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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen.
Der Unionsrat hat das Recht gegen dieses Gesetz Einspruch einzulegen.
Die Aussprache ist eröffnet.

1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
§ 1 Ergänzung
In das Umweltgesetzbuch wird folgender Paragraph aufgenommen:
§ 4a Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip
(1) Bei wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Unternehmungen, die zu Eingriffen in die Natur oder der Emission von Lärm oder Schadstoffen führen, sind Belastung und Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten bzw. in größtmöglichem Umfang zu verringern.
(2) Der Verursacher von Umweltschäden ist für deren Beseitigung verantwortlich und hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Für die Beseitigung von Umweltschäden, deren Verursacher nicht mehr ermittelbar sind, ist die Union verantwortlich.
(3) Gefahrstoffe sind zu ersetzen, sobald ein umweltfreundlicherer zur Verfügung steht.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
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Inhaltlich habe ich nichts einzuwenden, aber muss ein Gesetz nicht eine Formulierung zum Inkrafttreten des Gesetzes enthalten?
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Gemäß Artikel 53 Absatz 5 Satz 3 Unionsverfassung treten Gesetze vierzehn Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft, soweit nichts anderes geregelt ist.

Inhaltlich wird sich Roldem hierzu enthalten.
 

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Beitrag von Fanny von Hammersmarck »

Die Westlichen Inseln werden sich ebenfalls enthalten.

Ich halte das Umweltgesetzbuch theoretisch für eine durchaus sinnvolle und wichtige Sache. Praktisch ist dieses Gesetz aber ein unlesbares bürokratisches Monstrum, das uns auf dem wichtigen politischen Gebiet des Umweltschutzes auch nicht weiterbringt.

Trotzdem würde es jetzt auch nichts nützen, dieser Ergänzung die Zustimmung zu versagen. Stattdessen sollten wir uns einmal gründlich und umfassend mit unserer Gesetzeslandschaft auseinandersetzen, um Bürokratie, Fachchinesisch und solche Krankheiten auszumerzen.
 

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[b]Fanny von Hammersmarck[/b]
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[size=85][i]"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit."[/i] (Louis-Joseph Lebret OP)[/size]
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Das sollte wir, Frau Kollegin. Hilfreich wäre dazu aber zunächst, dass die Unionsregierung auch einen Überblick hat, nach welchen Gesetzen sie zu handeln hat. Aber das scheint seit Jahren schon zu viel verlangt.
 

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Beitrag von Fanny von Hammersmarck »

Es würde wahrscheinlich allzu weit vom Thema wegführen wenn ich jetzt die Frage anbrächte, ob unsere Unionsregierung überhaupt noch einen Überblick über den Staat hat, den sie regiert. ;)

Wir müssen eines nach dem anderen angehen. Zuerst braucht es eine vernünftige politische Organisation der Demokratischen Union und eine sinnvolle Abgrenzung der Zuständigkeiten von Union und Ländern.

Danach kann man sich mit der Machete in den Gesetzesdschungel stürzen.

Aber diesem Gesetzentwurf jetzt die Zustimmung zu verweigern, wäre meiner Meinung eben auch nur hilflose Symbolpolitik, und mehr nicht.

Von daher werden sich die Westlichen Inseln wie gesagt enthalten. Die Unionsregierung mag das bitte dahingehend verstehen, dass die Regierung der Westlichen Inseln solche Gesetzesergänzungen momentan wirklich nicht für das dringendste Anliegen hält.
 

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Aussprache geschlossen.
 

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