Beiträge: 599
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 21:48
Manuri, 19.02.2014
An das
Unionsgericht für Strafsachen
Klage wegen Verleumdung
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens
Antragsgegner:
Herr Tiberius Kaulmann
Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)
Antragsbegründung:
Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.
Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
An das
Unionsgericht für Strafsachen
Klage wegen Verleumdung
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens
Antragsgegner:
Herr Tiberius Kaulmann
Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)
Antragsbegründung:
Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.
Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün

Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün

Beiträge: 599
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 21:48
Ich hoffe, dass diese Klage an das korrekte Gericht adressiert ist. Ich war nicht sicher, ob es sich um einen Fall nach §17 (2) der Unionsgerichtsordnung handelt oder um einen Fall nach §22.
Da ich kein Jurist bin und es schwer ist rechtliche Vertretung derzeit zu finden, bitte ich hier ggf. um Nachsicht und Hilfestellung.
Manuri, 16.04.2014
An das
Unionsgericht für Zivilsachen
Klage auf einstweilige Verfügung in Bezug auf die Wahl zum 40. Unionsparlament
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens
Antragsgegner:
Unionswahlleiter Tiberius Kaulmann
Ich beantrage folgende Einstweilige Anordnung:
Unionswahlleiter Kaulmann hat eine Liste der Unionsbürger beim Amt für Einwohnerangelegenheiten anzufragen und muss diese als Grundlage zur Ermittlung der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament nutzen.
Antragsbegründung:
Laut §3 und §4 des Wahlgesetzes ist wahlberechtigt, wer im Bürgernetz der Demokratischen Union verzeichnet ist. Bei einer Debatte im Unionsparlament hat die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Frau Volpart, erklärt, dass es technische Probleme mit dem öffentlichen Bürgernetz gibt und dass die Datensätze nicht korrekt sind. Laut Leiterin Volpart sind nur Listen von Wahlberechtigten korrekt, die direkt von einem Wahlleiter bei der Behörde angefragt werden. Das Protokoll der Anfrage ist hier nachzulesen.
Ich stehe im Bürgernetz als Unionsangehöriger verzeichnet, obwohl ich Unionsbürger bin. Hier ist die Ernennungsurkunde zu finden. Frau Volpart kann dies sicher auch bestätigen.
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Daten im Bürgernetz inkorrekt sind. So wurde bekannt, dass Alexander Krüger Unionsangehöriger ist, im Bürgernetz wird er jedoch weiterhin als Unionsbürger geführt.
Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Stelle nun eine Liste der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament veröffentlicht. Auf dieser tauche ich fälschlicherweise nicht auf. Herr Kaulmann hat offensichtlich als Grundlage das Bürgernetz genutzt, obwohl bekannt ist, dass dieses fehlerhaft ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
Da ich kein Jurist bin und es schwer ist rechtliche Vertretung derzeit zu finden, bitte ich hier ggf. um Nachsicht und Hilfestellung.
Manuri, 16.04.2014
An das
Unionsgericht für Zivilsachen
Klage auf einstweilige Verfügung in Bezug auf die Wahl zum 40. Unionsparlament
Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens
Antragsgegner:
Unionswahlleiter Tiberius Kaulmann
Ich beantrage folgende Einstweilige Anordnung:
Unionswahlleiter Kaulmann hat eine Liste der Unionsbürger beim Amt für Einwohnerangelegenheiten anzufragen und muss diese als Grundlage zur Ermittlung der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament nutzen.
Antragsbegründung:
Laut §3 und §4 des Wahlgesetzes ist wahlberechtigt, wer im Bürgernetz der Demokratischen Union verzeichnet ist. Bei einer Debatte im Unionsparlament hat die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Frau Volpart, erklärt, dass es technische Probleme mit dem öffentlichen Bürgernetz gibt und dass die Datensätze nicht korrekt sind. Laut Leiterin Volpart sind nur Listen von Wahlberechtigten korrekt, die direkt von einem Wahlleiter bei der Behörde angefragt werden. Das Protokoll der Anfrage ist hier nachzulesen.
Ich stehe im Bürgernetz als Unionsangehöriger verzeichnet, obwohl ich Unionsbürger bin. Hier ist die Ernennungsurkunde zu finden. Frau Volpart kann dies sicher auch bestätigen.
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Daten im Bürgernetz inkorrekt sind. So wurde bekannt, dass Alexander Krüger Unionsangehöriger ist, im Bürgernetz wird er jedoch weiterhin als Unionsbürger geführt.
Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Stelle nun eine Liste der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament veröffentlicht. Auf dieser tauche ich fälschlicherweise nicht auf. Herr Kaulmann hat offensichtlich als Grundlage das Bürgernetz genutzt, obwohl bekannt ist, dass dieses fehlerhaft ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geert van Bloemberg-Behrens
Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün

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Beiträge: 336
Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
Ich bestätige den Eingang des Antrages.
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
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Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Wie ist denn der Stand der Dinge in dieser Sache?Original von Kauli
Manuri, den 15. Januar 2014
Anzeige wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB durch Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger
Sehr geehrter Frau Oberste Unionsanwältin,
Hiermit möchte ich Ermittlungen gegen Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB anregen.
Begründung:
Nach §3 Wahlgesetz darf nur für das Unionsparlament kandidieren, wer auch die Unionsbürgerschaft besitzt. Herr Geert van Bloemberg-Behrens wird seit einiger Zeit im Wahlverzeichnis geführt, da er angab, nur aufgrund eines Fehlers der Datenbak des Bürgernetzes als Nebenid geführt wird (siehe Entgültige Liste der Wahlberechtigten für die beiden Wahlen ).
Am 9.1. wurde bekannt, dass des Spieler hinter Herrn van Bloemberg-Behrens auch mit der Id Alexander Krüger an der Unionsparlamentswahl teilgenommen hat. Diese ist im Bürgernetz als Hauptid eingetragen und somit als einzig wahlberechtigte Id anzusehen. Somit war Herr van Bloemberg-Behrens niemals wahlberechtigt und somit nicht berechtigt,an der Wahl teilzunehmen. Herr van Bloemberg-Behrens hat trotzdem für das Unionsparlament kandidiert und auch mit beiden Ids an der Wahl teilgenommen, was nach meinem Rechtsverständnis ein Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tiberius Kaulmann
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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Registriert: Mo 28. Jan 2013, 13:12
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Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.Original von Enno Janßen
Ich bestätige den Eingang des Antrages.
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
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Registriert: Mi 15. Aug 2012, 21:48
Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben...Original von Enno Janßen
Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.
Geert van Bloemberg-Behrens
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Registriert: Di 1. Jan 2008, 17:14
Sie sitzen doch im Unionsparlament, das auch Richter wählt.Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben...
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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Beiträge: 2240
Registriert: Di 1. Jan 2008, 17:14
Merkt man gar nicht.Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Wohl wahr. Ich war mir allerdings nicht der Problematik bewusst. Eigentlich haben wir ja auch einen Justizminister für sowas.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
Prof. Dr. Raphaëlle Barré-Sinoussi