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Registriert: Fr 26. Sep 2014, 20:05
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Dies ist das Parteiarchiv.
Hier werden Parteiprogramme, Reden, Satzungen und ähnliches für kommende Generationen und mögliche Verfahren aufbewahrt.
 

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[b][color=#808080]ehem. CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA[/color][/b]
[color=#808080]Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments
Unionstrainer für die WM 2015[/color][/size]

[size=85][color=#a9a9a9]ehem. Gründer und Inhaber der Roldemian Gramophone
ehem. Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
ehem. Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
Unionswahlleiter a.D.[/color]
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Satzung des Vereins “Sozialliberale Volksunion“

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck
1. Der Verein führt den Namen "Sozialliberale Volksunion", ihre Kurzbezeichnung lautet
„SLVP“
2. Er hat seinen Sitz in Saint Pierre, Westliche Inseln.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Zweck bessteht darin, durch Teilnahmen an Wahlen auf Unions- und Landesebene
zur politischen Willensbildung im Sinne des Parteiprogramms mitzuwirken.
5. Die SLVP bekennt sich zu der Unionsverfassung der Demokratischen Union.
6. Das Tätigkeitsgebiet umfasst die Demokratische Union.

§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die
Unionsbürgerschaft besitzen und die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung, die vom Parteivorsitz
geprüft wird.
3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitz
möglich.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den
Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht
nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied den Parteitag anrufen. Diese
entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 3 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist der Parteitag. Es wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden
geleitet.
2. Der Parteitag stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen
von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören
insbesondere:
a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
b. Wahl von Kandidaten für Wahlen
c. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
d. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Parteivorsitzenden unter Angabe der vorläufigen
Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es
erforderlich ist, in der Regel alle 4 Wochen.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der
Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens drei Wochen nach
Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

§ 4 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch die zwei
Mitglieder des Vorstandes.
3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Wochen. Sie bleiben bis zur Bestellung
des neuen Vorstandes im Amt.

§ 5 Satzungsänderungen und Auflösung
1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung
entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen,
Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis
spätestens eine Woche vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die
Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten
erforderlich.
2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde
oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und
bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den
Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

/Beschlossen am 02.11.2014 nach einem Vorschlag von Hans Truschke. Dieser Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 3 von 3 Stimmen angenommen. Diese Satzung verlor am 22.11.2014 ihre Gültigkeit und wurde durch eine neue ersetzt./
 

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[b][color=#808080]ehem. CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA[/color][/b]
[color=#808080]Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments
Unionstrainer für die WM 2015[/color][/size]

[size=85][color=#a9a9a9]ehem. Gründer und Inhaber der Roldemian Gramophone
ehem. Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
ehem. Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
Unionswahlleiter a.D.[/color]
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Registriert: Fr 26. Sep 2014, 20:05
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, Sie alle hier zu sehen. Willkommen bei der großen Wahlkampfveranstaltung der SLVP zur Wahl des 41.Unionsparlamentes.

Endlich ist die Zeit gekommen, die Zeit, in Sie entscheiden, was für eine Politik in nächster Zeit gefahren wird, die Zeit, in der die SLVP erstmals so richtig öffentlich in Erscheinung tritt.

Wir werden mit einigen Kandidaten, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, zur Wahl antreten. SRM, der schon sehr aktiv in der Politik der Demokratischen Union beteiligt war, ist natürlich unsere Allzweckwaffe und kennt sich bestens aus. Dionysius Buddenberg dürfte vielen auch nicht unbekannt sein, so sorgte er als Dirigent des Philharmonischen Orchesters aus Montary City mit seinem wunderbaren Konzert für Schlagzeilen, dem ich glücklicherweise auch zuhören durfte. Er ist unser unentbehrlicher Berater für alles kulturelle in unserer Politik, dieser Teil macht ja auch ziemlich viel aus. Zum Schluss der Spitzenkandidat, welcher Posten in letzter Zeit ja vakant war. Wir hatten vor, Frau Mauerheim als absoluten Neuling im Geschäft ins Rennen schicken, eine junge Politikerin mit Visionen, die ich persönlich sehr schätze und nicht umsonst zur stellvertretenden Parteileiterin gemacht habe. Leider musste Sie aus verschiedenen Gründen absagen, weshalb ich mit Abstimmung zur Partei diese Aufgabe übernehme. Kurz zu meiner politischen Karriere bisher: Ich bin Bezirksbürgermeister eines Bezirks in Saint Pierre gewesen. Immer wieder kamen Menschen an und fragten mich: Mensch, Herr Truschke, Sie mit diesen Zukunftsvisionen, wieso sehen Sie sich das noch an, wie Frau Bont an der Spitze der Union rumeiert? Die Schnittchen von der schmecken nicht. [...] Und ich wusste, dass sie Recht haben, es musste sich was ändern! Diese Möchtegern-Bürgernahe Partei soll nicht länger Bürger [...] belügen. [...]
Dazu sind wir da, liebe Freunde, wir stehen auch im Gegensatz zu gewissen anderen Parteien dafür, was wir sagen, Bürgernähe, Gleichheit...

