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Sehr geehrte Damen und Herren,

das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat ist einspruchsberechtigt. Die Aussprache ist eröffnet.

6. Wahrechtsänderungsgesetz

§ 1

§ 15 Absatz 1 Wahlgesetz wird wie folgt neu gefasst:

"Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
 

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Beitrag von Annelie Gatineau »

Roldem wird sich diesem Gesetz nicht entgegenstellen.
 

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Beitrag von Annelie Gatineau »

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Es gab keine Widerrede. Ansonsten ist die Einspruchsfrist auch verstrichen. Ich schließe hiermit die Aussprache ohne Abstimmung.
 

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