Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe diese Aussprache in Reaktion auf die Bestätigung des
Grundlagenvertrages zwischen der Demokratischen Union und dem Königreich Freesland beantragt.
Ausweislich der
Ankündigung des Präsidenten des Unionsparlaments wird dieser nach seiner Bestätigung direkt der Unionspräsidentin zugeleitet. Ohne Mitwirkung des Unionsrates.
Ich vermute einmal, dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 36 Absatz 7 Satz 2 der Unionsverfassung. Allerdings habe ich Zweifel, dass diese Klausel wirklich Artikel 31 Absatz 2 auf dem Gebiet der Außenpolitik weitestgehend außer Kraft setzt.
Die Länder haben nach der Unionsverfassung kein Recht zu einer eigenen Außenpolitik. Diese wird einheitlich durch die Unionsregierung ausgeübt. Und der Unionsrat als Vertretung der Länder hat dabei kein Mitspracherecht?
Was dabei herauskommt, sehen wir ja gerade: Das Unionsparlament winkt mit der Mehrheit der Regierungskoalition einen von der Unionsregierung ausgehandelten völlig überflüssigen Vertrag durch.
Er regelt die gegenseitige Anerkennung mit einem von der CartA nicht anerkannten Staat und vereinbart mit diesem eine Zusammenarbeit, die in den letzten 100 Jahren mit schon 100 Staaten vereinbart und mit noch keinem davon ernsthaft umgesetzt wurde.
Solche Außenpolitik mag im Interesse der Unionsregierung liegen, die mit solchen Schein-Erfolgen ihre Wählerklientel für sich mobilisieren kann. Im Interesse der Länder liegt so was bestimmt nicht. Wir haben wahrlich andere Sorgen.
Ich erinnere da nur an die provokativen nuklearen Kraftmeiereien der Vereinigten Staaten. Demnächst wird die Unionsregierung vom Unionsparlament wahrscheinlich einen Bündnisvertrag mit diesen durchwinken lassen, obwohl die Vereinigten Staaten mit ihrer provokativen Außenpolitik insbesondere zwei Länder der Demokratischen Union - die Westlichen Inseln und Roldem - massiv gefährden.
Und der Unionsrat wird schon wieder nur zuschauen dürfen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir müssen etwas unternehmen!
Es kann und darf nicht angehen, dass die Unionsregierung über die Köpfe der Länder hinweg Außenpolitik machen kann. Dass die Unionsregierung mit ihrer Außenpolitik ihre Wählerklientel beglückt, und die Länder dafür mit der Preisgabe ihrer Interessen zahlen müssen!
Ich rege dazu in einem ersten Schritt eine verfassungsgerichtliche Klärung der Frage an, ob Unionsregierung und Unionsparlament wirklich ohne Mitwirkung des Unionsrates außenpolitische Verträge schließen können.