Ich habe als Rückmeldung auf unser Programm einiges gehört, auf eines möchte ich nochmal eingehen. Wir wurden für das Streben nach besserer Politik mit Andro merkwürdig beäugt. Ich persönlich halte das für sehr wichtig, Krieg ist für gar nichts die Lösung, und das ist es, wo wir landen, wenn diese Andropolitik so weitergeht. Natürlich, NATÜRLICH, können wir die Pole nicht einfach so herschenken, aber das, was hier gerade vor sich geht, ist alles andere als schön.

Herr Vince, da ich schon sehe, dass Sie kaum erwartend auf das Buffet schauen, eröffne ich dies mal und beende diese Rede.

Vergessen Sie nicht, wählen zu gehen, für Ihre politische Überzeugung, und ich hoffe, dass wir Sie
überzeugt haben, dass Sie ihr Kreuz neben den 4 Buchstaben SLVP setzen.

Hier auf der großen Bühne geht es jetzt weiter mit der westinsulanischen Komikerin Sibyll LeFier, unter anderem mit einer sehr lustigen Parodie von Helen Bont, auf der kleinen Bühne gibt es ein schönes Kinderanimationsprogramm, und ich stehe noch für Fragen bereit."

/Gehalten am 15.11.2014 im Saal des Friedens der SLVP-Parteizentrale. Wahlkampfveranstaltung zur Unionsparlamentswahl zum 41. Unionsparlament./
 

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[b][color=#808080]ehem. CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA[/color][/b]
[color=#808080]Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments
Unionstrainer für die WM 2015[/color][/size]

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ehem. Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
ehem. Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
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Registriert: Fr 26. Sep 2014, 20:05
Satzung der Sozialliberalen Volkspartei

Präambel:
Die Sozialliberale Volkspartei ist eine politische Partei der Demokratischen Union. Sie bekennt sich zur Unionsverfassung und zur Einheit der Demokratischen Union. Ihre Ausrichtung ist sozialliberal. Sie möchte das Leben der Bürger der Demokratischen Union sozial und demokratisch gestalten.


§ 1 Organisation
(1) Die Partei führt den Namen "Sozialliberale Volkspartei". Das Kürzel ist SLVP.
(2) Sie gliedert sich in den Hauptverband und die Landesverbände.
(3) Der Sitz des Hauptverbandes ist Saint Pierre.

§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die
Unionsbürgerschaft besitzen und sich zur Satzung und zum Parteiprogramm bekennen.
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch einen Mitgliedschaftsantrag, in welchem man sich zur Satzung und zum Parteiprogramm bekennt.
(3) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es dem Parteiprogramm und der Satzung zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber der Partei nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann der Unionsparteitag Einspruch erheben. Dieser Entscheidet in einer Abstimmung endgültig mit einer 2/3 Mehrheit für einen Ausschluss. Der Betroffene ist anzuhören.

§ 3 Unionsparteitag
(1) Oberstes Organ der SLVP ist der Unionsparteitag. Er tagt ständig mit Ausschluss der Öffentlichkeit
(2) Jedes Mitglied der Sozialliberalen Volkspartei ist rede-und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(3) Der Unionsparteitag fasst Beschlüsse und entscheidet Wahlen mit einer einfachen Mehrheit in einer namentlichen Abstimmung, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
(4) Der Unionsparteitag ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten Beschlussfähig.
(5) Der Vorstand führt den Vorsitz über den Unionsparteitag

§ 4 Hauptverbandsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Der Vorstand wird alle 4 Wochen durch den Unionsparteitag in einer geheimen und allgemeinen Wahl gewählt. Die Wahl wird von einem Wahlleiter geführt den der Vorstand bestimmt.
(3) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen und ist ihr juristischer Vertreter.
(4) Mitglieder des Vorstandes verlieren ihr Amt wenn sie aus der Partei ausgeschlossen werden, austreten oder bei einem erfolgreichen Misstrauensvotum.
(5) Ein Misstrauensvotum ist bei absoluter Mehrheit als erfolgreich zu betrachten.

§ 5 Satzungsänderungen und Auflösung
(1) Über Satzungsänderungen, die Änderung der politischen Ausrichtung der Partei und die Auflösung entscheidet der Unionsparteitag. Vorschläge zu Satzungsänderungen, der Änderung der politschen Ausrichtung der Partei oder zur Auflösung der Partei können von jedem stimmberechtigen Mitglied eingebracht werden. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
(2) Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch den Unionsparteitag. Sie sind den Mitgliedern spätestens in einer Woche mitzuteilen.

/Beschlossen am 22.11.2014 nach einem Vorschlag von Jessica Mauerheim. Dieser Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 3 von 5 Stimmen angenommen. Diese Satzung verlor am 22.03.2015 ihre Gültigkeit und wurde durch eine neue ersetzt./
 

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Unionstrainer für die WM 2015[/color][/size]

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ehem. Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
ehem. Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
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