Nein
[o] Enthaltung
ps. Sie sind noch nicht Mitglied des Landtages ;)
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Die Abstimmung wird beendet, ich stelle folgendes Ergebnis fest:

Abgegebene Stimmen: 05 Stimmen
- davon ungültig: 01 Stimme

Ja: 04 Stimmen
Nein: 00 Stimmen
Enthaltung: 00 Stimmen

Damit ist die Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein angenommen. Die Sitzung ist geschlossen!
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Das festgestellte Abstimmungsergebnis wird folgendermaßen korrigiert:

Abgegebene Stimmen: 04 Stimmen
- davon ungültig: 01 Stimme

Ja: 03 Stimmen
Nein: 00 Stimmen
Enthaltung: 00 Stimmen

Damit ist die Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein angenommen.
 

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